Jugendamt zwingt mich zum Umzug. Dürfen die das?
Hallo. Dank falscher Anschuldigungen, stand das Jugendamt vor meiner Tür. Ich habe sie auch reingelassen und es war alles in Ordnung. Sie meinte,sie kommen dennoch öfters vorbei um zu schauen ob alles ok ist und ich solle doch heute zu einem Gespräch kommen. Bei dem Gespräch meinte die "nette" Dame,dass sie uns auffordert,eine neue Wohnung zu suchen,da unsere zu klein wäre. Wir haben eine 2 Zimmer Wohnung, unser Kind hat ihr eigenes Zimmer und wir schlafen im Wohnzimmer. Uns reicht der Platz und uns fehlt es an nichts. Auch will die nette Dame uns die Entscheidung nehmen,dass unser Kind erst mit 3 in den Kindergarten geht und hat uns auch gesagt,dass wir das nicht zu entscheiden haben, dass sie im Kindergarten anruft,damit unsere Hexe früher in den Kindergarten geht. Darf das Jugendamt das alles erzwingen? Dürfen wir als Eltern nicht mehr entscheiden? Ich hoffe jemand kann uns helfen.
4 Antworten
Die eigentliche Frage ist ja: "Warum wurde das Jugendamt auf Dich / Euch aufmerksam"? Das ist ja keine Lotterie, in denen jemand innerhalb des Jugendamtes mit dem Finger blind ins Telefonbuch oder Adressenverzeichnis der Stadt sticht und dann sagt: "Aha! Heute ist Familie Meier, Gartenstrasse 13 dran..."
Bzgl. der Wohnraumgröße gibt es empfohlene Standards: Inwieweit diese bindend bzw. zwingend sind ist u.a. auch eine Sache der Abwägung: "Kind aus dem bisherigen [sicheren ?] Umfeld herauszureißen... leben Verwandte (zur evtl. Unterstützung?) und wichtige Bezugspersonen und Freunde in unmittelbarer Nähe..... da gibt es schon was: Wäre anders zu bewerten, wenn Ihr auf 60 qm mit 8 Leuten leben würdet,- aber bei 58 qm schätze ich dies eher als eine Empfehlung ein (und in 2,3,4 Jahren wirst Du das selber wahrscheinlich von Dir selbst aus als notwendig oder wenigstens wünschenswert erachten) - aber momentan glaube ich liegt keine Dringlichkeit vor.
Kindergarteneintritt? Insgesamt würde ich das ebenfalls als Empfehlung betrachten: Noch gibt es kein "Kindergartenzwangsgesetz" :-)
Wie gesagt: warum wurde das Jugendamt aufmerksam? Und da brauchst Du hier jetzt auch gar keine Stellung nehmen: Sollte etwas vorgefallen sein, würdest Du es hier jetzt auch nicht benennen oder zugeben wollen: Das ist auch o,k.- das ist sehr privat und geht uns hier nichts an, wenn Du das nicht willst: Aber denke mal darüber nach.
Insgesamt: Viele solche und ähnliche Empfehlungen werden von besorgten und überraschten Eltern als Zwang, Kampfansage oder ähnlich empfunden. Das ist es aber nicht: Das Jugendamt hat schon alleine im Sinne der Informationspflicht die Aufgabe Eltern auf solche Empfehlungen hinzuweisen: Weil Eltern in der Regel eben schon mit eigenen Standards aufgewachsen sind, die sich aber im Laufe der Zeit verändert haben: In meiner Zeit war es gang und gäbe zu dritt, viert ein Kinderzimmer zu teilen, die Nachmittage mit dem Schlüssel um den Hals alleine zu verbringen und Hausarbeit etc. mit zu übernehmen, weil beide Eltern arbeiten gehen: Heute haben sich Betreuungsstandards verändert... und einiges tatsächlich auch zum besseren.
Schon alleine darum muss man den Eltern manchmal diese Informationen zukommen lassen... nicht mit dem erhobenen Zeigefinger, sondern als Denkanstoß: Wir wollen doch alle nur das Beste für unsere Kinder.. oder nicht?
Bleib also gelassen.... nimm mal Kontakt mit dem Bürgerbüro oder Familienzentrum oder dem Gemeindezentrum auf: Irgendwo werden Kinderkreise für Mütter angeboten... wie die sich nennen wirst Du selber wissen bzw. herausfinden: Und dort frag einfach mal "unschuldig" nach.. lass Dich beraten.
Und wie gesagt: Locker bleiben
Sincerely, Norbert
Das Jugendamt hat sehr viel macht und man darf es nicht unterschätzen.Ich würde euch einen Anwalt empfehlen.
Wie viele Quadratmeter hat die Wohnung?
Wenn das Jugendamt öfter vorbeischauen will, dann war wohl nicht alles so in Ordnung, wie Du das gerne hättest.
Ist das Kind altersgerecht entwickelt? Mit welcher Begründung soll das Kind in den Kindergarten gehen?
Wie oft seid ihr mit dem Kind auf dem Spielplatz?
Das Jugendamt kann das so nicht bestimmen.
Wenn ihr aber nicht mitspielt, dann kann das Jugendamt ein Gericht anrufen und dort durchdrücken, dass das Kind in der Kindergarten geht.
Dann würde ich das energisch ablehnen.
58m² sind nicht zu klein und ihr könnt eure Sachen auch mit Kind erledigen.
Weshalb wurde euch das Jugendamt vorbeigschickt, was soll da vorgefallen sein?
Das Jugendamt darf wenn man es so sagt alles..
Unsere Wohnung hat 58 qm.
In Ordnung war alles. Das hat sie heute und auch beim letzten Mal gesagt,dass einzige was ist,dass sie die Wohnung zu klein findet.
Mein Kind ist Altersentsprechend entwickelt,spricht Sätze,Motorik ist auch alles gut. Und mein Kind ist sehr kontaktfreudig.
Im Sommer fast jeden Tag,wenn es kalt ist,nicht so oft. Meine Tochter hat auch Freunde in ihrem Alter,zu dem auch fast täglicher Kontakt steht.
Die Begründung war,damit wir Zeit für unsere Sachen haben.