Darf der Vermieter sich beim Job Center erkundigen wenn dieser seine Miete nicht bekommt?
Also mein Partner Vermietet zurzeit ein Zimmer an seinen Kumpel. Dieser Kumpel bezieht Harz 4. Bisher hat mein Partner seine Miete vom Amt immer direkt aufs Konto überwiesen bekommen. Diesmal jedoch nicht und sein Kumpel hat auch kein Geld vom Amt bisher bekommmen. Nun meine Frage: Dürfte sich mein Partner beim Job Center über ihn erkundigen wieso er seine Miete nicht bekommen hat? Da wir dem Kumpel nicht immer vertrauen ob er uns die Wahrheit sagt. Um sonst bleibt schließlich das Geld nicht aus.....
Liebe Grüße TeufelsEngel85
4 Antworten
Dein Partner kann sich zwar erkundigen - aber das JobCenter muss keine Auskunft geben.
Wenn die Miete über mehr als zwei Monate ausbleibt, dem Kumpel fristlos kündigen - das wäre jedenfalls das, was ein Vermieter üblicherweise macht. - Wenn es ein guter Kumpel ist, kann man ihm auch vorher erklären, dass das leider auf ihn zukommen könnte. Vielleicht erklärt er dann mal, warum noch kein Geld angekommen ist.
Goldloeckchen29: das hatte ich gemeint.
Danke für die Antwort.
Alleiniger Vertragspartner des Vermieters, also Deines Partners ist sein Kumpel. Das Jobcenter ist nicht der Vertragspartner des Vermieters. Ihr könnt Euch natürlich trotzdem an das Jobcenter wenden, nur wird sich dieses voraussichtlich auf den Datenschutz berufen und keine Auskunft erteilen.
Nein darf er nicht. Dafür gibt es die Datenschutzbestimmungen, das Jobcenter darf über seine Kunden keine Daten preisgeben.
ok sowas dachte ich mir schon. Vielen Dank
Er darf sich erkundigen, das JC wird t aufgrund des Datenschutzes keine Auskunft geben.
Gesetzliche Grundlage §1 Bundesdatenschutzgesetz § 35 SGBI
LG
Genau genommen darf das JobCenter keine Auskunft geben.