Darf die Miete bei Modernisierung unterschiedlich angehoben werden?

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Es könnten ja unterschiedliche Wohnflächen existieren. Nach dieser wird ein Teil Mod.-Kosten verteilt. Zu den von dir angef. ang. Modernisierungen ist festzustellen, dass ein großer Teil keine solche sind sondern Instandsetzungen. Das trifft für sämtliche Elektroarbeiten zu, die Arbeiten im Treppenhaus, die Fallrohre, Regenrinne, die Briefkästen, die Balkone, die Fenster und Türen außerhalb der Wohnung, quasi sämtliche Maßnahmen.

Was ist überhaupt als Modernisierung zu werten? Das ist eine solche, die zu Energieeinsparung führt oder nachhaltig den Wohnwert erhöht. Siehst du das irgendwo? Ich nicht. Wie könnte z. B. die Erneuerung der Dachrinne und Fallrohre den Wohnwert verbessern??

Du solltest deshalb dem Mieterhöhungsverlangen widersprechen und die Erhöhung nicht zahlen. Lass dich vorsorglich vom Mieterverein beraten. Dort wird man zum gleichen Schluss kommen wie von mir dargelegt.

Die Arbeiten sind aber komplett identisch für alle, da die gleichen Treppenhäuser. Absolut identische Balkone und auch identische Materialien, quasi die gleichen Sachen, alles von einer Firma und alle zur gleichen Zeit erneuert. Darf das so sein? Für die gleichen Arbeiten und Materialien unterschiedliche Anhebungen der Grundmiete verlangen?

11 % der Moderniserungskosten darf der Vermieter auf die Miete aufs Jahr aufschlagen, wenn er weniger nimmt ist das seine Sache.

Im Prinzip kann er von einem Mieter mehr nehmen und von dem anderen Mieter weniger, solange er nicht über 11 % der Moderniserungskosten liegt.

Darf ich mal fragen wie der Vermieter die Meterhöhungen überhaupt im Detail rechtfertigt? Von Modernisierung kann ich hier nämlich nichts lesen, das sind alles Instandsetzungsmaßnahmen, für die er die Miete NICHT erhöhen darf...

albatros  12.09.2013, 07:08

Stimme dir 100%ig zu, siehe auch meine Antwort.

Wenn es keinerlei Unterschied zwischen den Wohnungen gibt: im Prinzip nein,

Wenn aber z.B. die Wohnungen unterschiedlich groß oder ausgestattet sind, gibt es schon begründbare Unterschiede ...

Wenn die Mieten unterschiedlich sind kann auch die Erhöhung unterschiedlich ausfallen.

Außerdem muß der VM nicht alle Mieten um das erlaubte Maximum erhöhen. Er kann auch darunter bleiben.