Dachterrasse belasten?
Servus Kann mir jemand sagen wie viel ich auf meine Dachterrasse stellen darf? Diese ist 6x7m und Baujahr 84.
Ich habe in einer Ecke nen whirlpool mit Durchmesser 2m und 1m Höhe, auf der anderen Ecke einen Stein grill mit ca 200kg. Aber mein Vermieter sagt das ist zu schwer und muss runter. Darf er das? Im Mietvertrag steht nichts darüber. Und für was Zahl ich Haufen Kohle wenn ich nichts drauf stellen darf..
4 Antworten
Das kann Dir hier niemand sagen, denn niemand weiß, wie das Dach konstruiert ist.
Normalerweise sind Dächer so konstruiert, dass sie gewisse Schneelasten aushalten müssen. Regenwasser muss abfließen können, darf sich also nicht zentimeterhoch sammeln und eine Dachbegrünung mit viel Erde setzt auch eine entsprechende Stabilität voraus.
Um ein Dach als Terrasse nutzen zu können, müssen auf jeden Fall gewisse Voraussetzungen an die Tragfähigkeit gegeben sein. Zumindest soviel, dass man normale Möbel und mehrere normalgewichtige Menschen drauf setzen kann, ohne Gefahr zu laufen, dass das Dach in der Standfestigkeit beeinträchtigt wird.
Insofern kann man sicher nicht von vornherein sagen, ob Normen, die es dafür gibt, zwingend einzuhalten sind, um eine Dachterrasse als solche zu vermieten.
Desweiteren käme es dabei auch darauf an, welche Normen 1984 dafür galten.
Grundsätzlich aber weiß am besten der Vermieter Bescheid über die Konstruktion und wenn dieser der festen Überzeugung ist, dass eine Belastung von 2,5 Tonnen auf einer Fläche von rund 3 m², wenn auch in der Ecke stehend, zuviel ist, dann sollte man ihm dies auch glauben oder ihm nachweisen bzw. vorrechnen, dass das keine Auswirkung hat.
Der Steingrill mit 200 kg wird wohl weniger das Problem sein, denn wenn sich 3 normalgewichtige Männer zum Plausch auf der Terrasse zusammen stellen, sind auch locker 200 kg überschritten, ohne dass das gefährlich werden darf.
Also unbedingt, um auch haftungstechnisch (wäre ziemlich teuer!) auf der sicheren Seite zu sein, erst einmal nur wenig Wasser einlassen und gemeinsam mit dem Vermieter abklären, wieviel Tragfähigkeit tatsächlich gegeben ist.
Lass Dich nicht darauf ein, dass Dir schließlich das Dach als Terrasse vermietet worden ist und deshalb den Pool tragen muss. Wird das Dach beschädigt und muss neu gemacht werden, musst Du dafür aufkommen und selbst wenn Du das gerichtlich abwehren willst, ist es unsicher, ob Du das gewinnen kannst. Mehrere Tausend Euro Schadensersatz stehen schnell im Raum.
Im übrigen könnte der Vermieter zur schnellen Gefahrenabwehr die Feuerwehr holen, um den Pool auszupumpen. Das kostet dann zumindest eine Runde Bier und Brotzeit für den Trupp und/oder wenn es sich um einen Berufsfeuerwehr handelt, auch die sonstigen Kosten des Einsatzes.
üblicherweise werden Terassen mit 400 kg/m² bemessen. das bedeutet schon 40 cm Wasserhöhe wären zuviel.
Was der Vermieter verbieten darf und was nicht, da scheiden sich die Geister. Im Grunde darf der Vermieter nicht im Nachinein etwas verbieten, was der Mieter normalerweise nutzt. Wasserbetten zählen dabei zur normalen Nutzung. Nach meiner Meinung ist ein 1 m hohes Becken keine normale Nutzung mehr, aber keine Ahnung wie das ein Richter sieht.
Grundsätzlich gehe ich davon aus, das auch der Mieter etwas entfernen muss, wenn Bedenken für die Standsicherheit bestehen.
Im Grunde brauchst du daher eine Statik.
Der Vermieter darf das aus Sicherheitsgründen untersagen und ist somit im Recht.
Lotrechte Nutzlasten für Decken nach DIN EN 1991-1-1 (12.2010) und DIN EN 1991-1-1/NA (12.2010)
Flächenlast qk (kN/m²) 4,0
Einzellast Qk (kN) 2,0
Sollte das die Dachterrasse nicht aushalten, so darf sie nicht als Dachterrasse genutzt werden. Schon gar nicht Vermietet werden. Wird sie dennoch als Dachterrasse vermietet, so hat der Gesetzeswidrig gehandelt. Das wiederum macht den Mietvertrag ungültig und der Mieter hat ein Anrecht auf Miet Rückzahlung, welche höhe entscheidet das Gericht.
irgendwie eigenartig das du zwar eine Rechtswidrigkeit erkennst, FALLS die Terasse diese Lasten nicht aushalten sollte (was ich ehrlich gesagt so pauschaul nicht behaupten würde - vor allem nicht wenn sich der Vermieter darum kümmert die Lasten zu begrenzen).
Auf der Anderen Seite weißt du jedoch nicht auf Pflichten des Mieters hin - und dass obwohl du nicht nur die übliche Tragfähigkeit sondern auch die vorhandene Belastung der Terasse kennst.