Darf ein Ersatzmitglied Protokollführer sein

2 Antworten

Nein!

Das Ersatzmitglied ist wie der Name es schon sagt "Ersatz". Wenn der Betriebsrat komplett ist darf ein Ersatzmitglied nicht an den Sitzungen teilnehmen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich, also hat ein Ersatzmitglied dort nichts verloren wenn es nicht für ein BRM einspringt.

In diesem Moment, wenn ein BRM verhindert ist, ist das Ersatzmitglied reguläres BRM. Sobald die Verhinderung nicht mehr gegeben ist, ist auch das EBRM wieder raus.

Der BR hat doch bestimmt einen Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz. Da steht z.B. im Fitting § 30 Betriebsratssitzungen u.a.: "Das Gebot der Nichtöffentlichkeit der BR-Sitzungen das weder durch Beschluss des BR noch durch eine BV oder Tarifregelung aufgehoben werden kann, beschränkt den Kreis der an den Sitzungen des BR Teilnehmenden grundsätzlich auf die BR-Mitglieder. Außer diesen haben im Allgemeinen nur der AG, die Schwerbehindertenvertretung, die JAV, die Vertr. von Gewerkschaften und von AG-Vereinigungen sowie der Vertrauensmann der Zivildienstleistenden das Recht, an BR-Sitzungen teilzunehmen. Andere Personen, insbesondere auch Ersatzmitglieder, soweit sie nicht nach § 25 BetrVG in den BR nachgerückt sind, dürfen grundsätzlich nicht teilnehmen."

Im § 34 das die Sitzungsniederschrift (Protokoll) regelt ist z.B. auch zu lesen: "Der BR hat keinen Anspruch darauf, dass eine ihm nicht angehörende Person als verantwortlicher Protokollführer an seinen Sitzungen teilnimmt."

Zulässig kann die Hinzuziehung einer Schreibkraft zur Unterstützung des Schriftführers sein. Das ist allerdings meist nur bei größeren BR-Gremien der Fall. Wieviele BRM seid Ihr denn? Das ErsatzBRM kann meiner Meinung nach daher höchstens als "Schreibkraft" also als Hilfe für den Schriftführer an den Sitzungen teilnehmen, wenn es nicht sowieso im Vertretungsfall vorübergehend BRM ist.

Na klar doch, wenn Du ohne Gegenstimme gewählt wurdest.