Darf der Gerichtsvollzieher bei mir Pfänden?
Moin, meine Ex Partnerin ist zum 01. Juli 2021 aus unserer Wohnung ausgezogen, seitdiesem Tag stehe auch nur noch ich alleine im Mietvertrag. Ich habe Ihren Namen allerdings noch am Briefkasten, da ja immer mal wieder noch Post für Sie eintruddelt. Umgemeldet hat Sie sich bis jetzt leider auch noch nicht...Wohnt jetzt bei Ihrem neuen Partner. Heute kam für Sie ein Gelber Brief (Mahnbescheid) bei mir an. Wenn als nächste Instanz der GV zu MIR kommt wegen IHR, dürfte er dann Pfänden bei mir?
5 Antworten
Umgemeldet hat Sie sich bis jetzt leider auch noch nicht
Und leider genau deswegen hätte der Gerichtsvollzieher auch das Recht dort zu pfänden.
Ja, dann musst Du nichts mehr befürchten.
Lass Dir aber am besten eine Kopie der Bescheinigung geben, dann kannst Du sie dem Gerichtsvollzieher im Worst Case zeigen, wenn er die Info nicht rechtzeitig selbst erhalten sollte.
Super, vielen dank für die Hilfe! :)
Gern geschehen! 😊👍
Wenn Du nachweisen bzw. glaubhaft machen kannst, daß die Dame nicht mehr unter der Anschrift wohnt, sollte nichts passieren.
Zudem mußt Du einen GV ohne richterlichen Beschluß nichtmal in die Wohnung lassen.
Rein prophylaktisch jedoch:
solange Sie bei dir gemeldet ist, kann er Pfänden, aber nur IHRE Wertgegenstände.
Auszugsmitteilung an die Meldestelle senden, Wohnsitz für ehemalige Bewohner abmeldenZur Vermeidung von Schwierigkeiten sollte man sich gut überlegen, ob man an die Meldebehörde - auch für schon länger ausgezogene Mitbewohner (Untermieter) - vorsorglich eine Auszugsmitteilung sendet, und damit die Wohnsitzabmeldung für ehemalige Mitbewohner vornimmt. https://www.promietrecht.de/Allgemeines/Meldebehoerde/Musterbrief-Meldebehoerde-Abmeldung-Mitbewohner-Untermieter-E2434.htm
Entscheidend ist, an wen der Mahnbescheid gerichtet ist.
An meine Ex Partnerin, nicht an mich.
Dann kann der GV bei dir nicht pfänden. Es sei denn, sie hat noch etwas bei dir, was ihr eindeutig zugeordnet werden kann. Nimm das Namensschild deiner Ex vom Briefkasten, damit nicht noch was kommt.
Melde den Sachverhalt der Meldestelle. Schick Post mit "unbekannt verzogen" zurück.
Sie möchte Sich nun nächste Woche bei der neuen Gemeinde Ummelden, dann bin ich aus der Sache raus oder? Auch wenn der Brief nun noch hier bei mir angekommen ist?
LG