Abmahnung durch Hausverwaltung

5 Antworten

Eine Belehrung, das Verhalten zukünftig zu ändern.

Falls das nach einer angemessenen Frist nicht geschieht und die Forderung an den Mieter rechtmäßig ist, kann eine fristlose Kündigung erfolgen.

Bestimmte Belästigungen (Musizieren, Kindergeschrei) musst Du dulden, andere aber nicht.

heorine 
Beitragsersteller
 26.05.2014, 09:59

Danke!

Schlagloch  26.05.2014, 10:03
@heorine

Viel Erfolg. Wir sind auch zwei Junge Männer, die jede Nacht lautstark gefeiert haben, auf diese Weise losgeworden. Man braucht halt über mehrere Monate Gedult.

Hallo heorine

Die Hausverwaltung hat keine Rechtsbeziehung mit dem Mieter, sodass er Ihn nicht abmahnen kann. Die HV kann sich nur an den Eigentümer wenden und diesen unter Umständen abmahnen. Dies kann bis zur Zwangsversteigerung gehen, was aber sehr selten ist.

Gruß suedwild

Eine Abmahnung...

Das ist ein Brief, in dem irgendeine Variante von "du, du!" drinsteht...

Ganz einfach, der Mieter bekommt Post. Dort wird ihm sein Fehlverhalten unter die Nase gerieben mit der Aufforderung, das in Zukunft zu lassen. Ggf. gibt es noch eine Androhung von Konsequenzen für den Fall der Nicht-Beachtung.

gar nichts der verwalter macht auch nichts, wenn doch kannst DU ausziehen.