Als Untermieter aus WG ausziehen - Was muss ich beachten?
Hallo!
Ich habe ein kleines Problem und hoffe jemand kann mir helfen. Meine Situation in Kürze:
Seit Oktober letzten Jahres wohne ich mit einer Bekannten zusammen, sie als Hauptmieterin und ich als Untermieterin. Nun fühle ich mich jedoch mehr und mehr unwohl und würde gern so schnell wie möglich ausziehen. Was muss ich denn da beachten? Ich kann mir vorstellen, dass meine Mitbewohnerin versuchen wird, mir so viel Geld aus der Tasche zu ziehen wie möglich und alles tun wird, damit der Auszug mit viel Kosten und Mühe geschehen wird. Was darf sie von mir verlangen? Muss ich eine/n Nachmieter/in finden, oder sie? Und da ist doch noch etwas mit drei Monaten, richtig?
Mag mir das bitte jemand erklären - ich bin sehr verzweifelt.
Vielen Dank im Voraus und einen schönen Tag wünsche ich!
4 Antworten
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt bei (unmöbliertem) Wohnraum 3 Mon. (siehe BGB 573 c). Somit ist Deine Kündigung zum 30.08.2015 frühestens möglich, vorausgesetzt Deine Vermieterin (Hauptmieterin) erhält das Kündigungsschreiben bis zum 3. Werktag im Juni 2015.
Einen Nachmieter mußt Du nicht suchen!
Falls ihr im Mietvertrag eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart habt, könntest Du Dich nach dieser richten!
Vielen Dank! Sehr hilfreich :)
Wenn es ein ganz normaler Mietvertrag von unmöbliertem Wohnraum, dann beträgt die Kündigungsfrist drei Monate und der Vermieter kann nach Deiner schriftlichen Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist jeden von Dir vorgeschlagenen Nachmieter ablehnen und muss das nicht begründen.
MfG
Aber nach diesen drei Monaten muss ich nicht mehr nach Nachmietern suchen? Dann ist das das Problem des Hauptmieters, ja?
Du musst überhaupt keine Nachmieter suchen aber dann kann auch niemand rechzeitig einen Mietvertrag abschlließen wo Du vielleicht Miete sparen könntest.
Was Du machen musst ist, dass Du Besichtigungen zulässt, denn Du hast eine Duldungspflicht.
Werden Besichtigungen verweigert, kann der Vermieter auf Schadenersatz klagen und das übder die Kündigungsfrist hinaus.
Was darf sie von mir verlangen?
Das Du form- und Fristgerecht kündigst und bis zum Ende der Kündigungsfrist Miete und, wenn vereinbart, Nebenkosten zahlst.
Formgerecht heißt schriftlich mit Originalunterschrift. Also nicht in elektronischer Form oder per Fax.
Fristgerecht, wenn vertraglich nicht kürzer vereinbart, spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ablauf (Ende) des übernächsten Monats. Aktuell frühestens zum 31.08.2015.
Nachmietersuche ist Sache des Vermieters.
Als Mieter kann man bestenfalls Interessenten vorschlagen. Akzeptieren muß der Vermieter keinen davon.
Vielen, vielen Dank! Dein Kommentar ist sehr hilfreich!
Du kündigst mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende. Einen Nachmieter musst Du nicht suchen.
Danke für die Antwort!
Einige sagen jedoch ich müsse einen Nachmieter finden? Kommt das auf etwas bestimmtes an?
Aber nach diesen drei Monaten muss ich nicht mehr nach Nachmietern suchen? Dann ist das das Problem des Hauptmieters, ja?
Und danke für die Antwort!