darf ich die polizei rufen wenn jemand auf meinem privat parkplatz parkt?
die sache ist so: ich habe ein privatparkplatz und es parkt schon zum 2ten mal jemand darauf. ich hab ihm schon ein zettel hinterlassen das es privat grundstück ist aber hab ihn nur zerknüllt auf dem boden gefunden. heute hat er wieder darauf geparkt. ich sehe diese unverschämtheit nicht ein.
13 Antworten
Das ist eine reine zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen dir als Parkplatzinhaber und dem Fremdbeleger. Das geht die Polizei - da keine Behinderung vorliegt - nichts an. Du kannst das Fahrzeug abschleppen lassen auf eigene Kosten, und versuchen, das Geld dann vom Fremdparker einzuklagen, sonst hast du wenig Möglichkeiten (außer den Parkplatz ständig belegt zu halten).
Das wäre der formaljuristisch korrekte Weg, nur:
1) Setzt das voraus, dass Name und Anschrift des Halters respektive des Besitzers bekannt wären zwecks Zustellung;
2) Setzt das voraus, dass man Wochen bis Monate auf eine Erwiderung wartet und
3) Setzt das voraus, dass im Zuwiderhandlungsfalle beim Besitzstörer etwas zu holen wäre.
Und den Parkplatz belegt er immer noch...
1. Kriegt man über das Kennzeichen
2. Ja, da kann dauern bis zur Gerichtsverhandlung
3. Immerhin hat er ein Auto.
Nee, denn da wird er abschleppt.
Abschleppen darfst du nur, wenn Du nachweisen kannst, dass dir durch die Wegnahme des Parkplatzes Kosten in höherer Höhe entstanden wären, beispielsweise , dir wird ein Konzertflügel angeliefert, den die dann 500 Meter weiter tragen müssen.
Parkt jemand vor deiner Garage, trägt der Falschparker nur die Kosten für dasAbschleppen, wenn du beweisen kannst, dass deine verhinderte Fahrt teurer mit einem Taxi gewesen wäre, als der Abschleppdienst.
In meiner Gegend werden solche Wildparker gelegentlich vandaliert....Scheibenwischer ab, Spiegel kaputt...
aber das führt nur zur Gegenrache....
Er darf abschleppen lassen. Muß aber in VOrkasse ttreten und das Geld einklagen.
Rufen darfst Du die Polizei. Ob die allerdings dafür kommt ist fraglich. Auf den Versuch kommt es an. Evtl. das Ordnungsamt einschalten.
Auch die Polizei stellt für unbegründete Anfahrten Rechnungen aus. Nicht tatsächliche Ruhestörungen kosten in Köln 80,00 Euro
Dürfen tust du es, es ggibt kein Gesetz dagegen. Den Notruf dazu zu benutzen, ist allerdings unverschämt. Zuständig ist die Polizei auch nicht, sondern das Ordnungsamt. Das gilt für öffentlichen Parkraum. Für deinen Privatparkplatz kannst du dir ein privates Abschleppunternehmen bestellen und auch bezahlen.
Ist denn " DEIN PARKPLATZ " auch als dieses gekennzeichnet oder mit einer Kette abgesperrt ?
Oder ist das eine einfache Stellfläche am Straßenrand ?
Einen Zettel an das andere Fahrzeug machen bedeutet nicht, das es Privatgrundstück ist.
Wenn es nicht ersichtlich ist , dann ist es für andere Öffentlich Nutzbar.
Das darfst Du.Und die kommen auch.
Nein. Privatparkplatz -> kein öffentlicher Grund. Privatsache. Hausfriedensbruch liegt nicht vor, da nicht eingefriedet. Besitzstörung schon, aber das geht die Polizei (so) nichts an.
Abmahnung, Unterlassungsklage? Das reicht doch.