Darf der Gerichtsvollzieher bei mir Pfänden?

5 Antworten

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Umgemeldet hat Sie sich bis jetzt leider auch noch nicht

Und leider genau deswegen hätte der Gerichtsvollzieher auch das Recht dort zu pfänden.

TnoyLoy 
Beitragsersteller
 24.07.2021, 21:21

Sie möchte Sich nun nächste Woche bei der neuen Gemeinde Ummelden, dann bin ich aus der Sache raus oder? Auch wenn der Brief nun noch hier bei mir angekommen ist?

LG

diewoelfin0815  24.07.2021, 21:24
@TnoyLoy

Ja, dann musst Du nichts mehr befürchten.

Lass Dir aber am besten eine Kopie der Bescheinigung geben, dann kannst Du sie dem Gerichtsvollzieher im Worst Case zeigen, wenn er die Info nicht rechtzeitig selbst erhalten sollte.

TnoyLoy 
Beitragsersteller
 24.07.2021, 21:25
@diewoelfin0815

Super, vielen dank für die Hilfe! :)

diewoelfin0815  24.07.2021, 21:25
@TnoyLoy

Gern geschehen! 😊👍

Wenn Du nachweisen bzw. glaubhaft machen kannst, daß die Dame nicht mehr unter der Anschrift wohnt, sollte nichts passieren.

Zudem mußt Du einen GV ohne richterlichen Beschluß nichtmal in die Wohnung lassen.

Rein prophylaktisch jedoch:

https://de.wikipedia.org/wiki/Drittwiderspruchsklage

solange Sie bei dir gemeldet ist, kann er Pfänden, aber nur IHRE Wertgegenstände.

Auszugsmitteilung an die Meldestelle senden, Wohnsitz für ehemalige Bewohner abmelden

Zur Vermeidung von Schwierigkeiten sollte man sich gut überlegen, ob man an die Meldebehörde - auch für schon länger ausgezogene Mitbewohner (Untermieter) - vorsorglich eine Auszugsmitteilung sendet, und damit die Wohnsitzabmeldung für ehemalige Mitbewohner vornimmt. https://www.promietrecht.de/Allgemeines/Meldebehoerde/Musterbrief-Meldebehoerde-Abmeldung-Mitbewohner-Untermieter-E2434.htm

Entscheidend ist, an wen der Mahnbescheid gerichtet ist.

TnoyLoy 
Beitragsersteller
 24.07.2021, 20:43

An meine Ex Partnerin, nicht an mich.

myzyny04  24.07.2021, 20:50
@TnoyLoy

Dann kann der GV bei dir nicht pfänden. Es sei denn, sie hat noch etwas bei dir, was ihr eindeutig zugeordnet werden kann. Nimm das Namensschild deiner Ex vom Briefkasten, damit nicht noch was kommt.

Melde den Sachverhalt der Meldestelle. Schick Post mit "unbekannt verzogen" zurück.