Darf ein Lebensmittelgeschäft die Parkplätze, die zum Geschäft gehören vermieten?
Der Geschäftsführer ( und Eigentümer) des Lebensmittelgeschäftes Nahkauf (REWE Markt GmbH) in Frankfurt Nied, hat alle zum Geschäft zugehörige Parkplätze an einem Parkplatz Betreiber vermietet ,der Parkplatz Betreiber wiederrum vermietet die Parkplätze an Reisende vom Frankfurter Flughafen. Die „Nahkauf“ Parkplätze wurden mit Zaun umzingelt, und das Gelände wird Video Überwacht. Da es sich in unserem Stadtteil um ein reines Wohngebiet handelt, sieht das Gebilde aus dem Zaun-Stacheldraht und Kameras ziemlich merkwürdig aus. Aber das größte Problem: alle Kunden des Nahkaufs parken (wenn möglich) auf öffentlichen Parkplätzen-da die zum Nahkauf zugehörigen Parkplätze nicht zugänglich sind, und wir die Einwohner haben Schwierigkeiten einen Parkplatz zu ergattern. Frage: darf ein Lebensmittelgeschäft die Parkplätze, die zum Geschäft gehören vermieten? Ist das nicht die Auflage, um so ein Geschäft betreiben zu können, den Kunden Parkplätze zur Verfügung zu stellen??? An welche Behörde musste ich mich wenden um genaues zu erfahren?
Danke für schnelle Antworten Gruß Gregor
3 Antworten
Der Betreiber des Ladens muss die Parkplätze für seine Kunden bereit stellen oder sie gegen sehr hohe Kosten bei der Stadt ablösen.
Ich würde davon ausgehen, dass die Vermietung widerrechtlich geschieht und du solltest bei der Stadt nachfragen, ob diese Parkplätze nicht für die Kunden bereitgestellt werden müssen.
Genau, mein Kenntnisstand muss der Betreiber pro 30 qm
Ladenfläche ein Parkplatz für die Kunden zur Verfügung stellen, Danke für die schnelle
Antwort :) Gruß Gregor
Also grundsätzlich kann das Lebensmittelgeschäft natürlich selbst entscheiden, was sie mit ihrem Grundstück und ihren Parkplätzen macht.
Du kannst dich ja mal beim Rathaus informieren, ob es da irgendwelche absprachen gab.
Wenn der Pächter der Parkplätze diese im großen Stil weitervermietet ist das aber eine Art von Gewerbe und ein solches müsste man meines Wissens anmelden.
Du kannst auch einfach beim Besitzer/Chef des Lebensmittelgeschäftes nachfragen, was es mit den Parkplätzen genau auf sich hat und welche Vereinbarungen bestehen.
Jeder Ladenbetreiber muss eine gewisse Anzahl von Parkplätzen nachweisen, damit das Gewerbe nicht die Parkplatzsituation der Umgebung belastet.
Nun, wenn es seine Parkflächen sind, darf der das natürlich, Ob das seinem Geschäft zuträglich ist, muss der selbst herausfinden.
Ich würde jedenfalls einen anderen Laden aufsuchen