Darf mein Vermieter mir vorschreiben wie ich meine Fensterläden zu nutzen habe?
Guten Abend,
unsere Vermieterin (und Nachbarin) verlangt von uns unsere Fensterläden zu öffnen. Es würde schrecklich aussehen wenn sie Tagsüber geschlossen sind.
Tatsächlich ist es so das die Fensterläden bei uns die meiste Zeit geschlossen sind, da wir einen Beamer benutzen und durch eine kleine Spalte in der Mitte der Fensterläden auch noch ausreichend Tageslicht in die Wohnung kommt.
Zur Frage: Ist es meine Sache ob ich die Fensterläden zu habe oder nicht?
Danke im Voraus für eure Antworten :)
6 Antworten
Ist es meine Sache ob ich die Fensterläden zu habe oder nicht?
Aber sicher entscheidet der Mieter (ihr) wann die FL offen oder zu sind. Das ganz nach eurem Bedarf. Und das auch tagsüber. Es gibt da weder ein Gesetz, Urteil etc. welches das regeln könnte/müsste/wollte.
Die Vermieterin hätte halt keine anbringen sollen, wenn ihr sie nicht hättet schließen dürfen (wie es euch passt).
Es ist paradox, dass ihr innert Verdunklungen anbringen sollt um nur die Außenansicht nicht zu beeinflussen. Nächstens dürft ihr sie überhaupt nicht mehr schließen, es könnte ja auch nachts die Fassade nicht mehr einheitlich anzuschauen sein ... Also, lasst euch nicht für dumm verkaufen, ihr zahlt auch für die FL Miete und dürft sie deshalb bedarfs- und vertragsgerecht nutzen, tags und nachts.
Mal schauen, ob es da schlaue Rechtsprechungen (weitere Antworten) gibt.
Tatsächlich ist der Eigentümer für das äußere Erscheinungsbild des Hauses verantwortlich - insbesondere bei Eigentümergemeinschaften. Da kann eine solche Forderung schon legitim kommen. Warum bringt ihr nicht alternativ ein paar dunkle Vorhänge innen an? Dann gibt es keinen Stress und alle sind zufrieden.
Keine schlechte Idee. Danke für die Antwort^^
... wir hier dürfen und müssen oft sogar, so die Gerichte, weil die lieben Mieter oft auf diese Art Schimmelbefall dem Vermieter in die Schuhe schieben.
@oklein: Die Antwort ist Unfug. Mit einer Veränderung der Außenfassade, die von einem Mieter in der Regel nicht vorgenommen werden darf, hat dies hier rein gar nichts zu tun.
Selbstverständlich kann die Vermieterin nicht vorschreiben, wann, wie und ob Fensterläden genutzt werden. Wenn die FS wollen, können sie den ganzen Tag die Fensterläden zulassen – dass ist selbstverständlich ganz allein ihre Angelegenheit.
So zumindest habe ich auch über die Sache gedacht!
Und selbstredend sind die Fensterläden auch viel geöffnet nur würd ich gern selbst darüber entscheiden wann ich sie auf und wann zu hab.
Danke für die Unterstützung. "legitim kommen" heißt nicht, es gibt eine Rechtsgrundlage. und zudem verweise ich auf noch kommende jur. Antworten
Zudem werden dauerhaft geschlossene Rollläden oder Fensterläden gerne auch von zwielichten Mitbürgern als "Bewohner nicht anwesend" interpretiert ...
=> Dein Verweis ist vielleicht auch Unfug? ;-)
Sofern du regelmäßig lüftest - wovon ich mal ausgehe - gehts den Vermieter nichts an, ob die Fensterläden geschlossen oder geöffnet sind.