Warm halten - Zusage oder Absage?
Ich hatte Mitte August ein sehr rasche Einladung zu einem Vorstellungsgespräch von einem internationalen Konzern bekommen, die ich auch ein paar Wochen später wahrnahm. Die Atmosphäre des Gespräches war sehr angenehm und ein Rundgang durch das Betrieb erhielte ich auch (das Gespräch ging insgesamt 2h lang) Die Fragen konnte ich zum Teil gut und zum Teil auch gar nicht beantworten. Sie haben mir am Ende noch gesagt, dass sie noch ein paar Bewerbungsgesprächen haben und melden sich in ungefähr 2 Wochen, ich sollte aber bitte auch Bescheid geben wenn ich keine Interessen mehr habe (mind. 3x erwähnt).
Nun habe ich nach 3 Wochen einen Anruf von der Personalerin bekommen und wurde gefragt ob ich noch 1 Woche warten könnte, da noch interne Prozzese abgewickelt werden müssen (Betriebsrat) bis ich eine Rückmeldung bekomme. Die Stellenanzeige ist schon rausgenommen worden. Ok sie haben sich für Jemandem entschieden (fragt sich wer). Nun weiß ich nicht wie ich das genau interpretieren soll? Es könnte sein...
- Die wollen mich als 2. Wahl warmhalten (warten auf eine Antwort von der 1. Wahl)
- Entscheidung hat sich hinausgezögert (Konzern, viele Bewerber etc.)
- Rufen alle an die zu einem Gespräch eingeladen waren (auch die mit Absagen)
- Wollen keine voreilige Zusage machen wegen dem Betriebsrat
Wie würdet ihr dieses interpretieren? Was sagt euer Bauchgefühl oder Erfahrungen? Positiv, negativ oder neutral?
Würde mich auf antworten freuen!
Liebe Grüße
Wanderlustnp
3 Antworten
Es ist immer das Problem, solange der Konzern keinen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, sie kein Stellenbesetzung machen können, wenn kein Bewerber weiter Interesse hat.
Dies führt zu einer unerträgliche Situation, wo man dann später erneut nach passende Mitarbeiter suchen muß. Neben den zusätzlichen Kosten einer weiteren Stellenaauschreibung, ist aber der Fachvorgesetzte, der ständig Druck macht und bald die Situation geklärt haben will.
Der Betrieb handelt korrekt.
Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser über die geplante Einstellung informiert werden. Der Betriebsrat hat dann eine Frist von sieben Tagen um der Einstellung zuzustimmen oder die Zustimmung zu verweigern.
Der BR wird i.d.R. die Zustimmung geben, für eine Verweigerung braucht er gute Gründe ( die kann man im § 99 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz nachlesen, bei uns im Betrieb ist mir noch keine Zustimmungsverweigerung bekannt).
Daher vermute ich, dass der AG "auf Nummer sicher" geht und nicht vom BR gerügt werden möchte, wenn er ohne vorherige Anhörung einfach einstellt. Da würde auch die Frist von einer Woche Wartezeit gut passen.
die warten erst die Zustimmung des Betriebsrates ab. Das ist auch richtig so.
Normalerweise wird diese auch erteilt.