Mitbewohner zieht nicht aus was kann ich tun?
Also es ist so der Mitbewohner meines Freundes hat die Wohnung bis zum 1.1.17 gekündigt (da läuft die künfigungsfrist aus). Ich und mein Freund wollten sowieso zusammen ziehen, deswegen haben wir entschieden die Wohnung zu übernehmen und haben am 1.1 Termin zum unterschreiben des Mietvertrags. Nun ist es so das der VorMieter wenn man so sagen will ( also Mitbewohner) auf einmal keine Lust mehr hat auszuziehen und einfach bleiben will, was er aber nicht darf weil die Wohnung ab 1.1 uns gehört. Ich will diesen Menschen nicht länger als nötig in der Wohnung haben ( ich selbst wohne schon ein paar Wochen mit in der Wohnung was mit den Vermietern abgeklärt ist und zahle auch Strom und Miete). Dieser Mann macht nichts im Haushalt er verdreckt alles und läsSt es dann so, aufräumen oder abspülen sieht er gar nicht ein das können ja wir machen (seine worte). Außerdem ist er Dauerkiffer und feiert am Wochenende regelmäßig DrogenPartys bei denen immer jemand in die Bude kotzt, was ich und mein Freund wegmachen dürfen weil die zu faul dafür sind. Also ich hoffe das dies nachvollziehbare Gründe sind warum ich diesen Menschen nach Ablauf der Kündigungsfrist ( 1.1.17 ) auf jedenfalls draußen haben will. Er hat kein Recht mehr auf die Wohnung dann, will aber bleiben und nicht gehen, was wir nicht wollen. Was können wir tun damit er so schnell wie möglich raus geht, ohne uns strafbar zu machen ?
5 Antworten
Die ordentliche Kündigung ist vermutlich zum 31.12.2016, 24:00 wirksam. Herausgabe der Wohnung kann daher nur am 02.01.2017 oder bis 31.12.2016 durch die Mieterpartei an den Vermieter erfolgen, denn der 01.01.2017 ist ein Feiertag und ein Sonntag. Ordentliche Kündigungen erfolgen grundsätzlich zum Monatsende.
Nur eine fristlose Kündigung der Mieter oder des Vermieters könnte zum 01.01.2017 wirksam sein. Daher kann der Vermieter zwar am 01.01.2017 einen neuen Mietvertrag mit einer neuen Mieterpartei abschließen aber den Einzug und damit den Mietbeginn nicht vertraglich vereinbaren, solange die alten Mieter nicht ausgezogen sind und die Mietsache nicht an den Vermieter herausgegeben wurde.
Es muss also abgewartet werden, ob der unwillige Mieter bis 2.1. nicht doch auszieht. Dummerweise kann durch diese Konstellation der Vermieter nicht gegen einen Mieter Räumungsklage erheben sondern nur gegen die Mieterpartei. Innerhalb der Mieterpartei müsste Schadensersatzklage gegen den Auszugsunwilligen erhoben werden. Bis zum Auszug des Unwilligen ist auch der andere Mieter gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch in der Haftung.
Bis zum Montag könnte also dem Unwilligen der finanzielle Rattenschwanz vor Augen geführt werden, den dieses Verhalten nach sich ziehen wird.
RA Mieter 1, RA Mieter 2, RA Vermieter, Gerichtskosten, Kosten des Gerichtsvollziehers, Kosten der Räumung und Einlagerung des Inventars. Schadensersatz Vermieter, Schadensersatz Mieter 2. Summe etwa 5000€ abhängig von der Verweildauer in der gekündigten Wohnung. Schufaeintrag und negative Bescheinigung Vermieter nicht mitgerechnet.
Drogenparty ist doch super, ruf die Polizei. Da bekommt er eine warme Unterkunft.
Bequem findet er es bei euch sicher nicht mehr, wenn regelmässig die Polizei auftaucht.
Ich würde mit dem vermieter reden. Anschliessend dem Mitbewohner hausverbot erteilen sobald ihr sicher die mieter seit und hausrecht habt. Ggf. Kann der vermieter das hausverbot aussprechen. Wenn er dann nicht geht entsprechend die polizei einschalten und ihn aus der wohnung entfernen lassen.
wenn ihr das nicht wollt tauscht sobald ihr mieter seit die wohnungsschlösser aus wenn er nicht mehr da ist.
gebt ihm sein zeug dann entsprechend raus.
und falls ihr in mal wirklich an den karren pissen mögt ruft einfach die polizei wenn er wieder drogenparty macht.
Also es ist so der Mitbewohner meines Freundes hat die Wohnung bis zum 1.1.17 gekündigt (da läuft die künfigungsfrist aus).
Gibt es einen gemeinsamen Mietvertrag oder hat der Mitbewohner einen separaten Mietvertrag.
Wenn es einen gemeinsamen Mietvertrag gibt und der Mitbewohner alleine gekündigt hat, so ist die Kündigung unwirksam, denn es müssen alle Mieter ( die Partei Mieter ) unterschreiben.
Was können wir tun damit er so schnell wie möglich raus geht, ohne uns strafbar zu machen ?
1. Meine Fragen beantworten. (Gehe auf Kommentieren unter meiner Antwort).
2. Zieht er nicht aus Räumungsklage einleiten, vorausgesetzt die Kündigung ist wirksam.
3. Sich einigen.
Mit ihm reden
wenn er sich weigert zu gehen Polizei rufen
Oder einfach seine Sachen raus schmeißen