Unbezahlte Mitarbeiterbesprechungen (Arbeitsrecht)
Hallo. Ich suche jemanden der mir folgende Frage beantworten kann und sich in diesem Gebiet wirklich gut auskennt, niemanden der nur Vermutungen aufstellt.
Ich arbeite seit 2,5 Jahren an einer Tankstelle als Aushilfe, seit einem Jahr ausschließlich am Wochenende da ich noch Vollzeit in einer anderen Stadt berufstätig bin. Die Städte liegen circa 50 km auseinander. Ich bin im allgemeinen sehr zufrieden mit meinem Aushilfsjob, weshalb ich ihn nicht kündigen möchte. Allerdings gibt es ein mal im Monat eine sogenannte Mitarbeiterbesprechung, die meist unter der Woche Abends stattfindet. Laut meiner Vorgesetzten heißt es Teilnahme ist Pflicht. Diese Besprechung dauert meist anderthalb bis zwei Stunden, und es werden weder diese Stunden, noch die Anreise bezahlt. In meinem Arbeitsvertrag wird die Mitarbeiterbesprechung nicht erwähnt.
Bin ich wirklich verpflichtet daran Teil zu nehmen?
Liebe Grüße und vielen Dank im Vorraus!
4 Antworten
Unbezahlte Zeit ist Freizeit und in der Freizeit musst du keine Weisungen des Chefs befolgen. Es gibt also zwei Möglichkeiten:
- die Teilnahme ist freiwillig oder
- die Teilnahme wird als Arbeitszeit bezahlt.
Was meinen denn die anderen Kollegen dazu? Vielleicht hilft ja das alte Zauberwort Solidarität und man stimmt sich mal ab, dass man das so nicht hinnimmt.
In deiner Freizeit bist Du zu keiner Teilnahme verpflichtet.
Du solltest schon an der Besprechung teilnehmen. Allerdings ist der AG verpflichtet, das zu bezahlen.
Wenn es eine Pflichtveranstaltung ist, ist das Arbeitszeit und auch die Fahrtkosten und Fahrzeit (wenn Du selbst fährst), sind vom AG abzugelten. Du gehst da ja nicht zum Vergnügen sondern im Interesse des AG hin.
Wenn du verpflichtet bist, daran teilzunehmen ... Muss das bezahlt werden, schließlich kommst du in deiner Freizeit .