Offener Vollzug Arbeitgeberpflichten

1 Antwort

Wenn sich die JVA Euskirchen darauf einlässt kommt wenig auf Deinen Arbeitgeber zu. Deinen Lohn muss er an Die JVA überweisen, ansonsten muss er sich dort melden wenn Du unentschuldigt nicht zur Arbeit erscheinst und das ab und an mal jemand von der JVA dort auftaucht und kontrolliert das Du auch da bist.

Bedenke aber. Die JVA Euskirchen ist eine Anstalt des offenen Vollzugs. Ob Du allerdings dort bleibst wird erst dort im Rahmen der Behandlungsuntersuchung gem. § 6 StVollzG entschieden. Wenn Du Dich, wie in der kommenden Ladung zum Strafantritt angegeben, selbst stellst hast Du allerdings schonmal gute Aussichten.

Kramumbor 
Beitragsersteller
 08.03.2014, 15:44

Selbststellung und gute Führung, bzw.guter Eindruck natürlich vorausgesetzt.

Artus01  08.03.2014, 15:46
@Kramumbor

Richtig ... und bedenke das mit Sicherheit ein Drogenscreening gemacht wird wenn Du dort ankommst. Sollte es positiv sein hast Du schonmal viel Vertrauensvorschuss verspielt.

Artus01  08.03.2014, 15:50
@Artus01

Ach ja, informiere Deinen Arbeitgeber dass Du ein paar Wochen nicht zur Arbeit erscheinen kannst. Das geht erst wenn die Behandlungsuntersuchung abgeschlossen ist und man sich auf Deine Vorstellungen einlässt.

Kramumbor 
Beitragsersteller
 08.03.2014, 15:58
@Artus01

Drogenscreening wird definitiv negativ sein! Seit dem ersten Tag meiner U-Haft (Haftbefehl und Haftverschonungsbeschluss inklusive Auflagen wurden mittlerweile aufgehoben) habe ich nicht mehr konsumiert (ca. 3/4 Jahr) und das soll auch so bleiben! Davon hab ich echt die Schnauze voll!