Darf der Vermieter Bobbycar fahren in der Wohnung verbieten?
Mein zwei jähriger Sohn hat vo ca 6 wochen ein Bobbycar geschenkt bekommen , Damit fährt er jeden Tag herum auch in der Wohnung.
Seit dem haben sich die Nachbarn unter uns schon oft beschwert das es krach macht und stört ich bin aber der meinung das Kinderlärm akzeptiert werden muss egal um welche Uhrzeit.
Jetzt wollen sie zum Vermieter gehen uns sich beschweren.
Kann der Vermieter verbieten das mein Sohn in der Wohnung Bobbycar fährt
22 Antworten
Man kann auch Lärm vermeiden, indem man den Krach reduziert oder zeitlich einschränkt. Und es gibt auch Nachbarn, welche sich bei jedem Pups beschweren. Hier muss man halt abwägen.
Lärm durch Fußball spielen, Fahrrad fahren, Inlineskaten: Aber auch beim toben und spielen in der Wohnung gibt es Grenzen. Fußball spielen, gehört beispielsweise nach draußen, in den Garten, auf die Wiese oder in den Hof. Auch andere Sportarten wie Inlineskaten, Fahrrad oder Skatebord fahren sind weder in der Wohnung noch im Treppenhaus erlaubt. Das Treppenhaus ist kein Spielplatz. Deshalb ist es auch nicht erlaubt, dass Kinder einfach zum Spaß mit dem Aufzug immer wieder hoch und runter fahren.
http://www.finblog.de/laermbelaestigung-durch-nachbar-urteile/
Ich denke Bobbycar fahren ist mit Inlineskaten, Fahrrad oder Skatebord fahren gleich zu setzen.
Ich denke Bobbycar fahren ist mit Inlineskaten, Fahrrad oder Skatebord fahren gleich zu setzen.
Du denkst wenigstens.....ich hatte schon Schlimmstes befürchtet.
DH !
bin aber der meinung das Kinderlärm akzeptiert werden muss egal um welche Uhrzeit.
Im normalen Maße ja, eine Wohnung ist aber kein Abenteuerspielplatz.
Hier handelt es sich um vermeidbaren Lärm, der über das natürliche Maß hinausgeht.
Rücksichtnahme ist auch für Eltern Pflicht.
Gehe raus mit Deinem Kind - draußen kann es Bobbycarfahren so viel es will.
In der Wohnung ist das vermeidbare und unzumutbare Lärmbelästigung.Bobbycars sind für die Straße gedacht - ja, ich denke, der Vermieter darf das.
aber rechtlich was dagegen zu machen wird schwierig
Ein solcher Fall ist klare vermeidbare Lärmbelästigung und muss nicht hingenommen werden.
Eltern leben nicht automatisch im rechtsfreien Raum - trotz des leider sehr undiffernzieren Urteils.
Das Maß der Dinge ist entscheidend - und ein Bobbycar gehört eben so wenig in eine Wohnung wie eine Benzin-Kettensäge.
oder ein Fahrrad.
Kinderlärm muss zwar geduldet werden - aber siher nicht das Rumfahren mit dem Bobbycar.
Und als Elternteil kann man auch versuchen, das Kind ein wenig zur Ruhe anzuhalten.
Und als Elternteil kann man auch versuchen, das Kind ein wenig zur Ruhe anzuhalten.
Genau so sieht es aus.
DH !
man kann aber ein Kind nicht fastbiden und ruhrig stellen
Man muß ihm aber auch kein Bobbycar in der Wohnung zum rumfahren geben. Das ist nirgends vorgeschrieben, in keinem Elternratgeber.
Nö, aber das Bobbycar wegnehmen. Es gibt noch anderes Spielzeug.
Nein.
Aber wenn das Kind 2 jahre alt ist, sollte es schon ein "Nein" verstehen können. Und das kannst Du immer sagen, wenn Dein Kind zu laut wird.
Das muss man auch nicht, es gibt auch andere Beschäftigungen bei Regen! Außerdem gibt es Regenkleidung!
nein, man kann ein Kind nicht festbinden, deswegen muss Kinderlaerm ja auch geduldet werden, aber zur gewoehnlichen Nutzung einer Wohnung gehoert es nun mal nicht, mit Fahrzeugen darin rumzufahren und man kann problemlos das Bobbycar wegstellen, dann hat sich das Problem ja wohl von alleine erledigt.
Man geht raus, das Kind kann sich austoben und dann ist es doch auch gut damit. Und da als Eltern konsequent zu bleiben und nicht einfach nachzugeben, weil man selbst seine Ruhe will (und die der Nachbarn einem egal ist), das ist eben Erziehung.
Bin Deiner Meinung - aber rechtlich was dagegen zu machen wird schwierig... Leider!