Bewerbung beim Kunden der eigenen Firma
Liebe Community, eigentlich kann ich mich glücklich schätzen, denn ich bin als Administrator tätig, und wie es der Zufall so will, wird bei dem Kunden, den ich am liebsten betreue (zusammen mit einem 2. Kollegen) eine Stelle als Administrator frei. Ich frage dezent nach, ob denn vielleicht die Möglichkeit und das Interesse besteht, dass auch ich mich bewerben könnte. Antwort: sofort, gerne! Der Fairness halber ruft der IT Manager meines bisherigen Kunden bei meinem Chef an, und lässt anklingen, dass es eine Stelle zu besetzen gäbe, und wie es denn wäre, wenn einer seiner beiden Kollegen sich dafür interessieren würde? Der sagt, dass er das nicht wirklich möchte, aber dagegen machen könne er ja nichts. Ist das wirklich so, dass er nichts machen kann? Bei einem Leiharbeiter beispielsweise geht soetwas natürlich nicht, aber wie ist es bei einem ganz normalen Angestellten? Ich hätte ja beispielsweise auf eine Chifreanzeige antworten können, ohne zu wissen welche Firma dahinter steckt. Meiner Meinung nach ist das rechtlich gesehen in Ordnung solange es eine öffentliche Ausschreibung gibt, auf die ich mich regulär bewerbe. Lediglich der moralische Aspekt ist meiner Meinung nach nicht ganz in Ordnung. Liege ich da vielleicht falsch? Vielleicht war jemand schon mal in dieser Situation oder kennt einen rechtlichen Hintergrund dazu? Vielen Dank für alle Antworten!!
6 Antworten
Wegen einer Bewerbung bei einem anderen Arbeitgeber kann dein Chef dich sicher nicht abmahnen oder kündigen. Du machst da ja nichts verbotenes. Dass du dich bei einem Kunden deines bisherigen Arbeitgebers bewerben willst, halte ich nicht mal moralisch für fragwürdig. Schließlich suchst du dir deinen Arbeitgeber nach Bezahlung und Betriebsklima aus. Damit machst du dasselbe wie jeder Unternehmer: Du suchst dir die Option aus, die dir die besten Bedingungen bietet.
Probleme könnte es nur wegen der Kündigungsfrist geben oder wenn du besondere Regelungen im Arbeitsvertrag stehen hättest (z.B. über Fortbildungskosten bei Kündigung vor bestimmten Terminen).
Solange das Verhältnis zu deinem bisherigen Arbeitgeber gut ist, kannst du ja versuchen, eine "einvernehmliche" Übergangslösung zu finden. Du könntest z.B. deinem Arbeitgeber so früh wie möglich Bescheid geben, dass du den Betrieb verlässt und einen Nachfolger bis zum Arbeitsende einarbeiten.
Es gibt immer noch das Recht der freien Berufswahl. Und dein Chef hat das offenbar verstanden, denn er kann dir nicht verbieten, zu einem anderen Arbeitgeber zu wechseln.
Er könnt hächstens etwas dagegen haben, wenn du einen Nebenjob betreiben würdest, der in Konkurrenz zu deinem jetzigen Betrieb steht.
Es ehrt dich, wenn du so loyal zu deinem Betrieb stehst und nichts Unrechtes tun willst. Aber ich denke, du musst kein schlechtes Gewissen haben.
Rechtlich musst du nur die Kündigungsfrist einhalten, die in deinem Arbeitsvertrag steht. Dein Chef kann dir dann höchstens ein Angebot machen, wie z.B. Gehaltserhöhung, wenn er dich weiterhin behalten will. Zwingen kann er dich aber nicht.
Moralisch würde ich schauen, dass du deinen Kollegen nicht im Stich lässt, wenn grad ein größeres Projekt am Laufen ist, was er alleine kaum bewältigen kann. Oder du kannst deinen Chef vorwarnen, damit er die Möglichkeit hat, einen neuen Admin einzustellen, den du evtl. noch einarbeiten kannst, bevor du gehst.
Es steht Dir völlig frei Dich irgendwo als auch beim Kunden Deines jetzigen AG zu berwerben solange nicht irgendeine Ausschlussklausel in Deinem Vertrag das untersagt. Ob die rechtlich in Ordnung wäre, glaub ich noch nicht mal.
Ich hab das auch gemacht und in meiner Bewerbung den Satz hinzugefügt "Da ich mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde, bitte ich Sie meine Bewerbung vertraulich zu behandlen" Setzt voraus, dass der eventuell neue Chef sich daran hält und nicht direkt zum jetzigen Chef rennt. Dann könnte es bis zum offiziellen Ausscheiden vielleicht ungemütlich werden und krank feiern sollte man unter dem Aspekt, dass das die neue Firma auch gleich mitbekommt erst recht nicht!
kann das nicht sogar zu deiner kündigung führen, wenn dein chef erfährt, wenn du dich woanders bewirbst?
pass lieber auf, dass da für dich nix schiefläuft
dann frage ich mich, warum manche arbeitgeber schreiben 'ihre bewerbung wird vertraulich behandelt', wenn es so gar kein problem ist, sich aus einem angestelltenverhältnis heraus woanders zu bewerben
Ich habe ja auch geschrieben "rechtlich..."
Manche Arbeitgeber sind eben sauer, obwohl sie rechtlich gesehen keinen Grund dafür haben. Und sie können einem in der Tat das Leben schwer machen, aber eben auf andere Weise.
Und ja, es mag auch Arbeitgeber geben, die eine Kündigung aussprechen, wenn ein Mitarbeiter sich woanders beworben hat. Aber die würde vor einem Arbeitsgericht kaum bestehen bleiben.
das sei jetzt mal dahingestellt
leider stellt man immer wieder fest, dass recht haben etwas anders ist als recht bekommen
und dass richterliche entscheidungen bisweilen sehr merkwürdig sind, braucht man auch nicht extra zu kommentieren
vorsicht ist die mutter der porzellankiste^^
aber ich verstehe auch, was du meinst
"kann das nicht sogar zu deiner kündigung führen, wenn dein chef erfährt, wenn du dich woanders bewirbst?"
Rechtlich wäre das absolut unzulässig. Es handelt sich um einen Arbeitnehmer und nicht um einen Leibeigenen.