Darf der Vermieter sein Auto auf dem Grundstück parken auf dem ich wohne?
Hallo, ich bin gerade heim gekommen und treffe dort den " neuen Hausbesitzer" des Hauses in dem ich wohne, an. Er parkt auf meinem Parkplatz vor meinem Wohnzimmerfenster. Nun ist die frage ob er dass darf oder kann ich ihn darauf hinweisen, dass er es wegfahren soll? dann würde mich interessieren, ob der vorherige Hausbesitzer einfach so das haus verkaufen kann?
10 Antworten
Sofern Du den Parkplatz gemietet hast (hierfür den Mietvertrag prüfen, was alles vermietet ist und was nicht!), hast Du nun das Besitzrecht vor ihm, er darf also nicht parken, wenn Du es ihm untersagst. Allerdings würde ich nur das "Stress" machen, wenn er länger dort parkt und dadurch Deine Parkmöglichkeit tatsächlich eingeschränkt. Parkt er nur kurz weil gerade frei, würde ich jetzt nichts machen.
Verkauf: Er darf das Haus verkaufen und übertragen: Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein, § 566 BGB
Hast du denn den einen Parkplatz speziell mit gemietet? Dann hast du natürlich auch ein Recht dort zu parken.
Ob es natürlich gut ist sich so dem neuen Vernieter vorzustellen ...
Übrigens darf ein Eigentümer natürlich jederzeit sein Haus verkaufen. Warum auch nicht? Willst du es ihm verbieten?
Wenn ihr ein Vorkaufsrecht hattet hätte er wirklich nicht so einfach verkaufen können.
Da wärt ihr bei einem Anwalt besser aufgehoben als hier.
Vorverkaufsrecht für das Haus oder nur für die Wohnung?
Dann ist es nicht möglich, ohne dass euch angeboten wird, von eurem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Je nach Mietdauer ist das sogar ohne Vorverkaufsvertrag gesetzlich vorgeschrieben.
Je nach Mietdauer ist das sogar ohne Vorverkaufsvertrag gesetzlich vorgeschrieben.
Nein. Jedenfalls nicht bei einem Haus (siehe OP). Und selbst bei einer Wohnung nur bei der erstmaligen Umwandlung.
Ein Vorverkaufsvertrag ist aber etwas völlig anderes wie ein Vorkaufsrecht. Und was war es jetzt?!
Der alte Vermieter kann mit seinem Eigentum machen, was er will...wenn er verkauft, verkauft er.
Warum sollte er die Mieter fragen, ob er das darf?
Wenn du für den Parkplatz Miete zahlst, kannst du den neuen Vermieter höflich und freundlich darauf hinweisen...vielleicht hat er einfach nicht darauf geachtet, dass der Parkplatz vermietet ist, oder, wusste nicht, dass du den Parkplatz jetzt gerade nutzt
Ps...Verkauf bricht nicht Mietvertrag....dass bedeutet, dass der neue Vermieter euch nur bei Eigenbedarf kündigen kann, mit den gesetzlichen Kündigungsfristen
Mieter haben ein Vorkaufsrecht.
Und ? Wenn der andere mehr Geld gegeben hat, wäre der alte Vermieter doch dumm, das nicht zu nehmen, oder?
Hier wurde gar nicht beschrieben, wie viel Geld verlangt wurde.
Irrtum. Das gibt es ausschließlich bei der erstmaligen Umwandlung in Eigentumswohnungen. Wird hingegen das ganze Haus verkauft, oder war die wohnung bereitzs zuvor in Eigentum aufgeteilt, gibt es das nicht.
Nicht generell.
Und auch nicht, ob der Vorverkaufsvertrag auch notariell abgesichert war.... nur dann könnte die FS einen Schadenersatz geltend machen
Natürlich darf der vorherige Besitzer einfach so das Haus verkaufen!
Ich würde mich nicht gleich beim ersten Zusammentreffen mit dem neuen Vermieter anlegen.
und vorallem gab es einen Vorverkaufvertrag mit uns
Tja....da hat sich der alte Vermieter halt anders entschlossen... da hat wohl jemand mehr Geld für die Immobilie gegeben
Dir ist schon klar, dass dem Mieter da ein Schaden entstanden ist, den der Vermieter ggf. zu ersetzen hat?
Er hat sich leider anders entschieden. Das darf er.
Nur, wenn der Vorverkaufsvertrag auch notariell beurkundet wurde.
Sonst ist das einfach nur ein Stück Papier ohne Inhalt
BGB § 311b Absatz 1 sagt: "Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung."
und vorallem gab es einen Vorverkaufvertrag mit uns
...der aber ganz sehr wahrscheinlich nur eine unverbindliche Reservierung darstellte respektive mit einer Bindungsfrist ausgestattet gewesen sein dürfte. Die meisten Vorverträge sind diesbezüglich bis zur Unterschrift vor dem Notar jederzeit kündbar.
ohne dass wir es wissen?
und wir werden ja wegen dem neuen Hausbesitzer rausgeschmissen ?
Er muss natürlich die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten, dann kann er euch auch kündigen.
Was ändert es, wenn ihr es vorher erfahren hättet?
ohne dass wir es wissen?
Klar, wieso nicht? Das geht nur den Veräußerer und den Erwerber was an.
und wir werden ja wegen dem neuen Hausbesitzer rausgeschmissen ?
Eigenbedarf? Pech.
Ob der ehemalige Eigentümer ohne euer Wissen das Haus trotz des Vorvertrages verkaufen dürfte, hängt vom Inhalt des Vertrages ab
Hinsichtlich des Parkplatzes: hast du diesen explizit gemietet?
naja es gab einen Vorverkaufsvertrag mit uns