Darf Nachbar auf unserem privaten Besucherparkplatz parken?
Hallo zusammen, wir wohnen in einem 6-Familienhaus, auf dem jeder seinen eigenen Parkplatz mit Kennzeichen hat, ausserdem befindet sich auf unserem Grundstück noch ein gekennzeichneter Besucherparkplatz.
Unser Nachbar, wohnt im gegenüberliegenden Haus, welches nicht zu unserem Grundstück gehört parkt nun zum Wiederholten Male auf unserem Besucherparkplatz. Dabei hat er eine Garage, davor einen Parkplatz, aber 3 Autos... Zudem gibt es noch ein paar Meter weiter 4 öffentliche Parkplätze und auch sonst viele Parkgelegenheiten. Wenn aber diese 4 öffentlichen Parkplätze besetzt sind, stellt sich dieser Nachbar einfach wie schon gesagt auf unseren Besucherparkplatz. Das ist ziemlich ärgerlich, da wir ja für unsere Plätze bezahlen und allen Parteien noch vor Kurzem gesagt wurde (vom Hausmeister), dass auch wir nicht dauerhaft darauf parken sollten, da der Vermieter möchte, dass wirklich nur Besuch dort parken darf.
Was kann man dagegen tun? Hinzu kommt noch, dass der Nachbar und einer unserer Hausbewohner sich kennen, vermutlich auch miteinander verwandt sind. Deshalb möchte ich es mir auch nicht unbedingt mit ihnen verscherzen.
Ich finde es einfach dreist, zumal man sieht, dass es ein privater Parkplatz ist.
Ich habe schon an einen Zettel an die Autoscheibe gedacht, wo drauf steht, dass es beim nächsten Mal kostenpflichtig abgeschleppt wird o.ä.
Hat jemand einen Rat?
Viele Grüße
9 Antworten
Nein. Nach deiner Schilderung darf er da eigentlich nicht parken.
ich würde ihn zunächst freundlich ansprechen und ihm erläutern, dass er mit seinem verhalten den Platz blockiert, der ja eigentlich für besucher eures hauses gedacht ist. Je nach Reaktion und Erfolg würde ich es dann dabei bewenden lassen oder ihm einen Zettel hinter die Scheibe klemmen, in dem ich ihn erneut höflich bitte, dort nicht mehr zu parken. Fruchtet auch das nicht, würde ich den vermieter kontaktieren und mit ihm gemeinsam das weitere Vorgehen absprechen. Der vermieter könnte den wiederholten verstoß dokumentieren und den nachbarn sicher auf ein Unterlassen verklagen, er könnte den Abschleppdienst kommen lassen oder eine durch Schlüssel umlegbare Sperre errichten lassen.
Steht dort ein Schild: Nur für Besucher der ...-Straße 4? - Dann könntet ihr eine Handhabe haben, ihn nach schriftlicher Vorwarnung abschleppen zu lassen. (Was ist, wenn er jemanden in eurem Haus besuchen will?) Steht dort nur: Besucherparkplatz, dann kann jeder Besucher (auch einer aus der Nachbarschaft) dort parken!
Parkbehinderungen auf Privatgrundstücken müssen nicht geduldet werden. Wer ohne Willen des Eigentümers auf dessen Privatgrund ein Fahrzeug abstellt, handelt in verbotener Eigenmacht und begeht eine Besitzstörung i.S. Von § 858 Abs. 1 BGB. Gegen diese Besitzstörung hat der Eigentümer und rechtmäßige Besitzer einen Beseitigungsanspruch gem. §§ 862 Abs. 2 i.V.m. 1004 Abs. 1 BGB, d.h. er kann vom betroffenen Falschparker die Beseitigung des Fahrzeuges verlangen. Häufig wird dieses Verlangen jedoch missachtet und eine Klage auf Unterlassung gem. §§ 862 Abs. 2, S. 2 i.V.m. 1004 BGB ist nur dann taugliches Mittel, wenn das Fahrzeug über einen längeren Zeitraum unerlaubt geparkt wird und die Anschrift des Fahrzeughalters, und/oder -führers bekannt sind.Quelle:rechtsanwalt-robak.de.LG gadus
Freundlicher Umgang erleichtert einiges,was sonst zu einem unguten Nachbarschaftsverhältnis werden könnte. Wir haben das gleiche Problem und parken ,wenn es nicht anders geht , auf einem öffentlichen Parkplatz. Wenn man ihm das ruhig zu verstehen gibt und nicht gleich unfreundlich wird, stösst man meist auf Verständnis. Rede mal mit ihm und frage,wenn es nicht funktioniert den Hausmeister,was man da machen könnte,damit dieses Problem nicht zu einem Streit ausartet. Manchmal ist es besser eine Faust in die Tasche zu machen,als ständig Zoff zu haben.
dürfen darf er nicht. Aber du kannst nur mit dem Vermieter sprechen.