Wieviel Infos darf ein Makler, Vermieter einholen und darf er Bankauskünfte anfordern?

6 Antworten

Wenn du es ihm erlaubst dann darf er das. Ob du ihm die Schufa Auskunft selbst vorlegt oder er sie mit deiner Zustimmung beantragen macht ja keinen Unterschied und auch bei einer Bankauskunft bekommt er viel weniger Daten als man im ersten Moment denken mag. Dort werden keine Kontostände, Einkommen, Ausgabe oder ähnliches offen gelegt sondern bekommt von der Bank nur eine allgemeine Einschätzung über die wirtschaftlichen Verhältnisse, Kredit- und Zahlungsfähigkeit. Wenn du ihm deine Kontoauszüge zeigst dann weiß er viel mehr als bei einer Bankauskunft.

surfgirl29 
Beitragsersteller
 15.03.2022, 00:36

Warum wollen aber manche Makler/ Vermieter die Genehmigung zur Einholung der Schufa, warum lassen sie nicht den Interessenten die Schufa vorlegen? Der Makler/ Vermieter muss eine Schufa doch auch bezahlen, oder?

Ich finde es ist ausreichend Gehaltsnachweise plus Schufa score da benötigt es keine Bankauskunft.

Neu hörte ich, dass ein Makler sogar eine Auflistung des gesamten Vermögen (Sparbücher, Depots, etwaige Immobilien/ Grundbesitz) forderte - da ist auch zulässig?

Unabhängig: Eine Bankauskunft, darf auch ich über mich selbst einholen?

Nemesis900  15.03.2022, 08:55
@surfgirl29

Wenn er sie selbst einholt dann kann er sich sicher sein das daran nichts verändert wurde. Das wird ihm dann die paar Euro wert sein.

Was du für ausreichend hältst wird den Vermieter aber nicht sonderlich interessieren. Wenn er der Meinung ist das er mehr oder etwas anderes sehen möchte dann vermietet er eben nur an solche Leute die diesem Interesse auch nachkommen. Gerade in der heutigen Zeit hat man in den meisten Gegenden ja eine große Auswahl an möglichen Mietern aus denen man wählen kann.

Sie wie bei allem anderen auch, wenn du ihm freiwillig eine Vermögensauskunft gibt ist das kein Problem. Wenn du das nicht machst dann vermietet er eben nicht an dich, das macht er nämlich auch freiwillig.

Ob man eine Bankauskunft über sich selbst einholen darf kann ich dir nicht sagen. Wäre aber auch völlig sinnlos da du ja viel mehr über deine wirtschaftlichen Verhältnisse weißt als das was dort drinne steht.

Ein Makler oder Vermieter kann verlangen was ihm für eine Entscheidung wichtig erscheint.

Ein Bewerber kann ablehnen, was immer ihm nicht gefällt.

surfgirl29 
Beitragsersteller
 10.03.2022, 20:04

Gibt es keine rechtlichen Vorschriften oder Grenzen? Das kann ja ausgenutzt werden und wenn der Mieter nicht mitspielt hat er keine Chance auf die Wohnung

MitFrage  10.03.2022, 20:08
@surfgirl29

Richtig. Das wird wohl von manchen Vermietern auch "skrupellos" ausgenutzt, um dutzende private Details zu erfragen.

Kommt mir jetzt auch komisch vor. Ich kenne das nur mit der Schufa Auskunft.

Eine Vermieterauskunft kann man ja auch selbst bei der Schufa anfordern und dann gleich mitschicken. Ich sehe dann keinen Grund, das der Makler auf deinem Konto herumschnüffelt.

surfgirl29 
Beitragsersteller
 08.03.2022, 21:59

Ich sehe das definitiv auch nicht. Das ist übergriffig! Aber darf ein Makler/ Vermieter so etwas, das ist doch hochsensibel, auch wenn man nichts zu verheimlichen hat muss der Vermieter/ Makler nicht wissen wann ich eine Creme gekauft habe oder tanken war......

verreisterNutzer  08.03.2022, 22:02
@surfgirl29

Ich bin mir auch gar nicht so sicher, ob das der Zweck der Übung ist, zu schauen, was man wann eingekauft hat. Ich glaube es geht da eher um regelmäßige Gehaltseingänge - aber die kann man ja mit der Gehaltsabrechnung nachweisen zum Beispiel ...

surfgirl29 
Beitragsersteller
 08.03.2022, 22:06
@verreisterNutzer

Ja, natürlich interessiert es den Vermieter nicht, wann ich Tampons kaufe, aber es wäre halt alles (!) gläsern. Auch welches Konsumverhalten ich habe.

verreisterNutzer  08.03.2022, 22:07
@surfgirl29

Welches Konsumverhalten du hast, geht den Vermieter / Makler absolut 0 und garnichts an. Selbst deine Konfession oder deine Körpergröße gehen den Vermieter / Makler gar nichts an.

surfgirl29 
Beitragsersteller
 08.03.2022, 22:10
@verreisterNutzer

Ja, so sehe ich das auch. Deshalb auch mein Post, weil es zu weit geht.

Der VM bze. Makler darf eine Schufa fordern. Er kann auch Gehaltszettel verlangen. Doch dein Konto ist tabu. Außer du gibst es frei.

surfgirl29 
Beitragsersteller
 08.03.2022, 22:09

Das dachte ich auch. Schufa und Gehaltsnachweise.#, aber mehr nicht. Und warum soll ich dann darüber hinaus nochmals ein Okay geben für weitere Einblicke und eine separate erneute Schufa. Ich habe das noch nie gehört.

Wenn ich den Wisch unterschreiben würde, dann hätte der Makler also freie Fahrt. Heftig! Und das ist legal?

schorle22  08.03.2022, 22:10
@surfgirl29

Sorry, aber ich finde es blöd, wenn Leute, die sich Mühe geben und antworten, nicht mal ein Danke erhalten.

surfgirl29 
Beitragsersteller
 08.03.2022, 22:14
@schorle22

Sorry und ich finde es blöd, wenn man hier als FS liest, recherchiert und antwortet und parallel im realen Leben noch kocht, von einem user wie dir genötigt wird umgehend ein Danke zu senden. Keiner zwingt dich zu antworten, und wenn du dich noch etwas geduldet hättest (!) dann wäre das bei einer guten Antwort noch gekommen. Fordere doch zukünftig umgehend erst ein Danke und wenn der böse FS es nicht unverzüglich zusichert, dann antworte nicht. Anscheinend findest du deine Antworten gottgleich und benötigst Bestätigung.

schorle22  08.03.2022, 22:18
@surfgirl29

Deine Reaktion zeigt deinen Charakter. Ich forder nicht, ich äußerte mich zu einer neuen Nutzerart, die sich in den letzten Monaten einschleicht.

Du scheinst echte Probleme mit dem Selbstvertrauen zu haben. Wer gleich beleidigend wird, hat noch viel zu lernen. Ich wünsche dir dabei mehr als Erfolg.

Eine Selbstauskunft für den Vermieter kannst du dir auch einfach selbst besorgen!

Selbstauskunft: Was ist das und wie und wo kann ich sie einholen?

Grundsätzlich bezeichnet man mit dem Begriff Selbstauskunft ein Dokument, das deine persönlichen Daten und wirtschaftlichen Verhältnisse aufführt.

https://www.bonify.de/selbstauskunft

Viel Erfolg!