Überschneidung bei KFZ Versicherung wegen Anmeldung Neufahrzeug?

6 Antworten

Nein, es sollte keine Probleme geben, bis zu einem Monat sind solche Überschneidungen möglich. Erst darüber müsste einer der Wagen als Zweitwagen versichert werden.

hyfi01  27.04.2017, 07:39
schleudermaxe  27.04.2017, 16:48
@hyfi01

... noch einmal, auch für hifi:

Wo steht das?

Im Link gibt es keinen Hinweis, daß zwei Fahrzeuge bei verschiedenen Gesellschaften in eine SF-Klasse gestuft werden müssen.

hyfi01  29.04.2017, 16:25
@schleudermaxe

Also Schleudermaxe, ich weiß ja nicht, was du so beruflich machst, aber mit Versicherungen hast du sicher nichts zu tun.

schleudermaxe  26.04.2017, 21:17

... wo steht das und warum machen das keine Versicherungen so?

 

Fotoespana  26.04.2017, 21:24
@schleudermaxe

Schleudermaxe hat keine Ahnung, oder sämtliche Versicherer bereits gereizt.

schleudermaxe  27.04.2017, 05:56
@Fotoespana

... noch einmal: Wo steht das?

Was hat das mit Ahnung zu tun?

Nein, da gibt es keinerlei Probleme! Wichtig ist nur, dass das neu zugelassene Fahrzeug von Beginn an, versichert ist. Dieses ist durch die EVB-Nummer sichergestellt. Der einzige Nachteil ist, dass Du bis zur offiziellen Abmeldung Deines bisherigen Fahrzeuges auch den Versicherungsbeitrag hierfür zahlen mußt! Daher ist anzuraten, das Altfahrzeug schnellstmöglichst abzumelden! Deine bisherige Versicherung erhält dann automatisch eine Abmeldebestätigung übersandt und kann den Vertrag dann abrechnen! Bei der neuen Versicherung mußt Du baldmöglichst mit dem Kfz-Schein die genauen Daten des Fahrzeugs mitteilen sowie die Vertragsbedingungen festlegen!

Nein, es ist kein Problem bei einer Überschneidung von ein paar Tagen. Die alte Versicherung gibt den Vertrag nur zu Abmeldetag frei, sodass die neue Versicherung erst ein paar Tage später den Rabatt anrechnen kann. In der ganzen Bearbeitungszeit wird das kaum auffallen und wenn du einen guten neuen Versicherer hast, wird er dir die paar Tage nicht nachberechnen.

Emmkaa 
Beitragsersteller
 26.04.2017, 19:43

Besten Dank für die Antwort! Versicherung #1 hat ja jetzt noch keine Ahnnung von meinem Wechsel, gekündigt habe ich ja nicht, da das durch die Abmeldung passiert. Muss ich meinen alten Versicherer vorher irgendwie informieren?

Fotoespana  26.04.2017, 20:36
@Emmkaa

nein, mir der Abmeldung erlischt automatisch der Versicherungsvertrag. Das STVA informiert den Versicherer hierüber.

schleudermaxe  26.04.2017, 21:19
@Fotoespana

.... wie bitte was?

Wäre ja noch schöner, wenn mit einer "Abmeldung" mein Vertrag automatisch beendet wird.

Und warum sollten Zoll und Versicherungen auf EURonen verzichten?


Fotoespana  26.04.2017, 21:23
@schleudermaxe

Na sicher, sobald das Fahrzeug abgemeldet wird, teilt die zuständige Zulassungsstelle dem Versicherer mit, dass das Farzeug abgemeldet wurde und der Vertrag wird ruhend gestellt/aufgehoben. Mit dem Tag der Abmeldung ist der Vertrag beendet. Entweder wird er mit Zulassung des neuen Fahrzeugs, weiter geführt, oder man wechselt den Versicherer, oder man rechnet den Vertrag ab, wenn kein neues Fahrzeug kommt.

schleudermaxe  27.04.2017, 05:52
@Fotoespana

...oh, ein Kenner? Na dann ist ja alles gut.

Zum Glück macht meine Versicherung ohne meine Zustimmung so etwas nicht!

hyfi01  27.04.2017, 07:33
@schleudermaxe

Schleudermaxe, du alter Forentroll, Begrifflichkeiten wie Risikofortfall sind dir sicher unbekannt. 

NamenSindSchwer  27.04.2017, 10:58
@schleudermaxe

Zur Abwechslung muss ich mich hier mal auf die Seite von unserem Mäxchen schlagen. Der alte Vertrag wird NICHT automatisch storniert, da die alte Versicherung ja keine Ahnung hat was mit dem Fahrzeug passiert ist bzw. passieren soll. Der Vertrag geht in die beitragsfreie Ruheversicherung über. Der VN  muss der Versicherung den entgültigen Risikofortfall mitteilen, damit der Vertrag abgerechnet werden kann.

Fotoespana  27.04.2017, 19:03
@NamenSindSchwer

Mit anderen Worten habe ich es bereits beschrieben...

---Entweder wird er mit Zulassung des neuen Fahrzeugs, weiter geführt,
oder man wechselt den Versicherer, oder man rechnet den Vertrag ab, wenn
kein neues Fahrzeug kommt.---

Das ist kein Problem, der "alte" Vertrag wird Tag genau abgerechnet,

so wie der neue auch..... Einziger Nachteil.... du bezahlst für die

Überschneidungstage an beide Versicherungen... 

Für einigeTage laufen beide Wagen mit dem gleichen SF-Rabatt. Übertragen wird natürlich nur normal erworbener Rabatt. Sondereinstufungen gibt des vorherige Versicherer nicht frei.