Offener Vollzug Arbeitgeberpflichten
Ich muss demnächst aufgrund einer Verurteilung BTMG für 34 Monate in den Vollzug. ich bin derzeit auf freiem Fuß und Ersttäter. Laut Vollzugsplan NRW ist die JVA Euskirchen für mich zuständig und laut Anwalt ist ein offener Vollzug für mich mehr als wahrscheinlich. Mein bisheriger Arbeitgeber würde mich gerne weiter beschäftigen falls ich Freigänger werde, macht aber zur Bedingung, daß für ihn nicht sehr viel Aufwand bei der ganzen Sache entsteht. Meine Frage, wozu ist der Arbeitgeber verpflichtet, wenn er einen Freigänger beschäftigt? Was kommt für ein Mehraufwand auf ihn zu. Kurz zur Arbeitsstelle: Geregelte Arbeitszeit von 8 St. täglich, keine Schichtarbeit, keine Feiertagsarbeit. Möglicherweise tageweise Einsatz im Außendienst. Zeiterfassung per Stempelkarte.
Thx
1 Antwort
Wenn sich die JVA Euskirchen darauf einlässt kommt wenig auf Deinen Arbeitgeber zu. Deinen Lohn muss er an Die JVA überweisen, ansonsten muss er sich dort melden wenn Du unentschuldigt nicht zur Arbeit erscheinst und das ab und an mal jemand von der JVA dort auftaucht und kontrolliert das Du auch da bist.
Bedenke aber. Die JVA Euskirchen ist eine Anstalt des offenen Vollzugs. Ob Du allerdings dort bleibst wird erst dort im Rahmen der Behandlungsuntersuchung gem. § 6 StVollzG entschieden. Wenn Du Dich, wie in der kommenden Ladung zum Strafantritt angegeben, selbst stellst hast Du allerdings schonmal gute Aussichten.
Richtig ... und bedenke das mit Sicherheit ein Drogenscreening gemacht wird wenn Du dort ankommst. Sollte es positiv sein hast Du schonmal viel Vertrauensvorschuss verspielt.
Ach ja, informiere Deinen Arbeitgeber dass Du ein paar Wochen nicht zur Arbeit erscheinen kannst. Das geht erst wenn die Behandlungsuntersuchung abgeschlossen ist und man sich auf Deine Vorstellungen einlässt.
Drogenscreening wird definitiv negativ sein! Seit dem ersten Tag meiner U-Haft (Haftbefehl und Haftverschonungsbeschluss inklusive Auflagen wurden mittlerweile aufgehoben) habe ich nicht mehr konsumiert (ca. 3/4 Jahr) und das soll auch so bleiben! Davon hab ich echt die Schnauze voll!
Selbststellung und gute Führung, bzw.guter Eindruck natürlich vorausgesetzt.