Mietrecht Kleinreparatur wer Zahlt?
Hallo zusammen, bei uns in die Badewannen Duscharmatur mit Umsteller Kaput beeinflusst durch Kalt.
Leider meint der Vermieter das ich laut Vertrag 52 Euro Zahlen muss.
Ich möchte gerne wissen ob ich die Rechnung Zahlen muss oder Widerspruch aufheben kann.
Ich sehe das vertraglich nicht abgemacht ist wer die Klein Reparatur übernimmt
außerdem muss das ding ausgetauscht werden und es wird Mietsicherheit mehr als 52 Euro kosten.
Der Vermieter meinte das muss ich gesetzlich als Mieter zahlen und falls ich mir unsicher bin kann ich gerne mein anwalt fragen, jedoch habe ich weder Rechtsschutz noch die lust und Laune und das Geld für ein Anwalt.
Was soll ich am bestens machen?
Die Wohnung habe ich mit meiner Freundin zusammen gemietet seit Mai 2017.
Lg
7 Antworten
Ich sehe das vertraglich nicht abgemacht ist wer die Klein Reparatur übernimmt
Stimmt, das ist nichts durchgestrichen worden, somit muss der Vermieter zahlen und zwar immer und alles; sofern nicht vom Mieter der Schaden verursacht wurde.
außerdem muss das ding ausgetauscht werden und es wird Mietsicherheit mehr als 52 Euro kosten.
Davon gehe ich auch aus, 52 Euro ist ein mittlerweile zu kleiner Betrag.
Wenn da Monteurstunde, Fahrtkosten Materialkosten und Mwst. enthalten sind kommt man so gut wie immer über diesen Betraf
Der Vermieter meinte das muss ich gesetzlich als Mieter zahlen und falls ich mir unsicher bin kann ich gerne mein anwalt fragen, jedoch habe ich weder Rechtsschutz noch die lust und Laune und das Geld für ein Anwalt.
Was der Vermieter meint, ist eine Sache, was Du musst eine andere Sache.
Wenn Du nicht zahlst und er Geld will, muss er klagen und dürfte dann garantiert verlieren.
Was soll ich am bestens machen?
Du wartest erst mal ab was das kostet.
Kostet es mehr als 52 € musst Du nichts machen und auch nichts zahlen.
Wenn es weniger kostet, dann würde ich auf den Mietvertrag hinweisen, dass an entsprechender Stelle nichts gekennzeichnet worden ist und somit alle Kleinreparaturen zu Lasten des Vermieters gehen.
Hallo zusammen, bei uns in die Badewannen Duscharmatur mit Umsteller Kaput beeinflusst durch Kalt.
Durch was? Durch Kalk? Du weißt aber schon, dass es zu deinen Sorgfaltspflichten als Mieter gehört, die Mietsache - wozu auch die Armatur gehört - pfleglich zu behandeln? Kalkrückstände sind im Rahmen der Sorgfaltspflicht von dir zu entfernen, damit es gar nicht erst zu solchen Schäden kommt. Geht nun also durch deine Nachlässigkeit etwas kaputt, dann musst du dafür gerade stehen. Kleinreparaturklausel hin oder her - melde es deiner Haftpflichtversicherung. Ich denke mit 52 € bist du echt noch gut bedient.
Der von dir gepostete Auszug ist nicht lesbar und nicht erkennbar ob und was da überhaupt über eine Kleinreparaturklausel vereinbart ist.
Der von dir gepostete Auszug ist nicht lesbar und nicht erkennbar
Du musst unter den Fragetext auf das kleine Bild gehen, dann wird ein 2. Fenster geöffnet und mit Lupenfunktion die man dann hat, kann man das wunderbar lesen.
Wenn sich das Fenster öffnet, 2 x mit der Maus auf das Bild klicken, dann wird vergrößert.
Okay - mit Brille wär das nicht passiert. :-) Ich bleibe trotzdem bei meiner Antwort. Mit 52 € ist er gut bedient.
Betragen die Kosten für den Austausch der Armatur incl. Arbeitszeit max. 52 €, musst Du das zahlen. Wenn die Reparatur teurer ist, muss der Vermieter diese komplett bezahlen. Also auch keine Kostenbeteiligung durch Dich, denn dann ist es keine Kleinreparatur mehr.
Der Vermieter meinte das muss ich gesetzlich als Mieter zahlen
Rein gesetzlich müßtest Du überhaupt nichts zahlen, aber es ist gesetzlich nicht verboten, eine solche Kleinreparaturklausel, wie Du sie in Deinem Mietvertrag hast, auch als Formularklausel zu vereinbaren. Der Verweis auf eine gesetzliche Regelung ist also Unfug.
Übrigens: Bei einer Reparatur bis zu der o. g. Grenze spielt es auch keine Rolle, wer schuld ist. Genau diese Diskussion soll die Klausel vermeiden.
Jedoch bist Du immer verpflichtet, die Reparatur zu zahlen, wenn Du schuld daran bist, dass das Teil repariert werden muss. (Nicht aufgrund normaler Benutzung nach langer Zeit, sondern z. B. durch Gewalteinwirkung von außen oder unsachgemäßem Reparaturversuch.)
Der Vermieter hat an entsprechender Stelle vergessen etwas zu streichen; somit ist die Klausel nicht wirksam und der Vermieter zahlt.
Schon blöd, wenn man als Vermieter seine Verträge bzw. die Sternchen nicht kennt:
* Nichtzutreffendes streichen
Da nichts gestrichen ist, ist die Klausel nicht wirksam.
Adlerauge! Gut gesehen!
da steht doch drin, dass der Mieter die Kosten für die Kleinreparatur trägt. Hier wäre jetzt also relevant, dass die Gesamtkosten für Armatur und Montage 52 Euro nicht übersteigen- dann musst du zahlen. Wird die Armatur getauscht kannst du allerdings davon ausgehen, dass die Sache teurer wird und keine Kosten auf dich umgelegt werden können.
da steht doch drin, dass der Mieter die Kosten für die Kleinreparatur trägt.
Da steht aber auch das an entsprechender Stelle nicht zutreffendes gestrichen werden muss; weil das nicht gemacht wurde muss der Mieter nichts zahlen.
Das sehe ich anders. Wenn der Fragesteller seiner Mieterpflicht nicht nachgekommen ist und schön zugeguckt hat, wie die Armatur nach und nach verkalkt, bis sie endgültig den Geist aufgibt, steht er dafür gerade.
In deinem Vertrag steht doch klar, was du bezahlen musst.
Ich habe es jetzt auch gesehen. Danke.
Da ist aber an entsprechender Stelle nichts gestrichen worden und nicht alles was in Verträgen steht ist wirksam; das weißt Du doch.
Hier muss der Mieter nichts zahlen.
Doch, schon erkennbar. 52 € stehen drin.