Mietrecht Kleinreparatur wer Zahlt?

7 Antworten

Ich sehe das vertraglich nicht abgemacht ist wer die Klein Reparatur übernimmt

Stimmt, das ist nichts durchgestrichen worden, somit muss der Vermieter zahlen und zwar immer und alles; sofern nicht vom Mieter der Schaden verursacht wurde.

außerdem muss das ding ausgetauscht werden und es wird Mietsicherheit mehr als 52 Euro kosten.

Davon gehe ich auch aus, 52 Euro ist ein mittlerweile zu kleiner Betrag. 

Wenn da Monteurstunde, Fahrtkosten  Materialkosten und Mwst. enthalten  sind kommt man so gut wie immer über diesen Betraf

Der Vermieter meinte das muss ich gesetzlich als Mieter zahlen und falls ich mir unsicher bin kann ich gerne mein anwalt fragen, jedoch habe ich weder Rechtsschutz noch die lust und Laune und das Geld für ein Anwalt.

Was der Vermieter meint, ist eine Sache, was Du musst eine andere Sache.

Wenn Du nicht zahlst und er Geld will, muss er klagen und dürfte dann garantiert verlieren.

Was soll ich am bestens machen?

Du wartest erst mal ab was das kostet.

Kostet es mehr als 52 € musst Du nichts machen und auch nichts zahlen.

Wenn es weniger kostet, dann würde ich auf den Mietvertrag hinweisen, dass an entsprechender Stelle nichts gekennzeichnet worden ist und somit alle Kleinreparaturen zu Lasten des Vermieters gehen.

Hallo zusammen, bei uns in die Badewannen Duscharmatur mit Umsteller Kaput beeinflusst durch Kalt.

Durch was? Durch Kalk? Du weißt aber schon, dass es zu deinen Sorgfaltspflichten als Mieter gehört, die Mietsache - wozu auch die Armatur gehört - pfleglich zu behandeln? Kalkrückstände sind im Rahmen der Sorgfaltspflicht von dir zu entfernen, damit es gar nicht erst zu solchen Schäden kommt. Geht nun also durch deine Nachlässigkeit etwas kaputt, dann musst du dafür gerade stehen. Kleinreparaturklausel hin oder her - melde es deiner Haftpflichtversicherung. Ich denke mit 52 € bist du echt noch gut bedient.

Der von dir gepostete Auszug ist nicht lesbar und nicht erkennbar ob und was da überhaupt über eine Kleinreparaturklausel vereinbart ist.

Betragen die Kosten für den Austausch der Armatur incl. Arbeitszeit max. 52 €, musst Du das zahlen. Wenn die Reparatur teurer ist, muss der Vermieter diese komplett bezahlen. Also auch keine Kostenbeteiligung durch Dich, denn dann ist es keine Kleinreparatur mehr.

Der Vermieter meinte das muss ich gesetzlich als Mieter zahlen

Rein gesetzlich müßtest Du überhaupt nichts zahlen, aber es ist gesetzlich nicht verboten, eine solche Kleinreparaturklausel, wie Du sie in Deinem Mietvertrag hast, auch als Formularklausel zu vereinbaren. Der Verweis auf eine gesetzliche Regelung ist also Unfug.

Übrigens: Bei einer Reparatur bis zu der o. g. Grenze spielt es auch keine Rolle, wer schuld ist. Genau diese Diskussion soll die Klausel vermeiden.

Jedoch bist Du immer verpflichtet, die Reparatur zu zahlen, wenn Du schuld daran bist, dass das Teil repariert werden muss. (Nicht aufgrund normaler Benutzung nach langer Zeit, sondern z. B. durch Gewalteinwirkung von außen oder unsachgemäßem Reparaturversuch.)

da steht doch drin, dass der Mieter die Kosten für die Kleinreparatur trägt. Hier wäre jetzt also relevant, dass die Gesamtkosten für Armatur und Montage 52 Euro nicht übersteigen- dann musst du zahlen. Wird die Armatur getauscht kannst du allerdings davon ausgehen, dass die Sache teurer wird und keine Kosten auf dich umgelegt werden können.

In deinem Vertrag steht doch klar, was du bezahlen musst.