Darf der Vermieter dem Mieter eine komplett verdreckte Wohnung hinterlassen?
Ich habe mir mit einem Freund eine Wohnung gemietet fürs Studium. Als ich am Sonntag umziehen wollte hat mich erstmal der Schlag getroffen wie es dort aussieht. Überall Staub, tote Käfer unterm Teppich und lebende Silberfischchen, verrostetes Inventar+kaputte Steckdosen, Haare in der dusche, eine benutzte Klobürste im Bad vom vormieter und im Bad liegt n Katzenklo(wir haben keine Katze?!) ich habe 2 Tage zum aufräumen gebraucht, jetztvwollte ich fragen ob ich reinigungskosten zurückverlangen kann, Weils davor echt unbewohnbar war. Oder soll ich kündigen und es dann so hinterlassen wie vorgefunden? Schonmal Danke!
6 Antworten
Keine Frage,es sieht nicht appetitlich aus und entspricht nicht dem Zustand in dem eine Wohnung übergeben werden sollte. Der Vermieter wird hier aber wohl nicht der Schuldige sein. Eher der Vormieter der kurz zuvor ausgezogen ist und seiner Pflicht, die Wohnung zumindest besenrein zu hinterlassen, nicht nachgekommen ist. Was soll der Vermieter da groß rumdiskutieren? er müsste dem alten Mieter die Möglichkeit einräumen innerhalb 14 Tage zu reinigen, aber wie soll das gehen? der neue Mieter steht ja zumeist schon vor der Türe. Da ging er sicher davon aus, dass ihr sowieso die Wohnung reinigt...hättet ihr ja, oder? Ich weiße die alten Mieter immer auf den besenreinen Zustand hin und falls es nicht klappt, versuche ich gütig zwischen den Mietern zu vermitteln, so dass der Nachmieter zumindest Geld für die aufzuwendende Zeit und das Putzzeugs bekommt. Ist der Vormieter im ersten Moment uneinsichtig, schlage ich eine Nachreinigung vor, inkl. Mietzahlung für die notwendige Zeit bis die Wohnung korrekt hinterlassen wird....und dann lenkten die Vormieter bisher immer ein. Aber wie schon von Anderen gesagt .. so etwas muss man VORHER besprechen.
Gabe es keine Übergabe und auch kein Protokoll?
Sowas klärt man eigentlich bei der Übergabe.
Du kannst kündigen, wenn Du dort nicht wohnen willst, aber Du musst die Kündigungsfrist einhalten.
Zeige dem Vermieter die Bilder und versuche doch Dich mit ihm zu einigen.
Natürlich darf der Vermieter Dir eine völlig verdreckte Wohnung übergeben. Wenn Du dann so nett bist und den Dreck weg machst, freut er sich.
Wenn Du dann hinterher reklamierst, dass Du viel Arbeit mit putzen hattest, wird er das nicht glauben. Aber wenigstens hast Du Bilder gemacht und wenn Du ihm diese zeigst, wird er Dir vielleicht irgendwie entgegen kommen.
Üblicherweise aber nimmt man eine solche Wohnung gar nicht erst ab, sondern fordert den Vermieter auf bis xx einen ordentlichen Zustand herzustellen. Oder man einigt sich vorher auf einen bestimmten Betrag einer Mietkürzung. Hinterher ist immer schwieriger.
Der Zustand stellt einen Mangel an der Mietsache dar. Du hast das Recht, eine ordentliche Wohnung zu bekommen. Es sei denn, es ist speziell vereinbart und bekannt, dass du die Wohnung so bekommen wirst, aber das scheint hier nicht der Fall zu sein.
Allerdings wirst du hier keinen Entschädigung vom Vermieter verlangen können. Denn gemäß §536a BGB ist es dafür erforderlich, dass du den Mangel dem Vermieter vorab angezeigst hast und er so Gelegenheit hat, den Zustand in Ordnung zu bringen. Erst nach einer Fristsetzung ist er im Verzug und du kannst dann Schadenerstz für die Reinigung verlangen.
Du kannst sicherlich mit dem Vermieter sprechen und ihn überzeugen, dass er dir eine Entschädigung für die Arbeit geben sollte. Aber rechtlich kannst du ihn aus dem genannten Grund nicht zwingen.
ICH würde die Bilder mal beim Mieterschutzbund zeigen. Da kann man Dir auch sagen, ob Du was vom Vermieter zurückverlangen kannst.
Vlt. ist der Vormieter in einer Nacht- und Nebelaktion ausgezogen.
Wenn Euch die Wohnung ansonsten zusagt, müsst Ihr nicht unbedingt über einen Umzug nachdenken.
Es geht doch gar nicht um Richter.
Ich bin auch kein Fachmann - das muss man hier auch nicht sein.
Mir hat der Mieterverein schon jede Menge Geld eingespart - ohne Richter.
Der FG ging es im Übrigen um
reinigungskosten zurückverlangen kann,
Immer dieser "hilfreiche" Hinweis auf den Mieteverein. Fachleute benötigen diesen nicht zur korrekten Antwort. Zudem muss man zuerst mal kostenpflichtig Mitglied werden um dann erst zu erfahren, dass das Ansinnen sinnlos ist. Zuerst muss man es melden, dann dem Vermieter die Chance geben den Zustand zu verbessern. Wegen so einer Lappalie würde aber kein Richter ein Fass aufmachen, denn es putzt ja sowieso immer der neue Mieter, ob ersichtlich sauber oder nicht. tztztz