Darf Eigentümer vor seiner Garage parken und mir die Zufahrt behindern?
Hallo,
ich habe eine Wohnung angemietet mit Garage. Ich hatte zuerst ein kleines Fahrzeug, ich bin immer in die Garage reingekommen, weil ein Eigentümer vor seiner Garage das 2. Auto abstellt. Jetzt haben wir einen Familienkombi, damit komme ich nicht mehr rein in die Garage und muss immer draußen parken.
Die eigentümer parken praktisch immer im Hof in der Mitte von der Garage, meine garage ist ganz seitlich und wenn ich dort parke, kommt jeder rein und raus.
Aber wenn er parkt, komme ich nicht mehr rein.
Was kann ich tun? - Ich bin nur der mieter. Der Eigentümer der WOhnung interessiert sich nicht dafür.
Danke
3 Antworten
Frag den Eigentümer mal ob er die Mite für die Garage weiter kassieren möchte oder nicht.
Du bist nämlich nicht bereit sie zu zahlen wenn du die Garage nicht nutzen kannst.
Er darf die Zufahrt nicht blockieren, egal wie gross euer Auto ist.
Sprich mit dem Eigentümer und und weise auf den Straftatsbestand der Nötigung hin. Ändert er seine Parkgewohnheiten nicht, solltest du ihn anzeigen.
Jede weitere Behinderung solltest du mit 100% Mietminderung ahnden, also pro Tag 1,50 EUR von der Miete im nächsten Monat abziehen. Wenn die Garagenmiete im Mietvertrag ausgewiesen ist, dann diese Miete als Grundlage ansetzen.
Du kannst auch eine Klage auf Unterlassung beim Amtsgericht einreichen.
Die Miete für die Garage streichen bis man sie benutzen kann (und es ihm schreiben, unbedingt).