Muss man dies nennen?
Wenn bei einer Zwangsvollstreckung der Gerichtsvollzieher nach Accounts wie z.B. Steam fragt und man z.B. einen Steam Account hat , in den man schon hunderte von Euros investiert hat , muss man dann sein Passwort nennen bzw wie werden eigentlich Accounts gepfändet?Denn ich habe mal gesehen , dass dies möglich wäre.Aber muss man dann wirklich sein Passwort sagen oder wie ist das genau?
7 Antworten
Accounts sind, wie der Name schon sagt, Konten.
Diese sind im Rahmen der Abnahme der Vermögensauskunft zu benennen und können im Rahmen eines Pfändungsbeschlusses gepfändet (§829 ZPO) und deren Guthaben mittels eines Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger ausbezahlt werden (§835 ZPO).
Das Passwort dürfte hierbei nicht notwendig sein, da ein Pfüb dem Drittschuldner zugestellt wird.
Du hast nicht verstanden. Bei einem Pfüb wird der Drittschuldner angewiesen, das Guthaben an den Gläubiger zu überweisen. Lies hierzu mal § 829 ZPO. Der Schuldner selber muss zu dem Zeitpunkt gar nichts machen. Das wird ohne sein Zutun erledigt. Den Account kann er nach Beendigung der Pfändung, also wenn der Gläubiger befriedigt ist, behalten - was auch immer Du Dir davon versprichst.
Also zählt das für Bankkonten?Denn bei Spielaccounts ist das ja schlecht möglich , oder?
Und was ist der unterschied zwischen Schuldner und Drittschuldner?
Wieso sollte das nicht möglich sein? Die müssen das von Dir eingezahlte Geld ja auch irgendwo verbuchen.
Diese Frage ist jetzt wohl nicht Dein Ernst, oder?
Das muss bereits aus dem Zusammenhang meines Kommentars zu erkennen sein.
Der Drittschuldner ist derjenige, der Dir Geld schuldet, also in Deinem Fall Steam.
Ich verstehe nicht ganz.Wieso schuldet Steam auf einmal jemandem Geld?Und wie genau wird ein Spielaccount gepfändet?Wird dann der Account dem Gläubigern gegeben oder behält der Schuldner den Account , muss aber den Wert des Accounts zahlen?Und ich verstehe wirklich nicht was genau gemeint ist , sorry
Wenn ich Deine Eingangsfrage richtig verstanden habe und ich darüberhinaus den Sinn von Steam richtig erfasst habe, dann zahlt ein Kunde auf seinen Steam- Account Geld ein, um von diesem eingezahlten Guthaben spielen zu können. Ist doch so, oder? Das bedeutet, dass Du über Guthaben verfügst, solange Du dieses eingezahlte Geld noch nicht aufgebraucht hast. Stimmt's? Wenn Du nun eine VAK abgeben musst, hast Du Dein gesamtes Positivvermögen anzugeben, also auch das Guthaben, das Du auf einen Account eingezahlt hast. Diesen benennst Du dann. Das gilt natürlich nur für Accounts, auf die man Geld einzahlen kann. Reine Nutzerregistrierungen (z.B. wie hier bei gutefrage.net) sind keine Accounts. Was sollte ein Gläubiger hier auch pfänden können?
Somit gilt: sollte Steam Deinen Account als Konto führen, auf das man Geld einzahlen kann, dann kann es gepfändet werden. Handelt es sich dabei aber nur um eine einfache Kundenregistrierung (also z.B. wie Du es auch beim Quelle- Versand erhalten würdest, wenn Du dort einkaufst), dann wäre das ja nur eine Kundennummer und keine Konto mit Guthabenfunktion.
Ich möchte an dieser Stelle gerne den Fragen- und Antwortenaustausch beenden, da ich meines Erachtens die Frage erschöpfend und sinnstiftend beantwortet habe und ich glaube, dass Du Dich gerne im Kreis drehst. Du stellst ja seit Wochen schon zahlreiche Fragen zum Thema Zwangsvollstreckung und es ist aus Deinen Nachfragen ersichtlich, dass Du Dich sehr schwer tust bei der Interpretation der Antworten.
Beste Grüße
itasca
Danke für deine Ausführliche Erklärung.Dafür gibt es auch das Sternchen jedoch hätte ich noch eine letzte Frage.Wenn jemand eine Plattform wie Steam oder z.B. iTunes nutzt und über kein Guthaben verfügt oder es schon ausgegeben hat , kann dann der Account , auf dem dann ein Spiel ist auch gepfändet werden oder nur , wenn noch Guthaben vorhanden ist?Und wie sieht es bei einem Spiel aus , bei dem man nur einmal fürs Spielen bezahlt hat und noch mehr reinzahlen hätte können , aber es nicht tut sondern nur einmal fürs Spielen zahlt?Und wie gesagt das wäre dann auch wirklich die letzte Frage und ich habe nun auch verstanden.
Kurz gesagt: ja. Jedes Konto, welches theoretisch Guthaben anhäufen kann, kann gepfändet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Gläubiger von diesem Konto weiss. Erteilt der Gläubiger im Zuge der Zwangsvollstreckung den Auftrag, beim Gläubiger die Abnahme der VAK vorzunehmen (§§802 c ff ZPO), dann hat der Schuldner solche Konten anzugeben. Daraufhin kann der Gläubiger entscheiden, ob er einen Pfüb ausbringt. Ob der Account zum Zeitpunkt der Pfändung ein Guthaben aufweist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
Aber bei einem Spiel in das investiert wurde , aber kein Guthaben angehäuft werden kann , weil das Restguthaben z.b. auf der Paysafecard bleibt , wie soll dieses dann gepfändet werden , wenn der Schuldner das Konto behalten darf?Weil ohne das passwort ist es ja nicht möglich das Konto zu pfänden oder einen Wert fest zu stellen , oder?Wenn jemand z.B. bei gta 5 viel Geld investiert hat und viele Sachen hat , wie werden dann die Sachen gepfändet denn ich kann mir nicht vorstellen wie das genau komplett ohne ein passwort möglich ist...
Bzw darf der Schuldner das Konto bzw den Account trotzdem behalten und weiter darauf Spielen oder was genau passiert damit dann?
Die Antwort gibt Dir §829 Abs. 1 ZPO i.V.m. §835 ZPO.
Durch einen Pfüb muss der Drittschuldner, sofern ein Konto Guthaben aufweist, dieses an den Gläubiger auszahlen.
Das ist wie bei einem Girokonto. Du behältst Dein Konto, kannst aber bis zur Höhe der Schulden nicht über das Guthaben verfügen, sondern die Bank (= Drittschuldner) muss dieses an den Gläubiger auszahlen/überweisen.
Dazu ist kein Passwort notwendig. Lies bitte die genannten Paragraphen.
Ich glaube ich habe verstanden.Also wenn man z.B. Spielaccount hat und in das Spiel z.B. 50€ investiert und das Guthaben gepfändet werden soll , passiert mit dem Account erstmal nichts sondern das Guthaben welches auf den Spielkonto ist wird von dem Geld auf der Bank des Schuldners abgezogen?Also wie im Beispiel bleibt der Spielaccount unangerührt aber das Guthaben wird von dem Bankkonto gepfändet und der Account wird nicht irgendwie mit Email und passwort versteigert sondern bleibt viel dem Schuldner?Achja und wenn ein Konto welches z.B. 100€ Guthaben hat gepfändet werden soll , aber der Schuldner noch 100€ bar hat , kann er es dann einfach vor Ort zahlen?Und ist das so richtig wie ich es jetzt verstanden habe?
Achja und könnte ein Account gepfändet werden , wenn auf ihm noch nie Guthaben War , aber vorhanden gewesen könnte? Als Beispiel jemand hat ein Handy mit itunes und gibt aber keinen cent für itunes oder runtergeladene Spiele aus also nur kostenlose Spiele im die man aber zusätzlich investieren kann , der Schuldner es aber nicht tut , können diese Accounts dann gepfändet werden oder nicht , wenn kein Geld hinein investiert wurde?
Ja, Du hast verstanden. Außer, dass das Spielkonto, welches Guthaben aufweisen kann, gepfändet wird und nicht das Bankkonto. Ausser der Gläubiger pfändet auch noch das Bankkonto zusätzlich. Aber ansonsten hast Du's gefressen, Troll.
Auch dass man die 100 Euro bar vor Ort zahlen kann ist richtig. Du hast es verstanden. Ich bin stolz auf Dich.
Okay danke für die Hilfe.Ich dachte halt dass dabei irgendwie der Account verändert oder unzugänglich für den Schuldner gemacht wird aber wenn es so ist wie du sagst , dann bedanke ich mich für deine Hilfe und die nerven mit mir xD
Achja mit dem Spielkonto welches Guthaben aufweisen kann , wie wird denn dort das Geld gepfändet wenn man z.B. 20€ auf Steam hat wird das dann per Support entfernt per wie?und was ist wenn das Guthaben schon aufgebraucht wurde?
Das wären dann die letzten Fragen.
Also muss man jedes Konto was man hat nennen?Also auch Spielkonten?Und wird , bei einem Spielkonto dann ein (Pfüb?) zugestellt , wenn der Schuldner das Passwort nicht nennt?
Jedes Konto ist bei Abgabe einer VAK zu benennen. Es wird nicht zwingend gepfändet. Die Pfändung ist ein gesonderter Auftrag hängt davon ab, ob der Gläubiger diese beim Vollstreckungsgericht beantragt.
man kann steam accounts nicht pfänden da man sie nicht selbst besitzt ..
steam räumt dir nur ein nutzungsrecht ein somit ist auch der handel mit accounts nicht legal.
steht in den AGBs und so verhält es sich mit fast allein "accounts"
Sicher?Ich habe hier etwas anderes gehört. https://www.youtube.com/watch?v=DqTOB1kYctM
wo sagt er was anderes ? wenn er davon ausgehen kann das es dir gehört dann darf er ihn "mitnehmen" so wie bei allem was er findet.
und dann kommt die drittwiederspruchsklage wenn er ihn denn wirklich pfänden will .. was er eben nicht darf
Aber Accounts gehören ja nicht wirklich einem selber , sondern Steam.Oder habe ich mich da vertan?
ja die gehören steam .. und somit könnte steam im "schlimmsten fall" den account per Drittwiederspruchsklage zurück holen .. aber da er den account sowieso nicht "verwerten" kann
was soll er damit
und selbst wenn der account 20 000€ wert wäre, er gehört immer noch Steam bzw. Valve
Wie Mekadrill schon sagt: Ein Account gehört dir in den meisten Fällen nicht. Er darf also auch durch dich nicht verkauft werden. Somit gibt es für den GV keine möglichkeit diesen Account fruchtbar zu pfänden. Die Arbeit wird er sich also nicht machen.
Sicher?Ich habe hier nämlich gesehen , dass es angeblich gehen würde https://www.youtube.com/watch?v=DqTOB1kYctM
Rechtlich gibt es diese Möglichkeit in der Theorie, aber ich frage mich wie das praktisch gehen soll.Denn wie gesagt, der Account gehört dir nicht. Und "mitnehmen" kann man den Account auch nicht. Dir den Zugang dazu versperren könnte man eventuell, aber daraus kann man ja kein Geld machen.
Niemand kann dich zwingen Passwörter heraus zu geben. Und Stamaccounts kann man glaube ich auch nicht legal weiter verkaufen, damit kann der Gerichtsvollzieher also kaum etwas anfangen.
Also auch generell?Auch z.B. i Tunes oder Ähnliches.Kann man da nicht gezwungen werden?
Es wäre ein verfassungswiedriger Eingriff in deine Persönlichkeitsrechte, dich zur Herausgabe von Passwörtern zu zwingen. Man darf nichtmal Terrorverdächtige dazu zwingen den PIN für ihr Handy raus zu geben.
Wenn das Passwort auf einem Zettel irgendwo rum liegt ist das natürlich was anderes, den Zettel kann man dir dann schon abnehmen.
Aber es wäre keine Straftat , wenn man das Passwort so nicht einfach sagt?
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/07/11/kein-passwort-gefaengnis/
(Der letzte Absatz und die Diskussion macht schlauer)
Vielen Dank für die Quelle
Du solltest nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Strafrecht und Vollstreckungsrecht sind erst mal Grund verschieden.
na man muss den angeben. der gläubiger überlegt dann ob er sich daran bedient, und wird sich zum geltend machen seiner Rechte dann direkt an den Betreiber wenden und die Auszahlung auf sich überleiten.
Und was ist wenn man das Passwort nicht sagen würde?
Das Password word vielleicht nicht einmal gebraucht. Es werden ganz einfach deine Rechte gepfändet, du hast danach keinen Zugriff mehr.
Wie genau ist das Möglich?
Also was wird dann genau gemacht?
Ich glaube ich hab verstanden.Muss dann der Schuldner den Betrag , wieviel der Account wert ist einfach zurück zahlen aber darf den Account selber behalten?