Darf der Staat einen Grundstück von einem privaten, zwingen es zu verkaufen um ein Prestige Objekt dort zu bauen?
Auch wenn es sich um mehrere Mio. handelt?
9 Antworten
Es gibt meines Erachtens bei einem sehr starken öffentlichen Interesse diese Möglichkeit, eine Verkauf zu erzwingen. Dafür reicht aber nicht das Argument 'Prestigeobjekt', sondern z.B. Mangel an Alternativen zur Lösung eines Problems, wie z.B. Flughafenbau. -
Er hat das Recht, nicht zu verkaufen, er kann dann aber ggfs. enteignet werden, sie Artikel 14 Absatz 3 Grundgesetz.
Nein, wenn es zu einem "Zwangsverkauf" kommt weil das öffentliche Wohl das Objekt braucht, kann es sogar sein das einfach nur der Bodenrichtwert angenommen wird. Allerdings wie von anderen schon beschrieben, kann das nur für Baumaßnahmen sein, die im öffentlichen Interesse stehen und für die es keine anderen Standorte gibt wie Straßen, Bahnhöfe, Schulen, Krankenhäuser etc.
Nein. Es gibt keine Enteignung.
Es gibt aber ein Vorkaufsrecht. Wenn Du ein Grunstück kaufen möchtest, dann hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht.
Artikel 14 Absatz 3 Grundgesetz.
Hui, das war mir neu. Again what learned... ;-)
Meines Wissens schon
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bauen/Seiten/Enteignung-Entschaedigung.aspx
Was für dich vielleicht ein Prestigeobjekt ist, muß nicht auch für den Staat bzw. die Allgemeinheit ein Prestigeobjekt sein. Wenn das Interesse der Allgemeinheit überwiegt, kann der Staat dich gegen eine angemessene Entschädigung enteignen, wenn du nicht vorher freiwillig verkaufst. Meistens verklagen die Grundstückseigentümer den Staat. Dann entscheidet ein Gericht über die geplante Enteignung. Der Staat hat übrigens ein Vorkaufsrecht, muß dir dann aber den marktüblichen Preis bezahlen.
Grundsaetzlich ist eine Enteignung (gegen Entschaedigungszahlung) durchaus moeglich. Dies allerdings nur unter sehr engen Bedingungen. Hier steht mehr dazu: https://immoeinfach.de/immobilienlexikon/enteignung/
Eine "Enteignung" kann eingeleitet werden, wenn das Grundstück allgemeinnützig gebraucht wird. Selbstverständlich muss es dann zum Marktwert entschädigt werden.
Für Prestige-Objekte, die auch wo anders gebaut werden könnten, wird das Verfahren nicht angewandt.
Hat der Grundstücksinhaber dennoch das Recht es nicht zu verkaufen, wenn ja darf/kann er mehrere mios verlangen z.b das 10 fache was angeboten wird?