Mitbewohner zieht nicht aus was kann ich tun?

5 Antworten

Die ordentliche Kündigung ist vermutlich zum 31.12.2016, 24:00 wirksam. Herausgabe der Wohnung kann daher nur am 02.01.2017 oder bis 31.12.2016 durch die Mieterpartei an den Vermieter erfolgen, denn der 01.01.2017 ist ein Feiertag und ein Sonntag. Ordentliche Kündigungen erfolgen grundsätzlich zum Monatsende.

Nur eine fristlose Kündigung der Mieter oder des Vermieters könnte zum 01.01.2017 wirksam sein. Daher kann der Vermieter zwar am 01.01.2017 einen neuen Mietvertrag mit einer neuen Mieterpartei abschließen aber den Einzug und damit den Mietbeginn nicht vertraglich vereinbaren, solange die alten Mieter nicht ausgezogen sind und die Mietsache nicht an den Vermieter herausgegeben wurde.

Es muss also abgewartet werden, ob der unwillige Mieter bis 2.1. nicht doch auszieht. Dummerweise kann durch diese Konstellation der Vermieter nicht gegen einen Mieter Räumungsklage erheben sondern nur gegen die Mieterpartei. Innerhalb der Mieterpartei müsste Schadensersatzklage gegen den Auszugsunwilligen erhoben werden. Bis zum Auszug des Unwilligen ist auch der andere Mieter gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch in der Haftung.

Bis zum Montag könnte also dem Unwilligen der finanzielle Rattenschwanz vor Augen geführt werden, den dieses Verhalten nach sich ziehen wird.

RA Mieter 1, RA Mieter 2, RA Vermieter, Gerichtskosten, Kosten des Gerichtsvollziehers, Kosten der Räumung und Einlagerung des Inventars. Schadensersatz Vermieter, Schadensersatz Mieter 2. Summe etwa 5000€ abhängig von der Verweildauer in der gekündigten Wohnung. Schufaeintrag und negative Bescheinigung Vermieter nicht mitgerechnet.

Drogenparty ist doch super, ruf die Polizei. Da bekommt er eine warme Unterkunft.

Bequem findet er es bei euch sicher nicht mehr, wenn regelmässig die Polizei auftaucht.

Neapelgelb  30.12.2016, 13:06

Das glaubst du doch wohl selbst nicht, daß man wegen einer Drogenparty gleich einfährt. Soviel Knast gibts nicht in DE, um jeden Drogenpartygänger einzusperren. Und ne gesetzliche Handhabe gibts auch nicht.

Goodnight  30.12.2016, 13:14
@Neapelgelb

Wenn die Polizei genügend findet schon. Ob er einfährt oder nicht, macht ihm das Erscheinen der Polizei doch regelmässig Kummer und Stress. Das mögen Drogenkonsumenten nicht so gerne.

Neapelgelb  30.12.2016, 13:16
@Goodnight

Schmarrn, Untersuchunghaft ist nur bei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr gerechtfertigt. Oder vielleicht wenn da Kilos von drogen gefunden werden und die zu erwartende Strafe so hoch ist, daß Fluchtgefahr angenommen werden kann - da sind wir aber im Kilo-Bereich. 

Ich würde mit dem vermieter reden. Anschliessend dem Mitbewohner hausverbot erteilen sobald ihr sicher die mieter seit und hausrecht habt. Ggf. Kann der vermieter das hausverbot aussprechen. Wenn er dann nicht geht entsprechend die polizei einschalten und ihn aus der wohnung entfernen lassen.

wenn ihr das nicht wollt tauscht sobald ihr mieter seit die wohnungsschlösser aus wenn er nicht mehr da ist.

gebt ihm sein zeug dann entsprechend raus.

und falls ihr in mal wirklich an den karren pissen mögt ruft einfach die polizei wenn er wieder drogenparty macht.

FrauSchlau84  30.12.2016, 12:36

Nein, wegen Schlösser austauschen macht ihr euch nicht strafbar.
Ihr solltet aber die alten Schlösser aufheben, da der Vermieter bei eurem Auszug verlangen kann, dass die alten Schlösser wieder in die Türen müssen.

johnnymcmuff  30.12.2016, 12:39
@FrauSchlau84

FrauSchlau,

bitte schweigen Sie, denn das was Sie anraten kann dem Fragesteller viel Geld und Ärger kosten.

Sie haben absolut keine Ahnung von Mietrecht und verbreiten hier totalen Unsinn. (ein genervter Vermieter)

FrauSchlau84  30.12.2016, 12:57

@johhny
Das ist mal eine vernünftige Ansage 😊

Ich hingegen habe den Text der Fragestellerin aber so verstanden, dass das Mietverhältnis in denen die beiden ehemaligen Mitbewohner waren erfolgreich gekündigt wurde und es einen neuen separaten Mietvertrag mit ihr und ihrem Freund gibt. Sprich der ehemalige Mitbewohner ist ab 01.01.2017 kein richtiges Wohnmitglied mehr in dieser Wohneinheit

johnnymcmuff  30.12.2016, 13:02
@FrauSchlau84

Ich mache immer vernünftige  und meistens freundliche Ansagen. :-)

Kein Problem, auch ich verlese mich schon mal oder interpretiere eine Frage falsch.

Wenn man den Fehler einsieht ist ja auch alles in Ordnung.

Neapelgelb  30.12.2016, 13:17
@FrauSchlau84

auch dann könnte man ihn nicht infach vor die Tür setzen. Auch dann muß der Vermieter ne Räumungsklage anstrengen.

johnnymcmuff  30.12.2016, 12:55

Ich würde mit dem vermieter reden. Anschliessend dem Mitbewohner hausverbot erteilen sobald ihr sicher die mieter seit und hausrecht habt.

Solange der Mitbewohner nicht auszieht oder durch eine räumungsklage rausgesetzt wird,geht da gar nichts

 Ggf. Kann der vermieter das hausverbot aussprechen. Wenn er dann nicht geht entsprechend die polizei einschalten und ihn aus der wohnung entfernen lassen.

Weder das Eine noch das Andere ist möglich

wenn ihr das nicht wollt tauscht sobald ihr mieter seit die wohnungsschlösser aus wenn er nicht mehr da ist.

Eben, dazu muss man erst mal Mieter sein und solange die eine Person nicht auszieht, kann man nicht Nachmieter werden!

FouLou  30.12.2016, 13:00
@johnnymcmuff

Ich bin davon ausgegangen das mit eintreten der kündigung das Mietverhältnis komplett erlischt und somit die betreffende person kein mieter mehr ist. Danke für die verbesserung.

johnnymcmuff  30.12.2016, 13:12
@FouLou

Das Mietverhältnis endet nicht mit der Kündigung, sondern mit dem Ende der Kündigungsfrist und dann aber auch nur, wenn die Mietsache übergeben wird.

FrauSchlau84  30.12.2016, 12:46

Weswegen?
Wenn ich alles auf Widerherstelle wie es war, was soll daran teuer sein?

Neapelgelb  30.12.2016, 12:49
@FrauSchlau84

Die Schdenerstzklage des Mieters, di kann teuer werden, wenn du ihn vor die Tür setzt. Sorry, aber du hast keine Ahnung von Mietrecht.

johnnymcmuff  30.12.2016, 12:50
@FrauSchlau84

Sie verstehen hier den Sachverhalt anscheinend nicht.

Ziehe ich irgendwo ein, darf ich als Mieter das Schloss tauschen: Einem Mitbewohner oder einem Untermieter darf nicht ich nicht den Zutritt verweigern, egal ob gekündigt wurde oder es Mietschulden gibt!

FrauSchlau84  30.12.2016, 12:41

Das ist doch völliger Quark. Das habe ich auch gemacht und es gab keine Probleme. Vor dem Auszug die alten Schlösser wieder rein und gut ist

Neapelgelb  30.12.2016, 12:44
@FrauSchlau84

Da hast du einfach nur Glück gehabt, daß der Mieter dich nicht verklagt hat, das wär sonst sehr teuer für dich  geworden.

johnnymcmuff  30.12.2016, 12:46
@FrauSchlau84

Sie hatten Glück; rechtens war es nicht.

Wäre ich Ihr Mieter gewesen hätte ich den Schlüsseldienst gerufen und sie hätten die Kosten tragen müssen.

Rechtlich gilt:

Zieht ein Mieter nicht aus, muss man Räumungsklage einleiten!

Schlösser tauschen darf man als Mieter gegenüber dem Vermieter.

Aber nicht der eine Mitbewohner gegenüber dem Anderen

Animequeen1999 
Beitragsersteller
 30.12.2016, 12:32

Das mit den Schlösser austauschen hatten wir uns auch schon gedacht aber machen wir uns dann nicht strafbar? 

johnnymcmuff  30.12.2016, 12:37
@Animequeen1999

Schlösser tauschen ist verbotene Eigenmacht!

AchIchBins  01.01.2017, 18:55
@Animequeen1999

@ Animequeen1999 ... Richtig, nur eine Behörde oder einer ihrer "Vertreter" (Polizei oder Gerichtsvollzieher) kann jemanden aus der Wohnung "werfen" bzw. verweisen. Alles andere ist Nötigung und kann bestraft werden, auch wenn man theoretisch im Recht ist.

Also es ist so der Mitbewohner meines Freundes hat die Wohnung bis zum 1.1.17 gekündigt (da läuft die künfigungsfrist aus).

Gibt es einen gemeinsamen Mietvertrag oder hat der Mitbewohner einen separaten Mietvertrag.

Wenn es einen gemeinsamen Mietvertrag gibt und der Mitbewohner alleine gekündigt hat, so ist die Kündigung unwirksam, denn es müssen alle Mieter ( die Partei Mieter ) unterschreiben.

Was können wir tun damit er so schnell wie möglich raus geht, ohne uns strafbar zu machen ?

1. Meine Fragen beantworten. (Gehe auf Kommentieren unter meiner Antwort).

2. Zieht er nicht aus Räumungsklage einleiten, vorausgesetzt die Kündigung ist wirksam.

3. Sich einigen.

Animequeen1999 
Beitragsersteller
 30.12.2016, 12:44

Es sind separate Mietverträge. Die Kündigung wurde geprüft von den Vermietern und ist wirksam nur wird der Vertrag von meinem Freund auch unwirksam ( steht im Vertrag) weswegen wir am 1.1 einem neuen Vertrag bekommen. 

Neapelgelb  30.12.2016, 12:46
@Animequeen1999

Wenn der Vertrag auch für deinen Freund unwirksam wird, muß er ihn auch gekündigt haben. Dann war es ein gemeisamer Mietvertrag. 

johnnymcmuff  30.12.2016, 12:59
@Animequeen1999

Es sind separate Mietverträge.

Ich möchte wissen ob der alte Mietvertrag ein gemeinsamer Mietvertrag war? 

Gemeinsame Mietverträge können nur gemeinsam gekündigt werden.

Hatten der Mitbewohner und Dein Freund separate Mietverträge mit dem Vermieter, dann darf Dein Freund gar nichts machen  und der Vermieter muss ggf. Räumungsklage einleiten.

nur wird der Vertrag von meinem Freund auch unwirksam.

Du meinst, der Vermieter will einen neuen Mietvertrag abschließen.

Mit ihm reden
wenn er sich weigert zu gehen Polizei rufen
Oder einfach seine Sachen raus schmeißen

Neapelgelb  30.12.2016, 12:48

und ne fette Klage an den Hals kriegen. Das Mietrecht ist etwas komplizierter...