Nachbar vermutlich Angst vor Wasser :D

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Frag mal beim Vermieter oder der Hausverwaltung nach, ob es verboten ist einzelne Wassertropfen beim Gießen vom Balkon tröpfeln zu lassen. Auf Nachfrage weshalb....erzähl die ganze Geschichte ohne die Silikonabdichtung der Abflußlöcher.

Wind treibt Wassertropfen! Die Hausordnung regelt das Miteinander. Der Störer, in dem Falle Ihre Mutter kann abgemahnt und gekündigt werden, wenn die Belästigung nicht aufhört.

k4rim4 
Beitragsersteller
 20.05.2014, 20:03

Es wird weder im Mietvertrag noch in der Hausordnung erwähnt .

es sind heute 32 Grad und kein Wind und wie ich bereits sagte war niemand daheim also wurden auch keine Blumen gegossen oder sonstwas.

Zählt es denn auch als Belästigung wenn ich angeschrien werde für etwas das nicht stimmen kann? Oder muss er mich dafür erst mit Wasser vollspritzen ? ;D

schelm1  21.05.2014, 11:41
@k4rim4

Nicht dulden muß der unter dem Balkon befindliche Balkonnutzer, wenn so gegossen wird, dass das Wasser auf den darunter liegenden Balkon tropft. Auch darf der Balkonbewuchs nicht so umfangreich sein, dass er zu einer erheblichen Belastung wird. Da gibt es reichlich Rechtsurteile zu! - einfach mal selber googlen!