Darf der Vermieter ab 22 Uhr die Warmwasser ausschalten denn eine Freundin von mir hat seit 3 Tagen.
ab 22 Uhr die Warmwasser ausschalten denn eine Freundin von mir hat seit 3 Tagen kein Warmwasser Tagüber kein Problem aber Ab 21/22 Uhr kein Warmwasser....
soweit ich was darf der Vermieter das doch garnicht ! Sonst kann man doch die Mieter mindern
10 Antworten
Der Vermieter darf gar nichts, nicht mal im Sommer die Heizung ausschalten. Wenn ich nach 22:00 Uhr von der Arbeit nach Hause komme und nicht Duschen kann, fliegen die fetzen das dem Hören und Sehen vergeht.
Sloande die Miete nebst Nebenkosten bezahlt werden hat er seine Finger von den Geräten zu lassen. Gibt hier aber schon einen netten Einblick in das Mieter/ Vermieterverhältnis.
Es stellt hier einen groben Mietmangel vor, der schriftlich anzumahnen ist. Wenn das nicht fruchtet, bleibt der Weg zum Mieterverein oder Anwalt nicht erspart. Auf keinen Fall ohne einen der beiden die Miete kürzen, denn der Schuss geht meistens nach hinten los.
Das szenario mit den fliegenden Heizungsfetzen möchte ich sehen. Schreib mir, wenn es soweit ist.
Wiki01 hat Recht. Ein Vermieter darf das nicht machen, selbst dann nicht, wenn der Mieter Mietschulden hat.
rebe1942
Das geht ganz bestimmt nicht. Denn kein Vermieter kann einem Mieter seine Waschgewohnheiten und -bedürfnisse vorschreiben. Denk mal an Schichtarbeiter. Was machen die, wenn sie um 2 Uhr von der Arbeit kommen und duschen wollen? Oder um 24 Uhr aufstehen weil sie zur Arbeit müssen und davor duschen wollen? Es kann aber auch einen technischen Grund haben. Möglicherweise ist tagsüber, bis ca. 22:00 Uhr eine sogenannte Zirkulationsleitung mit entsprechender Pumpe in Betrieb. Diese Zirkulationsleitung sorgt dafür, dass überall sofort warmes Wasser zur Verfügung steht, wenn der Hahn geöffnet wird. Wird die Pumpe für diese Leitung nun gegen 22:00 Uhr abgestellt, weil erfahrungsgemäß dann nur noch wenig Warmwasser gebraucht wird, und die teure Zirkulationsleitung nur Heizkosten verursachen würde, dann sieht es zunächst so aus, als wäre das Warmwasser abgestellt. ist es aber in Wirklichkeit nicht, nur dauert es jetzt recht lange, bis warmes Wasser von der Heizanlage im 5. Stock ankommt. Bis dahin fließt eben kaltes Wasser aus dem Warmwasserhahn.
In vielen automatischen Heizungsanlagen werden sowohl die Vorlauftemperatur für die Heizung als auch das Warmwasser nachts herunter geregelt. Das ist notwendig, damit entsprechende Bestimmungen der Heizkostenverordnung eingehalten werden können. Diese Maßnahme dient nicht dazu, Mieter zu ärgern, sondern die Heizkosten zu senken.
Selbstverständlich darf das nicht dazu führen, dass überhaupt kein warmes Wasser mehr vorhanden ist. Es kann allerdings sein, dass nachts weniger warmes Wasser zur Verfügung steht (in der Menge weniger und nicht so warm) als am Tage. In diesem Fall sollten sie Ihren Vermieter auffordern, die Werte so zu ändern, dass ihnen eine ungestörte Benutzung des warmen Wasser auch nachts möglich ist. Es reicht meistens aus, wenn ein entsprechender Handwerker eine kurze Einstellung in der Heizung durchführt.
Auch abends oder nachts hat man das Recht auf Warmwasser.
Einfach abstellen darf er es nicht.
Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)
Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].
Mit der Kenntnissetzung des Vermieters kann man für die Zeit des Mangels die Miete angemessen mindern.
Hier mal eine Mietminderungstabelle: