Darf die Nachbarin ihre Wäsche / Kleidung / Pferdedecken von ihrem Balkon (1. Etage) auf unsere Terrasse herunter reinigen bzw. entleeren?
7 Antworten
Nein, das darf sie nicht.
Auch wenn das viele Leute machen, vor allem wenn sie nicht so zum Denken neigen: Es ist natürlich nicht gestattet, den Nachbarn unten mit Schmutz, Flusen, Haaren etc zu bewerfen. Das ist fahrlässige (oder gar mutwillige) Sachbeschädigung und kann angezeigt werden. Das häufig vorgebrachte Argument "das verweht doch der Wind" ist eine dumme Ausrede - denn der Dreck fällt leider nach unten, dem Gesetz der Schwerkraft gehorchend, statt in unbekannte Weiten davonzuflattern.
Wenn jemand deine Terrasse verschmutzt, muss er letztlich dir den Schaden ersetzen. Das wäre z.B. eine Reinigung durch Fachpersonal oder auch Ausfallersatz, wenn ihr eure Terrasse nicht mehr zum Kaffeetrinken nutzen könnt. Ihr solltet der Frau das sehr deutlich sagen.
Falls ihr in einer Mietwohnung lebt, ist euer Vermieter der Ansprechpartner. Der ist verantwortlich dafür, dass die Wohnung samt Terrasse in gebrauchsfähigem Zustand ist, und muss sich eben auch mit der Dame von oben auseinandersetzen. Wenn etwas an der Wohnung nicht nutzbar ist, könnt ihr ansonsten die Miete mindern.
Das sollte eigentlich in der Hausordnung oder im Mietvertrag geregelt sein - ich darf z.B. von meinem Balkon (lt. Mietvertrag) nichts herunter werfen oder fallen lassen - auch Gießwasser darf ich nicht von meinem Balkon auf die darunter liegende Terrasse tropfen lassen.
Guten Tag,
was heißt dürfen? Ich finde das auch nicht toll, wenn ich den Dreck von meinen Nachbarn abkriegen würde. Geht einfach zu dennen hin, sagt dennen das und dann sollte es hoffentlich geklärt sein.
Mfg
Nein, darf sie nicht!
Nein, natürlich nicht.