Darf die Gebäudeversicherung bestimmen welche Firma die Arbeiten ausführt?
Wir hatten einige Tage vor Weihnachten, durch ein geplatztes Wasserrohr im OG unseres Hauses, einen nicht gerade kleinen Wasserschaden.
Durch die Feiertage hat sich natürlich alles etwas in die Länge gezogen. Anfang Januar kam dann ein Schreiben der Versicherung das wir entsprechende Kostenvoranschläge einreichen sollen. Was auch umgehend passierte.
Dann kam ein Schadensgutachter der Versicherung. Dieser Schickte uns eine Baufirma die einen 2. Kostenvoranschlag erstellen sollte. Das ist nun schon wieder 2 Wochen her. Darum haben wir heute bei der Baufirma nachgefragt wo denn der Kostenvoranschlag bleibt. Antwort: "Das hat der Schadensgutachter." Auf unsere Frage warum wir, die ja letztendlich der Auftraggeber sind, das Angebot nicht bekommen, bekamen wir zur Antwort: "Das will die Versichrung so."
Ist das so rechtens das die Versicherung sich quasi vorbehält wer die Arbeiten ausführt? Für uns sieht das nach "Vetternwirtschaft" aus.
3 Antworten
Normalerweise kann man die Firma selber wählen. Die Versicherung kann lediglich ein Gutachten zur Schadenshöhe erstellen.
Es kann aber vertraglich auch vereinbart sein, dass Schäden von Vertragspartner der Versicherung bearbeitet werden. Schau mal in deiner Police nach, ob da irgendwas davon steht.
Bei manchen Versicherungen ist das so in den Verträgen drin.
Normal bist du der Auftraggeber und erteilst somit auch die Aufträge an den Handwerker deiner Wahl.
Danach wird die Rechnung eingereicht.
Die Vers. wurden oft betrogen und haben ihre Regeln entsprechend geändert.
Sie mal in deiner Vers. Police nach.
Die Versicherung behält ja nur den Kostenvoranschlag. Sie schreibt nicht vor, welche Firma den Auftrag ausführen soll, es sei denn es ist in den AGB des Versicherungsvertrages extra vereinbart. Die Versicherung berechnet jetzt die zu erstattende Schadenhöhe...wahrscheinlich auf der Grundlage des einbehaltenen Kostenvoranschlages. Ein Schelm wer dabei böses denkt....
Ich bin ein Schelm und denke mir meinen Teil dazu:-( In den AGBSs kann ich, trotz mehrmaligem Lesen, nichts dazu finden.