Eröffnung der Insolvenz, Bank Kündigt mir meinen Guthabenkonto?

5 Antworten

Ich finde das Verhalten der Volksbank etwas ungewöhnlich.
Gehören die denn zum Kreis deiner Gläubiger , hast du Schulden bei der Volksbank? Dann wäre diese Reaktion nachvollziehbar.
Die Idee dich bei der Sparkasse unterzubringen finde ich hingegen gar nicht so verkehrt . Da du ja nun kein Konto mehr hast ( ich würde da mit der Volksbank auch gar nicht weiter diskutieren, das Verhältnis ist eh im Eimer ) , wirst du bei der Sparkasse auch eines bekommen . Jeder Bürger hat das Recht auf EIN Konto . Auch die Umwandlung in ein P- Konto macht , zumindest solange das Insolvenzverfahren läuft , durchaus Sinn . Denn mitunter wissen Banken nämlich auch nicht so genau was sie tun . Das P- Konto sichert in jedem Fall deinen Freibetrag , falls doch jemand meint er müsse sich unerlaubt bei dir bedienen ( Theorie und Praxis = 2 Paar Schuhe ) . Außerdem entgehst du damit einer Kontosperrung , da dir dein Freibetrag jederzeit zur Verfügung stehen muss . Und der Treuhänder braucht auch nix mehr freigeben ( aber auch das fällt mitunter unter Theorie und Praxis , also verlasse dich nicht darauf )
Deine 50€ sind weg , du wirst es verschmerzen. Akzeptiere das die Volksbank dich nicht mehr als Kunden wünscht . Lerne das du für die nächsten Jahre nie Kunde des Monats wirst ;-) Du bist notwendiges Übel , sie verdienen nix an dir. Auch daran gewöhnst du dich . Glaub mir , ich weiß wovon ich rede :-)

Juyanbe  14.08.2015, 23:21

Du , mach das .
Mein Treuhänder hat das P- Konto seinerzeit schlicht und einfach von mir verlangt . Ich hatte es aber schon vor der Eröffnung des Verfahrens eingerichtet , eben um vor evtl Pfändungen geschützt zu sein.
Ich habe es im April , nachdem ich meinen Beschluss hatte , dass das Verfahren beendet ist , wieder umgewandelt.
Wenn dein TH nicht auf ein P- Konto besteht , kannst du es auch ohne probieren . Aber mit P- Konto fühlt man sich ein wenig sicherer . Entscheide selbst .

Juyanbe  14.08.2015, 18:42

Nehmen wir einmal an du hättest im Monat August vom 1.-31.08 nur 879,99€ von deinem Konto verfügt , also 200€ weniger als du eigentlich dürftest , dann könntest du diese 200€ mit in den Monat September nehmen . Du hättest dann also im September einen Freibetrag von 1279,99€ . Wenn du nun aber im September diese 200€ immer noch nicht ausgibst , dann sind sie im Oktober quasi weg . Das heißt du kannst eine " Guthaben " nur maximal einen Monat mitnehmen.
Da aber ( wovon ich ausgehe ) gar keine Pfändung auf deinem Konto liegt , wird da auch nichts abgeführt. Du kannst nur einfach nicht verfügen wie du lustig bist . Wenn du jetzt z.B. am 14. des Monats deinen ganzen Freibetrag schon ausgeschöpft hast , am 15. wird aber noch ne Rechnung abgebucht , wird die Bank diese Lastschrift zurückrufen. Das ist das Prinzip P- Konto .

Babychicagirl 
Beitragsersteller
 14.08.2015, 18:58
@Juyanbe

okay verstehe, also ich lebe allein, ohne Kinder und bekomme 1240 Euro monatlich raus. Wie schauts eigentlich aus wenn der Arbeitgeber den Lohn Bar auszahlt??? 
wenn ich mein Lohn am Monats ende bekomme, und ich alles abheb was ich für den Monat brauche und eben nur das drauf lasse wie Miete, Kabel, Storm etc. damit des abgebucht wird. somit kann ich ja eigentlich nichts verlieren, wenn ich es dann eben zuhause aufhebe

Juyanbe  14.08.2015, 18:28

Was verdienst du Netto ?
Bist du eine Einzelperson ? Hast du Kinder ? Unterhaltsberechtigte?
Falls nicht , hast du einen Freibetrag von 1079,99 €
Alles was darüber liegt , sollte dir schon über die Gehaltsabrechnung gepfändet werden . Möglicherweise bleiben dir dann aber doch mehr als diese 1079,99€ monatlich netto übrig . http://www.schuldnerhilfe-direkt.de/neue-pfaendungstabelle-ab-01-07-2015-bundesministerium-gab-heute-neue-freibetraege-bekannt/ . Hier die aktuelle Pfändungstabelle . Wenn das derFall ist , solltest du einen Antrag auf Erhöhung des Freibetrages stellen . Das Ding schimpft sich , soweit ich mich erinnere Paragraph 850Kzpo .
Bekommst du bei deiner Schuldnerberatung oder auch bei der Bank . Auszufüllen / zu beglaubigen wäre das Formular entweder von der Schuldnerberatung, deinem Arbeitgeber oder evtl dem zuständigen Gericht ( letzteres bin ich nicht sicher ) Dieser Antrag ist bei der Bank einzureichen und 1x jährlich zu erneuern ( dran denken , die Banken sagen dir das nicht !)

Babychicagirl 
Beitragsersteller
 14.08.2015, 17:57

Danke für die Antwort, nein ich hatte wirklich keinen Cent schulden bei der Volksbank, grad in meiner Arbeit habe ich täglich mit der Volksbank zutun, ich bin durch meine Arbeit dort dauerkunde, deswegen konnte ich das irgendwie gar nicht erst nachvollziehen, aber nun gut die Entscheidung ist gefallen und dies muss ich wohl oder übel akzeptieren und hoffen das mich wo anders ein Konto eröffnen kann. Was mich bei einem P Konto stutzig macht ist, das man nur einen Betrag von (wenn ich mich nicht täusche 1072 Euro) habe , ich verdiene aber rund 200 Euro mehr , was passiert dann mit diesen 200 Euro? und was ist mit den 116 ,28 Euro die mir eigentlich jeden monat gepfändet werden sollte die in die Insolvenzkasse fliesen, d.h ja quasi ich würd dort gar nichts einzahlen? oder verstehe ich irgendwas falsch ??? Und irgendwie hab ich auch gelesen das bei einem P Konto anfang des Monats immer gesperrt wäre, und ein Guthaben das noch drauf wäre worüber ich noch nicht verfügt habe, auch dann einfach "weg" wäre, ich finde irgendwie hört sich das alles mehr nach nachteile an wie nach vorteilen , aber vielleicht versteh ich das auch nicht richtig 

Ich habe mir die Mühe gemacht und Deine ganze Story und Kommentare gelesen. Ich musste selbst in den sauren Apfel der Insolvenz beißen. Im Januar 2016 habe ich endlich alles hinter mich gebracht! Das schreibe ich das Du weißt, das ich weiß wovon ich rede! Der Volksbank brauchst Du nicht Nachtrauern!
Meine Empfehlung, ein normales Girokonto bekommst Du während der Insolvenz nirgends, also richte ein P Konto ein, damit bist Du vor allen die glauben sich auf Deinem Konto bedienen zu können sicher. Während des Inso.- Verfahrens jeden Monat, am Monatsende,das gesammte Guthaben abräumen, das darfst Du!! Erst während WVP, wenn Du sogar wieder ansparen darfst, kannst mit Sicherheit Deine Guthaben auf dem Konto lassen. Aber ein P Konto würde ich an Deiner Stelle auf alle Fälle beibehalten! Kopf hoch und durch, durch die Inso!

Juyanbe  15.08.2015, 16:02

Und ......entschuldige das ich immer wieder meinen Senf dazu gebe ;-) , aber ich kann dich einfach zu gut verstehen .
Dein Arbeitgeber wird informiert ( ich hoffe das du es ihm bereits mitgeteilt hast ) . Den pfändbaren Teil deines Einkommens muss er von vornherein monatlich an deinen Treuhänder abführen . Du bekommst dieses Geld also erst gar nicht ausgezahlt. Von deinem Konto wird also nichts gepfändet.
Auch dein Vermieter wird in Kenntnis gesetzt . Das ist irgendwie gesetzlich geregelt .

Babychicagirl 
Beitragsersteller
 15.08.2015, 16:22
@Juyanbe

Ich bin um jede Antwort dankbar, wirklich :) 

Ich komm mir so vor als würden mich seit der inslovenz alle Menschen anstarren, kennst du das gefühl? Als wäre ich eine Schwerverbrecherin ,ich muss erstmal lernen mit dem ganzen umzugehen. 

Ja ich habe mit meinem Arbeitgeber ein super Verhältnis , der hat mir auch sehr geholfen die zeit über und er weis natürlich darüber Bescheid, 

Das ist sehr peinlich , dass mein Vermieter das dann weis, gerade weil er neben an wohnt, kann er eigentlich dann mir die wohnung kündigen ? Ich habe die zwei Jahre wo ich hier wohne, immer regelmäßig und pünktlich gezahlt. 

Juyanbe  16.08.2015, 17:54

Nein , er kann dir die Wohnung nicht kündigen . Aber wenn du eine Kaution hinterlegt hast , während deiner Insolvenz ausziehst , fällt diese in die Insolvenzmasse.
Evtl Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen ebenso .
Meine Vermieterin ( ältere Dame ^^)
rief mich damals an und schimpfte wie ein Rohrspatz . Die hatte ja von sowas nun gar keine Ahnung und muss mich wohl für eine Art Schwerverbrecher gehalten haben . Ich war zu dem Zeitpunkt aber selbst ziemlich angespannt , hatte andere Sorgen als mir ihr Gezeter anzuhören. Ich fragte sie nur wie lange ich schon in Ihrem Hause wohne , und ob ich ihr während dieser Zeit auch nur ein einziges Mal die Miete schuldig geblieben wäre ? Ihre Antwort lautete " Nein " .
Daraufhin sagte ich ihr , dass es auch genauso weiter laufen würde !
Dann war Ruhe :-)
Das Gefühl die Leute würden einen anstarren , kenne ich in der Form nicht . Ich bin Anfangs etwas ängstlich gewesen und bestimmten Leuten aus dem Weg gegangen . Leute wie z.B. der Filialleiterin meiner damaligen Bank . Mein größter Gläubiger .
Aber das lässt nach . Ich weiß ja nicht ob du in einer Groß-oder Kleinstadt wohnst . Ich muss immer lächeln wenn ich ab und an mal bei www.Insolvenzbekanntmachungen.de reinschaue ......Sooooo viele bekannte Namen ........ich staune immer wieder .
Aber auch da kann ich dich beruhigen , da schauen die wenigsten rein . Wer keinen Bezug dazu hat , macht das auch nicht .

Juyanbe  15.08.2015, 15:50

hilma24 hat vollkommen recht !
Und was all deine Fragen betrifft .......schreib sie dir auf ! Stelle sie deinem Treuhänder.
Du wirst ihn wahrscheinlich tatsächlich nur 1x sehen . Nutze die Gelegenheit , mache dir Notizen . Viele deiner Fragen werden beantwortet.
Merke , der Treuhänder ist nicht dein Freund ! Er arbeitet für sich und deine Gläubiger!
Er ist aber auch nicht dein Feind :-)
Er wird dir erklären was du zu tun und zu lassen hast . Und er wird dir erklären wie so eine Insolvenz gestaffelt ist . Kopf hoch ! Ich kenne deine Ängste , ging mir genauso . Aber es wird besser . Bei mir ist am 13.11.15 schon Halbzeit ;-) Du wirst merken wie du mit der Zeit ruhiger und gelassener wirst .

Babychicagirl 
Beitragsersteller
 15.08.2015, 12:10

Und eine Sache versteh ich einfach die ganze zeit nicht, ich hoffe das du mir das erklären kannst :) 

Also, ich verdiene 1240€ , in der pfändngstabelle steht das mir 116,28€ gepfändet werden können, 

Wenn ich aber ein p Konto habe wo ich ohne Erhörung 1073,28€ pfändfreies zur Verfügung habe heist das , dass ich dann quasi noch die 116,28€ abziehen muss davon ? Dann hätte ich ja im Monat gar nichts mehr zum Leben .  Oder kann man dann bei einem p Konto keine Pfändung Machen wie diese 116,28€? Fragen über Fragen , 

Babychicagirl 
Beitragsersteller
 15.08.2015, 11:50

Dankeschön , ich muss zugeben ich hätte nie gedacht das mir das ganze psychisch so nahe geht, ich kann nachts kaum schlafen vor lauter Sorgen etc. und da ich Eben noch "Frischling" in der Sache bin, hab ich sooooo viele Fragen und Ängste. 

Wann beginnt den die wohlverhaltensphase ? Ich hatte gelesen das des die ganzen 6 Jahre so ist, ist bei einem p Konto nicht anfangen des Monats das Konto gesperrt ? Ich bekomm immer so um den 25-27 des Monats mein Gehalt, soll ich dann immer das Geld was ich für diesen Monat brauche abheben und das geld für Miete,Strom , Kabel usw drauf lassen ? 

Hattest du die 6 jahre über eine Ec Karte , wo du eben auch Überweisungen Tätigen konntes ? Manche Nebenkosten überweise ich nämlich jeden Monat. 

Kann mir mein handyvertrag gekündigt werden ? Zahle dort monatlich 25€ bei congstar. 

Am meisten Angst habe ich um mein auto. :( 

wenn ich bei dem p Konto einen hören Pfändungsfreien Betrag möchte wie diese 1073.28€ macht das mein insolvenzverwater für mich ? 

Ich hatte das ja so verstanden bei diesem p Konto, wenn ich sagen wi mal 50€ übrig habe für den Monat und das Auf dem Konto lassem das dies in die insolvenzmasse eingeht, aber was ist wenn ich zB extra noch meine 40€ storm drauf lasse (die buchen nämlich immer etwas später ab wie der Rest ) dann wären ja meine 28€ Weg , ach sorry ich bin total durcheinander und die Fragen machen mich Wahnsinnig , ich hoffe am Donnerstag geht es mir besser nach diesem Gespräch mit meiner insolvenzsverwalterin, muss ich mich eigentlich mit ihr öfters treffen ? Hab gehört das viele das nur 1x in den 6 Jahren machen müssen . 

Danke danke danke ,wenn du mir die dinge beantworten könntest 

  1. Alles was du von deinem Konto forderst, kann ein P-Konto auch

  2. Die Bank darf ein Konto kündigen, wenn die Kontoführung nicht mehr zumutbar ist. Ob das bei dir zutrifft, kann ich nicht sagen. Im Zweifel musst du dich an den Ombudsmann der Volksbanken wenden.
Juyanbe  14.08.2015, 17:36

Ein P- Konto hat ( auch wenn es wie ein normales Girokonto funktionieren sollte ) schon so seine Tücken . Ich hatte 2 Jahre das " Vergnügen " , immer wieder Ärger mit erhöhten Freibeträgen ( rechtzeitig beantragt ) Führte immer wieder ermüdende Diskussionen , habe oft auf Granit gebissen ( wer bist du kleiner Schuldner ? Denkst du wirklich du hast hier irgendwas zu sagen ? Ganz so wurde es nicht formuliert , durch die Blume eben .)Habe aber immer wieder gewonnen . Dennoch zieht es einen mehr und mehr runter . Aber .......trotzdem halte ich das P- Konto , solange das Verfahren läuft , für eine gute Entscheidung! Nachher , in der WVP , kann man es ja wieder umwandeln . Und es muss ja nicht jedem so gehen wie mir . Ich würde es machen ! Dann kann keine Bank , kein Gläubiger mal eben auf den Freibetrag zugreifen . Denn auch wenn das eigentlich nicht passieren sollte , erinnere ich hier an den berühmten Spruch mit den Pferden vor der Apotheke.;-)
" Das möchte ich nicht " und " ich will das alles normal läuft " ist ja gut und schön .......aber eine Insolvenz ist eben nicht " normal " !
Wichtig ist das man stets über seine Rechte und Pflichten informiert ist . Man sollte wissen wovon man redet , wenn mal eine Situation auftaucht . Und noch wichtiger ist das man stets den guten Ton wart ! Auch wenn ich manches Mal eine Bombe auf die Bank werfen wollte , wusste ich immer das ich mit Aggression nicht zum Ziel komme ! Also .......Sparkasse , P- Konto , Ruhe bewahren . Alles wird gut ! :-)

Babychicagirl 
Beitragsersteller
 14.08.2015, 12:39

Ja genau das verstehe ich nicht, ich hatte keine Schulden an diese Bank  , kein überzogenes Girokonto, nichts der gleichen , dass ich den grund verstehen könnte . 


das P Konto scheint mir irgendwie zu kompliziert zu sein ich fühle mich mit einem normal Girokonto wohler

wedsawetrtzg  14.08.2015, 13:14
@Babychicagirl

Musst du wissen, ob es es dir wert ist, dafür in den Krieg zu ziehen. Ein P-KOnto funktioniert übrigens wie ein normales Girokonto. Du kannst es nur nicht überziehen. Aber das willst du ja eh nicht.

Das ist allgemein üblich, auch die Kontokündigung. Du hättest Dich etwas früher nach den Folgen des Insolvenzverfahrens erkundigen sollen, dann hätte ich dir wenigstens noch raten können das Konto leer zu machen. Sprich zunächst mal mit Deiner Bank, allgemein eröffnen sie wieder ein Konto auf Guthabenbasis, ansonsten musst Du es bei einer anderen Bank versuchen. Ein P-Konto brauchst Du nun ohnehin nicht mehr, da nun Pfändungsschutz herrscht und bei Dir zunächst nur der Insolvenzverwalter was zu sagen hat. Erst wenn dieser das Konto frei gibt, kannst Du wieder einigermaßen schalten und walten wie Du willst.

Setze Dich daher umgehend mit den Stellen auseinander für die Du regelmäßige Zahlungen leisten musst (Vermieter, Energielieferant etc.). Du kannst Doch nicht ernsthaft geglaubt haben das diese nichts davon erfahren, sie sind eventuell nun ebenfalls Insolvenzgläubiger.

Hallo und guten Morgen

entschuldige, aber ich hatte keine Zeit und Ruhe Deine Fragen zu beantworten!

Eine Insolvenz läuft wie folgt ab.

1. Versuchst Du Dich mit allen Deinen Gläubigern  auf eine Ratenzahlung zu einigen. Das kann am Besten eine Schuldenberatung oder schneller ein anwalt, aber der kostet.

2. Wenn das fehlschlägt, wird die Insolvenz bei Deinem zuständigem Amtsgerich  beantragt. Es dauert unterschiedlich, bei mir war es ein Jahr bis das Insolvenzverfahren eröffnet wird und ein weiteress bis es abgeschlossen ist.                                                                                         

3.Nach dem Bescheid vom Amtsgericht, beginnt die  WVP.                   

   Aber das ist für Dich kaum von Interesse, denn ab Eröffnung des ISOV darf keiner mehr bei Dir etwas pfänden, außer Deineem persönlichem vom AG bestellten Treuhänder oder auch Inso.Verwalter, dazu wird bei Deiner Kontoführenden Bank ein " P Konto " eingerichtet und es wird nur noch nach Tabelle gepfändet!                                                      

Sollte es doch einer Verssuchen, wendest Du Dich mit dessen Forderung an Deinen Treuhändr, der ist verpflichtet und interessiert den Forderer zurück zu weisen!

Ich hoffe Deine Frage richtig beantwortet zu haben.Also viel Glück und alles erdenklich gute!