Darf der Vermieter sich beim Job Center erkundigen wenn dieser seine Miete nicht bekommt?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Dein Partner kann sich zwar erkundigen - aber das JobCenter muss keine Auskunft geben.

Wenn die Miete über mehr als zwei Monate ausbleibt, dem Kumpel fristlos kündigen - das wäre jedenfalls das, was ein Vermieter üblicherweise macht. - Wenn es ein guter Kumpel ist, kann man ihm auch vorher erklären, dass das leider auf ihn zukommen könnte. Vielleicht erklärt er dann mal, warum noch kein Geld angekommen ist.

Goldloeckchen29  31.01.2015, 10:50

Genau genommen darf das JobCenter keine Auskunft geben.

TeufelsEngel85 
Beitragsersteller
 31.01.2015, 10:50

Danke für die Antwort.

Alleiniger Vertragspartner des Vermieters, also Deines Partners ist sein Kumpel. Das Jobcenter ist nicht der Vertragspartner des Vermieters. Ihr könnt Euch natürlich trotzdem an das Jobcenter wenden, nur wird sich dieses voraussichtlich auf den Datenschutz berufen und keine Auskunft erteilen.

Nein darf er nicht. Dafür gibt es die Datenschutzbestimmungen, das Jobcenter darf über seine Kunden keine Daten preisgeben.

TeufelsEngel85 
Beitragsersteller
 31.01.2015, 10:49

ok sowas dachte ich mir schon. Vielen Dank

Er darf sich erkundigen, das JC wird t aufgrund des Datenschutzes keine Auskunft geben.

Gesetzliche Grundlage §1 Bundesdatenschutzgesetz § 35 SGBI

LG

Miete - (Hartz IV, Jobcenter)