Miete mindern wegen fehlender Parkplatz?

5 Antworten

Stellplatz ist im Mietvertrag geregelt? Ein schönes Briefchen mit genau dem Mangel an den Vermieter, am besten mit Fotos belegen. Einschreiben mit Mietkürzung. Das sind schon so ca. 5 % möglich.

wenn im mietvertrag dir ein parkplatz verprochen wird dann ja, wenn nicht nicht

pommesbudee 
Beitragsersteller
 21.02.2016, 16:58

Darf dann quasi nur 10% oder? 

GamingMarv  21.02.2016, 17:00
@pommesbudee

damit kenn ich mich dann wieder nicht aus xd

Kuro48  21.02.2016, 17:26
@pommesbudee

Erst einmal darfst du dich beim Vermieter melden wenn ein Stellplatz in deinem vertrag steht. Einfach kürzen ohne dem Vermieter den Mangel überhaupt zu melden ist quatsch. Der kann ja schlecht hellsehen was gerade seine Mieter stört.

Wurde Dir vertraglich einer der 3 Parkplätze vor dem Haus zugesichert?

Wenn ja, wende Dich an den Vermieter.

Wenn nein, kannst Du machen nix.

pommesbudee 
Beitragsersteller
 21.02.2016, 17:37

Laut Mietvertrag ja! 

anitari  21.02.2016, 17:39
@pommesbudee

Na denn, Vermieter nachweisbar informieren und die Behebung des Mangels fordern.

Sofern Ihen kein bestimmter Parkplatz gegen Mietzahlung vermietet wurde, haben Sie keinen Anspruch; schon gar keinen auf Kürzung der Miete!

Sie könnten den Vermieter bitten, jeder der 3 Mietparteien einen bestimmten Stellplatz auf dem Parklplatz fest zuzuweisen.

nur wenn dir vertraglich ein parkplatz zugesichert wurde,und du diesen auch bezahlst,dies geht aber nur wenn der parkplatz auch zum grundstück des vermieters gehört.wenn es sich um einen parkplatz an der strasse handelt,sprich im öffentlichem verkehr,dann heisst die devise : wer zuerst kommt mahlt zuerst. bei parkplätzen im öffentlichen strassenverkehr wird dich dein vermieter auslachen und wenns ganz böse kommt (dafür musste aber auch schon sehr viel stress haben mit deinem vermieter ) geht er erstmal stillschweigend an deine kaution,die du beim einzug hinterlegt hast,ist diese aufgebraucht wirste auch sicherlich post von ihm bekommen,diese könnte dann eine zahlungsaufforderung sein oder die kündigung.was mich wundert ist das du schreibst das die parkplätze vor dem haus,sind diese an der strasse? wenn ja ,die kann er in der regel nicht vermieten,weil sie öffentlich sind,und ihm nicht gehören,lese deinen vertrag nochmal es handelt sich wohl eher um eine formulierung wie die mieter mit diesen plätze umzugehen haben,also mehr eine streitschlichtende klausel,so das der vermieter sich immer schön raushalten kann.Kann mir nicht vorstellen das ein vermieter sich so einen klotz ans bein bindet,da er ja weiss das er diese sache gar nicht vermieten kann.

Thiraas  21.02.2016, 17:33

nun muss ich mich schon selber kommentieren :D 

also es hört sich echt so an ,als ob es es nur eine streitschlichtende klausel im mietvertrag ist.da dein vermieter ja auch nicht reagiert,brauch er auch nicht,da er sicherlich auch nicht explizit dafür eine mietzahlung bekommt.bei mir im hinterhof sind 4 garagen und 4 stellplätze,davon miete ich 3 garagen und 2 stellpalätze(ja ich habe auch viele fahrzeuge,motorräde,quad,oldtimer brauch ahlt alles seinen platz eine wird als eigene werkstatt benutzt (der vermieter sagt nix,könnte er aber,weil laut gesetz nur fahrzeuge in der garage stehen müssten,so sachen wie schränke ,farbreste oder andere brennbare sachen sind laut verordnung verbotenhinzu kommt die verordnung sagt auch das solche mietverträge binnen einen monats kündbar sind,also keine kündigungsfrist wie bei einer wohnung,mein glück ist halt das mein vermieter ab und an mit seinem moped vorbei kommt und halt fragt was seine maschine für probleme hat.....)eine hand wäscht die andere :D  ),dafür gabs jeweils einen zusatzvertrag in dem auch eine miethöhe pro monat angegeben ist da kann ich auch sofort randalle machen wenn wer anders dort parkt,da ich immer fleissig und pünktlich meine miete bezahle,ist der vermieter ganz klar auf meiner seite und hat auch schon mal für andere besucher des hauses ein verbot in schriftlicher form ausgesprochen ( aber auch nur weil die die ganze nacht vor meiner garage geparkt hatten) , den für die gilt draussen an der öffentlichen strasse parken.

Deine klausel im mietvertrag wird nur eine streitschlichende klausel sein,lese die echt mal nach,denke nicht das es da irgednwas von zusätzlicher miete steht geschweigeden miethöhe pro monta/jahr.

Also gilt bei dir wer zu erst kommt , mahlt zuerst.

ok,du musst dich nun damit abfinden,oder du sucht nach ner anderen möglichkeit die fahrzeuge deines nachbar loszuwerden,leg das feuerzeug bitte wieder weg,sowas meinte ich nicht.abgelaufener tüv ,öltropfende autos am strassenrand sind dem ordnungsamt immer ein dorn im auge,aber bedenke das dies zu einem nachbarschaftskrieg führen kann,und ob das wirklich deine absicht ist,wegen eine paar meter laufen ?