Darf Wohnungsseigentümer einfach die Fenster im Treppenhaus mit Schloß verschließen?
Vor wenigen Tagen hat die einzige im Haus wohnende Eigentümerin (die anderen 4 Wohnungen sind vermietet) alle beiden Fenster im Treppenhaus mit neuen abschließbaren Griffen versehen. Das obere der beiden Fenster ist in Nähe ihrer Wohnung, das ist geschlossen und abgesperrt. Das untere Fenster aber ist ständig gekippt...24std...auch bei Temperaturen von teilweise -12 grad. Im Treppenhaus ist es eiskalt, die kalte Luft dringt durch meine Wohnungstür nach innen. Darf diese Eigentümerin einfach ein Fenster 24std offen lassen? Im Winter? Und niemand der Mieter hat die Möglichkeit dieses Fenster zu schließen? Müssen nicht auch die anderen Eigentümer einen Schlüssel zu diesen Fenstern haben?? Es sind 5 Eigentümer, aber diese Frau macht was sie will, da die anderen Eigentümer ihr nicht gewachsen sind. Sie sagen zu allem "ja"..hauptsache sie müssen sich nicht mit ihr anlegen. Welche Möglichkeiten habe ich, diese Frau dazu zu bringen dieses Fenster zu schließen wegen der dauernden Kälte? Das ist doch irgendwie Nötigung. Sie macht das nur um die Mieterin, die über mir wohnt zu ärgern..weil sie die nicht mag. Aber ich hier im EG krieg die ganze kalte Luft ab. Was ist mir Heizkosten etc??? Eine einfache Bitte, dass sie doch das Fenster bei der Kälte schließen soll hat nichts gebracht außer der Standadrantwort: "Du bist ruhig..Du bist nur Mieter, Ich bin Eigentümer und kann machen was ich will."
Irgendwelche Ratschläge was wir machen können?
6 Antworten
Die Frage ist zwar schon etwas älter, aber ich würde unbedingt den Brandschutz mit in die Diskussion einbeziehen. Je nach Bundesland und gebäudeklasse sind unterschiedliche Anforderungen an ein Treppenhaus gestellt. Wenn ich das hier richtig deute handelt es sich um ein (normales) außenliegendes Treppenhaus - und in dem muss je Geschoß mind. ein öffenbares Fenster vorhanden sein
Wenn das Fenster verschlossen ist kann das Fenster nicht geöffnet werden und somit ist das ein gravierender Mangel.
Falls die Angelegenheit noch nicht vom Tisch ist sollte das eine sofortige Lösung bringen
Das ist ja wirklich eine Frechheit!
Folgende Vorgehensweise würde ich dir empfehlen:
Ruf deinen Vermieter an! Schildere Ihm die Situation so wie du sie uns jetzt geschildert hast, erwähne auch das bereits geführte Gespräch mit der betreffenden Frau. Fordere Ihn auf diesen "Mangel" zu beseitigen und sage ihm dass du über eine Mietminderung nachdenkst weil es für dich unzumutbar ist! Setzte ihm eine Frist (1 Woche o.ä.)
Wenn sich binnen dieser Frist nichts verändert hat, fordere deinen Vermieter SCHRIFTLICH auf den Mangel zu beseiten, ebenfalls mit Fristsetzung und Androhung bei nicht erledigen die Miete zu kürzen (Setze dich mit dem Mieterschutzbund in Verbindung, dort wird dir geholfen!)
Viel Erfolg - liebe Grüße
Das ist mir nicht ganz klar.
Ist diese einzig im Haus wohnende Eigentümerin, nur Eigentümerin ihrer Wohnung, oder des Hauses (also dann Vermieterin der anderen Wohnungen)
Ansonsten hat die kein recht über die fenster im Stiegenhaus zu bestimmen, und schon gar nicht, da Fenstergriffe zu tauschen.
erkläre Ihr, dass dauer-gekippte Fenster eher sogar schlecht für das Wohnhaus sind, da es dort mit der zeit zum Schimmeln beginnt
Durch das dauernde Nachströmen von Kaltluft kühlen die Außenwände des Raumes/Vorhauses aus und durch die kältere Oberflächentemperatur an diesen Wänden entsteht noch mehr Tauwasser- und Schimmelgefahr
Ich würde an deiner Stelle mal das Gespräch mit dem Eigentümer deiner Wohnung suchen und darauf hinweisen das du über eine Mietminderung nachdenkst, wenn dieser Zustand nicht abgestellt wird.