Darf der Vermieter vorschreiben, wie viel Wasser + Heizung & Strom man verbrauchen darf?

13 Antworten

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Bei Einliegerwohnungen gibt es oft nur getrennte Stromzähler, wobei dann der Betriebsstrom über den Zähler des Vermieters läuft. Man sollte man sich also keinenHobbykeller einrichten, wenn dieser nur über Allgemeinstrom verfügt. Ohne separate Zähler wird Wasser über die Personenzahl und Heizung über die Quadratmeterzahl abgerechnet.

Natürlich wird der Vermieter bei solchen Wohnungen stinkig, wenn er Deinen Mehrverbrauch zu 50 % mittragen soll. Anders herum gibt's aber auch den Fall, dass die Mieter die Gartenbewässerung des Vermieters zu 50 % tragen, ohne den Garten nutzen zu dürfen. Hier muss man also darauf achten, was im Vertrag steht und die Risiken abwägen.

Letztendlich kann der Vermieter solcher Wohnungen aber nur die Nebenkosten berechnen, evtl. nachfordern und dann die Vorauszahlung neu bestimmen.

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Bei Häusern mit mehreren Wohneinheiten sind Einzelzähler vorgeschrieben. Hier trägt der Mieter i.d.R. die Kaltwasserkosten zu 100 % und bei Zentralheizung die Heizungskosten zu 70 % über seine Zähler und zu 30 % anteilig über die beheizbare Gesamtfläche. Die Energie für Warmwasser wird ebenfalls über die Einzelzähler separat berechnet. Bei Gasetagenheizungen trägt der Mieter ohnehin die Gesamtkosten seiner Wohneinheit.

Hier gibt's also keinen Grund für den Vermieter, den Verbrauch zu bemängeln.

Hauptsache du kannst immer die Kosten und Nebenkosten begleichen, dann wird dir kein Vermieter Vorschriften machen. Bei zu geringem Verbrauch von Wasser, könnte es vielleicht Probleme geben soviel ich weiß.

Das kann man so pauschal nicht beantworten.

Ab einer gewissen Anzahl an Wohneinheiten ist - meines Wissens - der Vermieter gezwungen verbrauchsabhängige Nebenkostenabrechnungen zu erstellen.

Wenn du zur Untermiete wohnst oder z.B. in einer Einliegerwohnung sieht es wieder anders aus. Dort sind auch eher Auflagen denkbar.

Für mich klingt deine Frage aber schon als Grund, dies mal von einem Mieterverein prüfen zu lassen, denn eigentlich geht es so nicht.

Ich habe als Vermieter mit wenigen wohneinheiten einen Vertrag mit den Mietern geschlossen, der den Verbrauch an Wasser und Energie begrenzt, wobei ich bei Überschreitungen lediglich Nachzahlungen angedroht habe. Innerhalb der Grenzen zahlt der Mieter eine sogenannte Nebenkostenpauschale gemessen am Bundesdurchschnitt. Dies ist für beide Seiten fär und leicht nachzurechnen.

Mit was droht der Vermieter bei Überschreitung?

PeterLi200 
Beitragsersteller
 01.05.2019, 10:19

Noch droht er nicht. Er hat nur geschrieben, dass die Heizung nach Verbrauch abgerechnet wird und ich mehr auf den Verbrauch achten soll, weil mein Verbrauch sehr hoch ist.

WAYKOW  01.05.2019, 10:29
@PeterLi200

Das ist nicht nur erlaubt, sondern auch sehr entgegenkommend und hilfreich.

Da sollte man evt auch handeln und prüfen woran der hohe Verbrauch liegen könnte.

Wenn man natürlich im winter bei offenem Fenster und vollaufgedrehter Heizung schläft wundert das nicht, aber vielleicht ist es auch eine Heizung die nicht richtig funktioniert und nicht abschält oder sich kleiner drehen läßt. Das wäre dann wieder Vermieterproblem.

Nur wenn er es zahlt, was aber unwahrscheinlich ist. Es gibt aber Wohnungen, bei den der Wasserverbrauch in der Miete inbegriffen ist. Vor einiger Zeit wurde der Fall einer Mieterin bekannt, die dreimal tgl. die Badewanne volllaufen ließ - angeblich aus gesundheitlichen Gründen; da gab es dann prompt Ärger.

Das kommt auf den Vertrag an.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung