Harz IV und Zuverdienst auf Honorarbasis

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Natürlich "darf" man das. Gut ein Drittel der ALG2-Bezieher sind Erwerbstätige, und etliche davon selbständig Erwerbstätige ;)

"Nur so" laufen lassen kann man das mit der Nachhilfe nicht, sofern Eltern und Nachhilfelehrer (und das Jobcenter) nicht Schwarzarbeit unterstützen wollen. Und einen Nachhilfelehrer wird man schlecht als Minijobber im Privathaushalt anmelden können; siehe dazu hier vor allem Punkt 2 , zur Selbständigkeit : http://www.minijob-zentrale.de/nn_160726/DE/3__Privathaushalte/2__haushaltsscheckverfahren/InhaltsNav.html?__nnn=true

Larah10  31.12.2011, 19:27

Du müsstest dann Rechnungen und entsprechende Abrechnungen sowohl für das Jobcenter als auch für das Finanzamt erstellen. Zur Anrechnung auf die ALG2-Leistung: http://hartz.info/index.php?topic=17.0 In der von dir genannten monatlichen Verdiensthöhe ergäbe das also keine ALG2- Leistungsminderung. Mit einem so geringen Verdienst fällt auch keine Einkommenssteuer an, und als Kleinunternehmer auch keine Umsatzsteuer... aber da kannst du dich ja auch noch einlesen.

Wer sich selbstständig macht, tut dies, um von dieser Tätigkeit leben zu können. Was auch immer du da vor hast, mach es doch, wenn du einen festen Job hast. Außerdem darf man nicht nur einen 400€-job machen, als arbeitsloser. Du darfst dir jeden Job suchen, den du willst, mit dem Ziel aus der arbeitslosigkeit heraus zu kommen., Viel Erfolg.

Enemy74 
Beitragsersteller
 29.12.2011, 19:36

ich mache mich ja nicht im klassischen sinne selbstständig, sondern habe ein Angebot vorliegen bei dem ich (als Nachhilfelehrer) ein Mal die Woche 90 MInuten UNterrichten könnte. Dabei kämen so 60€ im Monat zusammen.

Ich denke das ANgebot ist nicht schlecht und mal ein Schritt über den ich mittelfristig weiterkommen kann und raus aus der Arbeitslosigkeit...

Danke=)

Ich würde die ARGE oder das Jobcenter dahingend fragen, denn genau genommen musst Du jedes zusatzeinkommen sowieso angeben. Bei nur 60 € dürfte das kein Problem sein. BIs 100 € werden nicht angerechnet. Darüber teilweise.

Besprich das mit deinem Sachbearbeiter im Jobcenter. Unter Umständen kann das höchst kompliziert sein mit der Honorarbasis. Bei einem Minijob kannst du bis zu 120 € anrechnungsfrei dazu verdienen.

Du musst jede Art von Einkommen angeben und hast dann einen Freibetrag von 100 € monatlich. Darüber hinaus wird Einkommen zu 80 % verrechnet.

Larah10  31.12.2011, 19:30

Der Grundfreibetrag von 100 Euro gilt allerdings nur bei Erwerbseinkommen (wie hier).. nicht bei sonstigen Einkommen ;)