Darf der Vermieter eine Heizungsentlüftung und Wasserauffüllung der Hausheizungsanlage einer Mietpartei als Kleinstreparatur auflegen?
Hallo, ich wohne seit Oktober in einer 4er WG in einem Mehrfamilienhaus im Dachgeschoss.
Seit dem Einzug funktionierten die Heizungen nicht richtig. Darauf hin wurden die Heizungen entlüftet hat. Bereits im November hat sich die Heizungen in der Küche wieder angehört wie ein Wasserfall und die Heizungen im Bad gingen gar nicht oder nur halb.
Dies teilten wir dem Vermieter umgehend mit und er sendete uns deine Handynummer eines "Handwerkers/Freundes" den wir konsultieren sollten. Dieser kam allerdings nie.
Nun waren im Februar Techniker im Haus, die die Ableseeinrichtungen der Heizungen gewechselt haben, und sagten uns, das zu wenig Wasser in der Hausheizungsanlage ist, und sich die Luft ja nun mal oben sammelt.
Der Vermieter wurde wieder kontaktiert. Da wir wussten das in der kommenden Woche ein Klempner im Haus sein sollte, bat ich den Vermieter, den Klempner auch bei uns reinschauen zu lassen.
Ich musste dann einen Termin mit diesem Klempner ausmachen und nun haben wir die Rechnung für Entlüftung und Auffüllung bekommen.
Der Vermieter sagt nun wir sollen die Rechnung als Kleinstreparatur selber zahlen.
Dies sehe ich aber als Falsch ein. Die Instandhaltung der Heizung ist keine Kleinstreparatur und es war nicht kaputt an Ventilen oder ähnliches.
Ich sehe es nicht ein, die Rechnung der Hausanlage zu zahlen, nur weil die Luft nun mal im OG in den Heizungen steht. Weiterhin zahlen wir alle eine Festmiete und könnten diesen Betrag auch nicht gegen die Nebenkosten rechnen.
Könnt Ihr mir vielleicht Tipps geben, ob ich mit meiner Ansicht richtig liege.
8 Antworten
Hallo,
ich glaube, es gehört zu den Pflichten des Vermieters, die Heizungsanlage im Stande zu halten, zudem deine Heizkörper nicht richtig funktionieren konnten, ohne den Eingriff dieses Klempners.
Siehe:
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/heizung.html
"Zentrale Gebäudeheizung (Sammelheizung)Hier werden alle Räume eines Gebäudes von einer zentralen Heizanlage mit Wärme versorgt. Der Vermieter ist für den ordnungsgemäßen, betriebsbereiten Zustand der Heizanlage verantwortlich, ebenso für die Beschaffung der Brennstoffe, bzw. der Energie. Die Heizkostenabrechnung erfolgt hier nach der Heizkostenverordnung."
Emmy
Ja, das sehe ich auch so.
Ich musste dann einen Termin mit diesem Klempner ausmachen und nun haben wir die Rechnung für Entlüftung und Auffüllung bekommen.
Das war Dein/Euer Fehler. Ihr habt den "Klempner" bestellt, folglich müßt Ihr auch die Rechnung zahlen.
Reparaturen an der Heizungsanlage, egal wie klein, fallen nicht unter Kleinreparaturen.
Tip für die Zukunft, immer den Vermieter den Handwerker beauftragen lassen!
Sollte doch mal eine Reparatur unter Kleinreparaturen fallen, kann er sie ja in Rechnung stellen.
Denn der Mieter muß lediglich die Kosten dafür tragen, nicht die Reparatur veranlassen.
Das ist richtig. Dieses Gefühl haben wir allerdings eher beim Vermieter.
Gibt mehrere Probleme... Nur diese Rechnung sehe ich nicht ein...
ok, da stimme ich dir zu. Meine Mieter haben einen Entlüfungsschlüssel für die Heizung. Wird die Heizung nicht warm, sagt mein Mieter Bescheid und entlüftet die Heizung selbständig, ich fülle Wasser auf. Funktionierts dann immer noch nicht, muss wohl der Fachmann ran. Aber wie gesagt, sowas wird bei mir bereits bei Vertragsabschluss abgesprochen - und funktioniert schon jahrelang einwandfrei. Ein bißchen kümmern muss man sich als Vermieter schon. "Nach mir die Sintflut" funktioniert nicht.
Wasser auffüllen und Heizung entlüften sind m. E. überhaupt keine Reparaturen. Da war ja eigentlich nichts kaputt, man hätte das mit zwei Handgriffen in Ordnung bringen können. Die Heizung hätte der Mieter auch selbst entlüften können, das Wasser an der Anlage hätte der Vermieter auffüllen können. Da wurde Geld für nix ausgegeben. Ich finde, man sollte sich die Kosten teilen.
Na ja, ich habe den Vermieter angeschrieben, wann der Klempner in der darauf folgenden Woche kommt. Darauf hin sendete er mir ja die Nummer und verwies mich darauf, den Klempner am Montag zu fragen, wann er da sei. Darauf hin ist er am gleichen Tag noch da gewesen.
Wenn die gesamte Entlüftung der Heizanlage erfolgen musste müssen an den Kosten alle Mieter/Bewohner an den Kosten beteiligt werden! Deinen Mietvertrag mit "Kleinreparaturen" kenne ich nicht, den würde es aber u.vor erwähntem auch nicht betreffen.
Nein und nochmals nein! Das sind vom Vermieter zu tragende Kosten. Er ist gesetzlich verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgmäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Außerdem hat der Mieter keinen ständigen Zugriff auf die Funktion der Heizungsanlage.
Lese Dich mal hier rein!
Das mag gut sein, aber der Vermieter hat seit November über das Problem Bescheid gewusst und nichts gemacht. Wenn er nichts macht und uns auch nicht unterweist... Er wusste ja worum es geht.