Darf ein freiberufler als Vorgesetzter eingesetzt werde?
Hallo, wir sind ein Team von 3 Angestelten in einer Gemeinnützigen Organisation. Dort sind insgesamt 26 Mitarbeiter Vollzeit beschäftigt. Unser jetziger Vorgesetzter wird entlassen und wir bekommen einen neuen, der als Externer Mitarbeiter von unserem Arbeitgeber dafür beauftragt wird unser Vorgesetzter und Weisungsbefugter uns gegenüber zu sein. Ist das mit dem Arbeitsrecht konform? Danke für eure Antworten
4 Antworten
Das ist oftmals ein "Trick" des Arbeitgebers. Es wird ein Externer (ggf. für eine bestimmte, begrenzte Zeit) in eine Position mit Personalverantwortung gesetzt. Das Arbeitsklima verschlechtert sich, weil dem "Unbekannten" ein gewisses Misstrauen entgegengebracht wird. Auf der anderen Seite fällt es dem Externen z.B. nicht schwer, arbeitsrechtliche Schritte durchzuführen, da er ja (noch) keine Beziehung zu den dort vorhandenen Mitarbeitern hat.
Fazit: Es muss zwar nicht zwingend negativ sein, aber hier ist auf jeden Fall eine erhöhte Wachsamkeit angebracht. Je nachdem, wie sich der Externe entwickelt, kann "Methode" des Arbeitgebers dahinter stecken - und dann täte man gut daran, sich bald etwas Neues zu suchen, wobei die Gemeinnützigen Organisationen in Personalkreisen ohnehin nicht den besten Ruf haben. Vielleicht nehmen sie den Wortteil "gemein" ja ernst...
Ich wünsche Euch viel Glück und eine gute Beobachtungsgabe! Gruß Nightstick
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber berechtigt, die Weisungsbefugnis auf andere zu Übertragen die er für geeignet hält.
Allerdings stellt sich zurecht die Frage, ob eine Person die überhaupt nicht Weisungsempfänger sein kann (sonst wäre er kein Freiberufler mehr), eine Weisungsbefugnis gegenüber Dritten ausüben kann, die nicht mit ihm in einem arbeitsvertraglichen Verhältnis stehen.
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen nein - das passt nicht aneinander...
Doch das passt. Ist bei freiberuflichen Projektleitern Gang und Gäbe.
Nee,das ist in Ordnung...Als Chef darf er euren Vorgesetzten selber bestimmen...Und wenn es ein Unabhängiger ist,dann scheint da was im Argen zu sein...
Der Arbeitgeber/Firmeninhaber entscheidet über die Person des Firmenleiters - kein Arbeitsgericht!