Darf der Vater auf jedes Wochenende mit dem Kind bestehen?

3 Antworten

ich habe selber erlebt wie meine eltern um mich gestritten haben. macht doch euch einen plan mit diesen wochenende wo er zu ihm geht und wenn er bei der mutter bleibt. aber bitte streitet nicht vor dem kind dass schadet nur dem kind und bringt am schluss nicht. ich weiss nicht ob er das recht hat aber jedes kind möchte seinen vater sehen . im nachhinein hat es dan schöne kindheitserinnerungen an die tollen daddy wochenende und freut sich wieder am sonntag abend oder montag morgen zu mami zu gehen. wenn das kind ein bisschen grösser ist circa 7 jahre alt sollte es selber eintscheiden dürfen. mit lieben grüssen ;)

Nena404 
Beitragsersteller
 10.07.2012, 11:06

Danke, aber das ist ja das Problem. Er sagt wann und ich soll akzeptieren. Er bespricht mit mir nichts und wenn es z Streit kommt dann von seiner Seite und das auch leider vor dem Kind.

Also ich würde ihn sagen über Telefon das jede woche 2 mal mehr nicht und am wochenende das ist etwas für familie und da würde ich nein sagen

Menuett  12.07.2012, 19:20

Dumm nur, dass der Vater zur Familie des Kindes gehört.

Er darf Dir nichts vorschreiben. Du ihm aber auch nicht. Aber er würde das Recht bekommen, seine Tochter eins bis zwei Mal über ein paar Stunden mindestens zu sehen. Die 14 Tages Regelung ist für Kleinkinder nicht geeignet, da so kleine Kinder sonst keine Beziehung aufbauen können.

Aber schau mal, ein hübscher Paragraph, den kannst Deinem Ex mal vor die Nase halten:

§ 1687 Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. D§ 1687 Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung.