Vermieter betritt Wohnung in Abwesenheit
Hallo zusammen,
unser Vermieter hat nach Aussagen von Nachbarn unsere Wohnung in Abwesenheit meiner Freundin und mir betreten?
Für was kann ich Ihn nun anzeigen?
17 Antworten
nach Aussagen von Nachbarn
Und die erzählen viel, wennd er Tga lang ist!
Darauf würde ich keine Strafanzeige erstatten, sondern den Vermieter anrufen udn ganz freundlich fragen, was denn los war.
Erklärt er, dass er TATSÄCHLICH in der Wohnung war, dann klipp und klar sagen:
DAS war Hausfriedensbruch und ich könnte sie dafür sogar anzeigen!
Leider ist so ein telefonat nicht gerichtfest beweisbar...im Zweifel steht Aussgae gegen Aussage.
Aber was ich sofort nach dem Gespräch machen würde: Zum nächsten Baumarkt fahren, neuen Schliesszylinder kaufen und Türschloß wechseln.
Die Kaufquittung über das Schloß in Kopie an den Vermieter mit einem kurzen Anschreiben: *Ihr Betreten der Wohnung in meiner Abwesenheit war rechtswidrig. Offensichtlich verfügen sie unbefugterweise zu einem Schlüssel zur Wohnung.
Um eine Wiederholung zu vermeiden, habe ich das Schloß gewechselt. Ich erlaube mir, Ihnen die entstandenen Kosten in Höhe von (Kaufpreis) von der kommenden Miete abzuziehen. Die Kaufquittung liegt als Kopie bei. Hochachtungsvoll XYZ*
Und in der nächsten Mietzahlung die Kosten für den Schliesszylinder abziehen.
Selbstverständlich musst du dann nach Mietende sowohl das alte Schloss samt Schlüsseln sowie alle Schlüssel zum neuen Schloss herausgeben bei der Übergabe!
Das Vorgehen hat bei meinem Vermieter Wunder bewirkt. Heute ist er sogar in der Lage, eine beabsichtigte Wohnungsbegehung rechtzeitig vorher schriftlich anzumelden... und dabei zu berücksichtigen, dass ich berufstätig bin und demzufolge NICHT vormittags daheim.
Ich hatte gar nicht erst Streit gesucht, sondern kurzerhand die Konsequenzen gezogen und ihm in Rechnung gestellt. So ein Schliesszylinder kostet ja "nur" um die 20€, das tat ihm finanziell nicht weh. Aber er hat gemerkt, dass ich mir nix gefallen lasse... seitdem funktioniert hier die Kommunikation einwandfrei.
Das ist Hausfriedensbruch. Zudem darf er als Vermieter auch gar keinen Schlüssel mehr zu deiner Wohnung besitzen,sie sind dem Mieter ausnahmslos auszuhändigen. Da gibt es auch keine Sonderklauseln á la "zur Gefahrenabwehr" oder "zu Eigentumsicherungszwecken". Siehe auch hier: http://www.mieterbund.de/1015.html
Man kann viel machen, aber vieles hat eine Kündigung zur Folge. Sicher ist, dass das Betreten deiner Wohnung in deiner Abwesenheit nicht legal ist. Ich frage mich natürlich, wie er das konnte. Niemand betritt meine Wohnung, wenn ich das nicht will. Kein Vermieter hat Anspruch darauf, einen Zweitschlüssel zu haben.
Das unbefugte Betreten einer Wohnung ist mindestens Hausfriedensbruch, fehlt dir etwas, ist es Diebstahl.
wenn keine zwingende Gründe für das Betreten der Wohnung vorlagen ( Wasserschäden, usw),dann hat sich der Vermieter strafbar gemacht. Ausserdem solltet ihr beim Einzug in die Wohnung darüber informiert sein, wer noch einen weiteren Schlüssel für die Wohnung besitzt, dazu ist der Vermieter verpflichtet.
Selbstverständlich ist das ein klassischer Hausfriedensbruch. Selbst wenn besondere Umstände vorliegen, die ein Betreten der Wohnung erforderten, ist das ohne Zustimmung des Mieters nicht rechtens. Als in einer Nachbarwohnung bei mir ein Wasserschaden aufgetreten war, ging der Hausmeister nicht ohne den Mieter oder einen Angehörigen, der über einen Schlüssel verfügte, in diese Wohnung. Allerdings scheint mir, daß Dein Verhältnis zum Vermieter ernsthaft gestört ist. Normal wäre, zuerst das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und nicht, sofort nach Gründen für eine Anzeige zu suchen.
Selten so einen Unsinn gelesen. Ich finde es nur schlimm, daß die Deutschen so ein Volk von Prozeßhanseln geworden sind. Das Gespräch hätte schon dazu dienen können, die Gründe für diesen Schritt zu erfahren und klare Fronten zu schaffen. Nicht mehr und nicht weniger. Das hat nichts mit einer Entschuldigung zu tun.
"Allerdings scheint mir, daß Dein Verhältnis zum Vermieter ernsthaft gestört ist. Normal wäre, zuerst das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und nicht, sofort nach Gründen für eine Anzeige zu suchen"
Eine seltsame Philosphie! Hier liegt ein klarer Rechtsbruch vor. Wenn es nach dir ginge, müsste sich die Mieterin wohl noch entschuldigen?
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