Darf der Lehrer ohne mein Wissen dem Jugendamt bzgl. meines Kindes schreiben?
Ich habe eine kleine Tochter, die in die 1. Klasse geht. Leider gibt es derzeit öfter Probleme, weil sie kein Interesse an der Schule zeigt. Heute habe ich erfahren, daß die Klassenlehrerin und der Schulleiter gemeinsam ein Schreiben verfasst und dieses an Jugendamt geschickt haben. Mir wurde berichtet, daß der Inhalt des Schreibens ziemlich heftig gegen meine Tochter geht. Zudem ist die Rede darin, meine Tochter in eine andere Schule zu schicken, da sie für diese Grundschule hier im Ort nicht tragbar wäre. Ich bin ziemlich sauer, da dies alles hinter meinem Rücken geschehen ist. Obwohl die Lehrerin vergangene Woche noch mit mir telefoniert hat und die Kooperation mit mir sehr gut finden würde. Leider habe ich von diesem Vorhaben mit dem Jugendamt nichts erfahren, erst heute vom Jugendamt persönlich. Ich finde es eine Frechheit!!!! Dürfen die überhaupt hinter meinem Rücken mit dem Jugendamt einen Schulwechsel vereinbaren???
Liebe Grüße
13 Antworten
Ja, wenn das Kind den Unterricht stört und anderen Kindern weh tut, sich nicht an das Gesetz hält dürfen sie das machen.
Kümmmern sich sich um ihre Tochter. Sein sie strenger mit ihr!!!
In der Regel ist das so sicher nicht der Fall!
Und eine Schule wird solch einen Schritt nur dann gehen, wenn vorab irgendwas Schwerwiegendes vorgefallen ist. Oder es handelt sich hier um ein ganz großes Missverständnis, das es dann aber aufzuklären gilt!
Such du das Gespräch ab jetzt, auf jeden Fall, und zeig dich kooperativ und gesprächsbereit. Das Jugendamt ist letztlich nicht dein "Feind", auch das muss man so sehen. Alles Gute wünsch´ich.
Ja, schreiben dürfen sie. Aber auf eine andere Schule schicken nicht - denn was sollte eine Erstklässlerin verbrechen, dass eine solche Maßnahme unabdinglich wäre? Und warum sollte sie für eine andere Schule tragbar sein? Klingt alles sehr abenteuerlich.
Ja, sie dürfen! Nein, es ist nicht die feine Art!
Du schreibst: "Mir wurde berichtet, daß der Inhalt des Schreibens ziemlich heftig gegen meine Tochter geht. Zudem ist die Rede darin, meine Tochter in eine andere Schule zu schicken, da sie für diese Grundschule hier im Ort nicht tragbar wäre."
Bitte in einem notwendigen Gespräch mit der Schulleitung um eine Kopie des Schreibens, um festzustellen, ob es wirklich "ziemlich heftig" ist.
Eine Überweisung in eine andfere Schule ist nur nach einem Konferenzbschluss möglich (in NRW). Du musst in der Konferenz angehört werden. Dafür musst du über die bereits geschehenen Dinge (Brief...) auch informiert werden.