Mutterschutz Zimmermädchen, Küchenhilfe
Hallo ich habe mal eine frage. Wie sieht es aus wenn eine schwangere in einer Pension arbeitet. Hier einige Infos zur Tätigkeit. Zimmer reinigen komplett (Betten, Bad, usw) die Wäsche und Reinigungsbehälter müssen alle per Hand auf die entsprechenden Etagen getragen werden. Kein Aufzug also. Tätigkeiten in der Küche: alle anfallenden zuarbeiten, Leergut wegräumen( was ganz schön viel werden kann und in den Keller über steile treppe). Darf eine schwangere solche Tätigkeiten laut Mutterschutz weiter durchführen oder tritt hier ein beschäftigungsverbot in kraft? Vielen Dank schon mal für die antworten.
1 Antwort
Sie darf nur bedingt einige der genannten Tätigkeiten ausführen. Mit fortschreitender Schwangerschaft immer weniger. Aber am Besten sie spricht mit ihren Frauenarzt, der kann exakt sagen, was geht und was nicht. Ggf. eben auch eine Freistellung erwirken. Aus dem Bauch heraus würde ich raten, alles, was man auch zu Hause noch im Haushalt mit Bauch macht, kann man auch beruflich noch machen.