Überschneidung bei KFZ Versicherung wegen Anmeldung Neufahrzeug?
Folgender Sachverhalt:
-Derzeit Versicherungsverhältnis bei Versicherer #1 -Am Freitag diese Woche kann ich unser neues Auto abholen. Der Händer bat mich um die EVB Nummer. Da ich meinen alten Versichrer #1 sowieso nicht behalten wollte, habe ich Online bei Versicherer #2 einen Vertrag abgeschlossen (Schadensfreiheitsdaten von Versicherer #1 sollen ja übernommen werden, also Vertragsnummer von Versicherer #1 und die SF Klassen dort angegeben) - Die EVB Nummer habe ich dem Autohaus für die Anmeldung übermittelt - Ich gebe meinen alten Wagen, welcher bei Versicherung #1 versichert ist, bei der Abholung in Zahlung. Abmeldung übernimmt das Autohaus. - Der neue Wagen wird am Freitag Vormittag angemeldet, der alte aber erst Mitte nächster Woche abmeldet, es kommt also zu einer Überschneidung bei Versicherer #1 und Versicherer #2
Frage: Habe ich etwas nicht bedacht? Gibt es durch die Überschneidung des Versicherungsverhältnisses Probleme bei der Zulassung?! Irgendwie habe ich gerade ein Brett vor dem Kopf ;-) Besten Dank vorab und Gruß
6 Antworten
Nein, es sollte keine Probleme geben, bis zu einem Monat sind solche Überschneidungen möglich. Erst darüber müsste einer der Wagen als Zweitwagen versichert werden.
... noch einmal, auch für hifi:
Wo steht das?
Im Link gibt es keinen Hinweis, daß zwei Fahrzeuge bei verschiedenen Gesellschaften in eine SF-Klasse gestuft werden müssen.
Also Schleudermaxe, ich weiß ja nicht, was du so beruflich machst, aber mit Versicherungen hast du sicher nichts zu tun.
... wo steht das und warum machen das keine Versicherungen so?
Schleudermaxe hat keine Ahnung, oder sämtliche Versicherer bereits gereizt.
Nein, da gibt es keinerlei Probleme! Wichtig ist nur, dass das neu zugelassene Fahrzeug von Beginn an, versichert ist. Dieses ist durch die EVB-Nummer sichergestellt. Der einzige Nachteil ist, dass Du bis zur offiziellen Abmeldung Deines bisherigen Fahrzeuges auch den Versicherungsbeitrag hierfür zahlen mußt! Daher ist anzuraten, das Altfahrzeug schnellstmöglichst abzumelden! Deine bisherige Versicherung erhält dann automatisch eine Abmeldebestätigung übersandt und kann den Vertrag dann abrechnen! Bei der neuen Versicherung mußt Du baldmöglichst mit dem Kfz-Schein die genauen Daten des Fahrzeugs mitteilen sowie die Vertragsbedingungen festlegen!
Nein, es ist kein Problem bei einer Überschneidung von ein paar Tagen. Die alte Versicherung gibt den Vertrag nur zu Abmeldetag frei, sodass die neue Versicherung erst ein paar Tage später den Rabatt anrechnen kann. In der ganzen Bearbeitungszeit wird das kaum auffallen und wenn du einen guten neuen Versicherer hast, wird er dir die paar Tage nicht nachberechnen.
Besten Dank für die Antwort! Versicherung #1 hat ja jetzt noch keine Ahnnung von meinem Wechsel, gekündigt habe ich ja nicht, da das durch die Abmeldung passiert. Muss ich meinen alten Versicherer vorher irgendwie informieren?
nein, mir der Abmeldung erlischt automatisch der Versicherungsvertrag. Das STVA informiert den Versicherer hierüber.
.... wie bitte was?
Wäre ja noch schöner, wenn mit einer "Abmeldung" mein Vertrag automatisch beendet wird.
Und warum sollten Zoll und Versicherungen auf EURonen verzichten?
Na sicher, sobald das Fahrzeug abgemeldet wird, teilt die zuständige Zulassungsstelle dem Versicherer mit, dass das Farzeug abgemeldet wurde und der Vertrag wird ruhend gestellt/aufgehoben. Mit dem Tag der Abmeldung ist der Vertrag beendet. Entweder wird er mit Zulassung des neuen Fahrzeugs, weiter geführt, oder man wechselt den Versicherer, oder man rechnet den Vertrag ab, wenn kein neues Fahrzeug kommt.
...oh, ein Kenner? Na dann ist ja alles gut.
Zum Glück macht meine Versicherung ohne meine Zustimmung so etwas nicht!
Schleudermaxe, du alter Forentroll, Begrifflichkeiten wie Risikofortfall sind dir sicher unbekannt.
Zur Abwechslung muss ich mich hier mal auf die Seite von unserem Mäxchen schlagen. Der alte Vertrag wird NICHT automatisch storniert, da die alte Versicherung ja keine Ahnung hat was mit dem Fahrzeug passiert ist bzw. passieren soll. Der Vertrag geht in die beitragsfreie Ruheversicherung über. Der VN muss der Versicherung den entgültigen Risikofortfall mitteilen, damit der Vertrag abgerechnet werden kann.
Mit anderen Worten habe ich es bereits beschrieben...
---Entweder wird er mit Zulassung des neuen Fahrzeugs, weiter geführt,
oder man wechselt den Versicherer, oder man rechnet den Vertrag ab, wenn
kein neues Fahrzeug kommt.---
Das ist kein Problem, der "alte" Vertrag wird Tag genau abgerechnet,
so wie der neue auch..... Einziger Nachteil.... du bezahlst für die
Überschneidungstage an beide Versicherungen...
Für einigeTage laufen beide Wagen mit dem gleichen SF-Rabatt. Übertragen wird natürlich nur normal erworbener Rabatt. Sondereinstufungen gibt des vorherige Versicherer nicht frei.
@schleudermaxe
http://www.gdv.de/wp-content/uploads/2016/07/AKB2015_Stand_Juli_2016.pdf
Seite 41 + gelebte Praxis