Darf der Vermieter die Kosten für die Reparatur einer wachsende Tür in Rechnung stellen?
Hallo, ich habe folgendes Problem:
Ich bin im Juli 2019 in eine neue Wohnung gezogen und musste nun im Winter feststellen, dass die vor meinem Mietbeginn neu eingebauten Türen sich verzogen haben und es nicht mehr möglich war diese zu schließen. Ich rief also bei der Hausverwaltung an und bat um eine Reparatur, welche auch erfolgte. Nun bekomme ich einen Brief, dass die Kosten bezahlt seien aber nach dem im Mietvertrag geregelten Kleinreparaturen bis 100€ Jährlich solle ich bitte die Rechnung übernehmen bzw das Geld an die Hausverwaltung überweisen.
Meiner Meinung nach ist das ein schleichender Mangel welchen ich im Sommer nicht feststellen kann. Das ist ja Ähnlich wie mit einer nicht funktionierenden Steckdose, welche erst nach der Frist für Mängel als kaputt gemeldet wird und die Kosten der Vermieter trägt. Kennt sich jemand mit Mietrecht aus und kann mir weiterhelfen?
Danke schon einmal im Voraus
LG Tom
3 Antworten
Wenn sich durch feuchte Witterung Türen verziehen ist das aber schon mal überhaupt nicht Sache des Mieters. Und ob die Klausel im Mietvertrag (Eigenanteil) in diesem Falle greift möchte ich bezweifeln.
Selbst wenn, musst du 100,-€ zahlen und keinen Cent mehr.
Ich würde in einem solchen Falle aber erstmal den Mieterschutzbund konsultieren, das kostet 20.-€ im Jahr die sich lohnen.
Die haben für den Fall der Fälle auch Anwälte die sich um alles kümmern.
Mitunter reicht es auch schon gegenüber der Verwaltung darauf hinzuweisen dass man sich erst beim Mieterschutz rückversichern werde bevor man zahlt.
Wenn du eine wirksame Kleinreparaturklausel über 100€ im Mietvertrag hast, bist du bereits bei einer Reparaturrechnung von 100,01€ raus aus der Nummer.
Und bei einem so offensichtlichen Gewährleistungsfall sollte eh der Betrieb, der die Türen eingebaut hat, dafür gerade stehen.
Hier handelt es sich um eine Instandsetzung die auch bei einer wirksam vereinbarten Kleinreparaturklausel nicht kostenmäßig auf den Mieter umgelegt werden darf. Weise die Forderung zurück und weise den Vermieter darauf hin, dass es keine diesbezügliche Rechtsgrundlage gibt. Er soll Garantieansprüche an den Handwerksbetrieb richten, der die Türen eingebaut hat.