Erst Wohnung kündigen dann neue Suchen?
Kurz und knapp.. Werde morgen die Kündigung meiner Wohnung einreichen . Laut Gesetz müsste demnach meine Verpflichtungen sprich Mietzahlung etc. noch bis Ende Juni zahlen. Nun zu meiner Frage : Ist es schlau , wenn ich "jetzt" ein Kündigungsschreiben verschicke oder soll Ich erstmal eine Wohnung suchen?
Danke im Vorraus
10 Antworten
NIIIIEEEMAAALS einen Job - und erst recht keine Wohnung kündigen ohne Ersatz zu haben!
Im schlimmsten Fall zahlst du drei mieten doppelt wenn die neue Wohnung schon frei ist und der neue Vermieter nicht warten will...aber selbst dann sollte man sich auf ein 'geteiltes leid' einigen können, also 6 Wochen
Du hast drei Monate zum Monatsende Kündigungsfrist
D.h. Wenn du JETZT am 1.4.2017 eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin schreibst, wärst du deine alte Wohnung zum 31.7 los
(April zählt nicht, der läuft schon, also Mai, Juni und Juli sind die besagten drei Monate)
Wenn du ab 1.5 ne neue Wohnung hast, zahlst du im Mai, Juni und Juli für beide Wohnungen Miete ..,
Und was du mit "nichtigen Vertragsbindungen" meinst erschließt sich mir nicht?
April zählt noch. Die Kündigung ist bis zum 3. Werktag zum Ende des übernächsten Monats möglich. 3. Werktag im April 2017 ist der 4. des Monats.
Ok, dann müsste es aber schnell gehen, heute (Samstag) ist ja auch ein werktag - und der Vertrag für die neue Wohnung sollte dann schon zwingend unterschrieben sein ...
aber danke für die Korrektur
Ich würde nie kündigen ohne was neues zu haben.
Du kannst auch in neue Wohnungen nicht sofort rein, die Mieter haben ja auch eine Frist von 3 Monaten. Die Wohnungen kommen ja nicht von heute auf morgen auf den Markt.
Wenn du aber wo wohnst, wo einem die Wohnungen hintergeworfen werden und du nicht wirklich suchen musst und keine Ansprüche hast, geht das auch so.
Aber ist dann nicht die Wahrscheinlichkeit groß , dass Ich dann doppelte Mietezahlen muss sofern ich was gefunden habe?
Also wenn der Einzug /Auzug vom Termin her relativ identisch ist dann ist es ja klar ..
Erst einen unterschriebenen Vertrag in der Hand haben und dann die alte Wohnung kündigen, sonst kann es passieren, dass Du auf der Straße landest.
Das ist riskant, wenn Du Pech hast, musst Du ins Hotel oder ähnliches, wenn du keine Wohnung findest.
Angenommen Ich würde eine Wohnung zum 1.05.2017 finden , wie läuft das dann mit der Kündigung ab? Ich meine , dass bei einer Kündigung ( Bspw. reiche ich die Kündigung am 3.05.17 ein ) letzendlich nach 3 Monaten die Vertragsbindung nichtig wird.. oder sehe ich da was falsch?