Darf der Vermieter eine Heizungsentlüftung und Wasserauffüllung der Hausheizungsanlage einer Mietpartei als Kleinstreparatur auflegen?

8 Antworten

Hallo,

ich glaube, es gehört zu den Pflichten des Vermieters, die Heizungsanlage im Stande zu halten, zudem deine Heizkörper nicht richtig funktionieren konnten, ohne den Eingriff dieses Klempners.

Siehe:

http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/heizung.html

"Zentrale Gebäudeheizung (Sammelheizung)


Hier werden alle Räume eines Gebäudes von einer zentralen Heizanlage mit Wärme versorgt. Der Vermieter ist für den ordnungsgemäßen, betriebsbereiten Zustand der Heizanlage verantwortlich, ebenso für die Beschaffung der Brennstoffe, bzw. der Energie. Die Heizkostenabrechnung erfolgt hier nach der Heizkostenverordnung."

Emmy

Ja, das sehe ich auch so.

Ich musste dann einen Termin mit diesem Klempner ausmachen und nun haben wir die Rechnung für Entlüftung und Auffüllung bekommen. 

Das war Dein/Euer Fehler. Ihr habt den "Klempner" bestellt, folglich müßt Ihr auch die Rechnung zahlen.

Reparaturen an der Heizungsanlage, egal wie klein, fallen nicht unter Kleinreparaturen.

Tip für die Zukunft, immer den Vermieter den Handwerker beauftragen lassen!

Sollte doch mal eine Reparatur unter Kleinreparaturen fallen, kann er sie ja in Rechnung stellen.

Denn der Mieter muß lediglich die Kosten dafür tragen, nicht die Reparatur veranlassen.

neerual0106 
Beitragsersteller
 15.03.2016, 12:42

Das ist richtig. Dieses Gefühl haben wir allerdings eher beim Vermieter.
Gibt mehrere Probleme...  Nur diese Rechnung sehe ich nicht ein...

neerual0106 
Beitragsersteller
 15.03.2016, 12:02

Das mag gut sein, aber der Vermieter hat seit November über das Problem Bescheid gewusst und nichts gemacht. Wenn er nichts macht und uns auch nicht unterweist... Er wusste ja worum es geht.

TrudiMeier  15.03.2016, 12:17
@neerual0106

ok, da stimme ich dir zu. Meine Mieter haben einen Entlüfungsschlüssel für die Heizung. Wird die Heizung nicht warm, sagt mein Mieter Bescheid und entlüftet die Heizung selbständig, ich fülle Wasser auf. Funktionierts dann immer noch nicht, muss wohl der Fachmann ran. Aber wie gesagt, sowas wird bei mir bereits bei Vertragsabschluss abgesprochen - und funktioniert schon jahrelang einwandfrei. Ein bißchen kümmern muss man sich als Vermieter schon. "Nach mir die Sintflut" funktioniert nicht.

TrudiMeier  15.03.2016, 11:40

Wasser auffüllen und Heizung entlüften sind m. E. überhaupt keine Reparaturen. Da war ja eigentlich nichts kaputt, man hätte das mit zwei Handgriffen in Ordnung bringen können. Die Heizung hätte der Mieter auch selbst entlüften können, das Wasser an der Anlage hätte der Vermieter auffüllen können. Da wurde Geld für nix ausgegeben.  Ich finde, man sollte sich die Kosten teilen.

neerual0106 
Beitragsersteller
 15.03.2016, 11:22

Na ja, ich habe den Vermieter angeschrieben, wann der Klempner in der darauf folgenden Woche kommt. Darauf hin sendete er mir ja die Nummer und verwies mich darauf, den Klempner am Montag zu fragen, wann er da sei. Darauf hin ist er am gleichen Tag noch da gewesen.

Wenn die gesamte Entlüftung der Heizanlage erfolgen musste müssen an den Kosten alle Mieter/Bewohner an den Kosten beteiligt werden! Deinen Mietvertrag mit "Kleinreparaturen" kenne ich nicht, den würde es aber u.vor erwähntem auch nicht betreffen.

albatros  15.03.2016, 13:46

Nein und nochmals nein! Das sind vom Vermieter zu tragende Kosten. Er ist gesetzlich verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgmäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Außerdem hat der Mieter keinen ständigen Zugriff auf die  Funktion der Heizungsanlage.