Darf die Sparrkasse sämtliche Daueraufträge, ohne schriftliche Ankündigung bei Insolvenz einfach löschen und ohne Beschluss eines Gerichts in mein Schließfach?
Ich muss in die Privatinsolvenz gehen jetzt ist es so, ich habe bei der Sparrkasse Daueraufträge wie Miete Strom etc laufen. Am Monatsanfang habe ich wie immer meine Kontoauszüge gezogen, und muste dabei feststellen, das kein Dauerauftrag ausgeführt wurde. Auf Nachfrage warum die Dauerauftäge nicht ausgeführt worden sind, hat man mir schlicht mitgeteilt, wir haben ihre Daueraufträge gelöscht. Ohne das mir in irgendeiner Form mitzuteilen. Auch mein Schließfach bei der Sparkasse ist gesperrt. Die Mitarbeiter meinten nur sie müsse da erst mal reinschauen. Ich habe es ihr erstmal verboten und mündlich " Hausverbot" für mein Schließfach erteilt. Ich weis jetzt nicht ob das rechtens ist.
Noch als Nachtrag, es war ja Geld auf dem Konto , Ich habe auch keinen Dispo, weil das viel zu teuer ist. Das war alles im grünen Bereich
7 Antworten
Also weiß die Sparkasse nun das Du in der Insolvenz bist? Wenn ja ist es korrekt was sie macht. Mit Eröffnung der Insolvenz herrscht Zahlungsverbot, das gilt übrigens auch für Dich. Allein der Insolvenzverwalter kann nun bestimmen was gezahlt werden darf und was nicht. Setze Dich mit ihm in Verbindung und kläre das ab. Bleib aber ruhig dabei, er wird andere Vorstellungen haben als Du, Du bist aber auf ihn angewiesen.
Wahrscheinlich machen die gar nichts mehr, solange Dein Freibetrag nicht geklärt ist. Wundert mich, dass sie nicht gleich das ganze Konto gesperrt haben. Das mit dem Schließfach kann gut sein. Denn da könnten ja Werte drin sein, die Du am Verwalter vorbei schleusen kannst. Also sofort P-Konto einrichten, dann klappt's auch wieder mit den Daueraufträgen.
Das stimmt. Aber in der Praxis kündigen die Banken bei Insolvenzantrag oft sofort die Konten, überzogen oder nicht - sofern es kein P-Konto ist. Aber das ist hier ja sowieso nicht passiert.
Ein P-Konto braucht er jetzt nicht mehr, da Pfändungsschutz herrscht.
Wie er schreibt hat er sein Konto nicht überzogen, folglich braucht es nicht geschlosswen werden. Bei Kontoüberziehung wird es geschlossen, da die Forderung dann zur Tabelle gemeldet werden muß.
Solange das Konto nicht vom IV freigegeben ist macht die Bank nichts und friert alles ein.
Mit Eröffnungsbeschluss der Inso geht erst mal alles an den IV über. Der schreibt auch in der Regel die Bank an.
Wenn der IV freigibt kannst Du auch wieder über dein Konto verfügen.
Also mit dem IV in Verbindung setzten und um Freigabe bitten.
Wenn das Konto leer ist, bzw. der Dispo ausgeschöpft, werden keine Aufträge mehr ausgeführt. Das ist eigentlich normal.
Bezüglich deines Schließfachs wird die Sparkasse wohl von ihrem Pfandrecht (sofern das Konto überzogen ist) gebrauch machen.
Andernfalls dürfte eine Pfändung vorliegen.
Sprich mit der Bank. Wenn das nichts hilft mit einem Anwalt.
Dann tippe ich mal auf eine Pfändung. Sprich mit der Bank. Und - notfalls mit Anwalt.
Ich werde einen Anwalt einschalten, ich denke das auch bei Pfändungen oder ähnlichem mir die Pfändung schriftlich zur Kenntniss gebracht werden muss, was nicht geschehen ist
Die Bank macht sicher nichts, was unrecht ist, aber sie sichern sich natürlich ab dass sie zu ihren Geld kommen. Und wenn auf deinem Konto nur ein Minus steht, dann ist es nachvollziehbar. Aber mit einem Gespräch mit der Bank oder über einen Anwalt kannst du das klären lassen
Ich habe bereits ein P Konto und bei der Sparkasse keinerlei Schulden
Nein natürlich nicht, wo wären wir auch heute, wenn die Banken sich nicht so korrekt verhalten würden.. Banken sind für Kriege verantwortlich, natürlich schauen sie in dein Schließfach.
Es war ja Geld auf dem Konto und einen Dispo habe ich auch nicht, weil das viel zu teuer ist