Kann ich selber jemanden beim Einwohnermeldeamt abmelden?
Hallo Leute! Wir sind vor kurzen (3 Monaten) hier hin gezogen , und der Vormieter hat es noch immer nicht zu Wege gebracht sich umzumelden, auch hat er keinen Nachsendeantrag gestellt, also bekommen wir seit Monaten seine Post, die wir immer wieder mit der Notiz "Unbekannt verzogen" in den Briefkasten werfen... Heute stand auf einmal ein Gerichtsvollzieher vor der Tür, der einen Pfändungsbeschluss hatte... Sicher hat der GV sich angekündigt, aber ich öffne keine fremde Post Ich habe ihm denn den Mietvertrag gezeigt, und meine Meldebestätigung... Was soll ich machen. Ich weis nicht wo der Vormieter jetzt lebt... Weil so geht das nicht weiter... Was für rechtliche Möglichkeiten habe ich?
4 Antworten
Setze dich mit dem Vermieter in Verbindung. Der müsste doch normalerweise die neue Anschrift eures Vormieters haben. Es sei denn, das ist irgendwie so ein Mietnomade. Klingt fast so, wenn da jetzt auf einmal ein Gerichtsvollzieher kommt.
Das ist alles aber eigentlich nicht wirklich euer Problem, auch wenn es natürlich lästig ist, die Briefe immer wieder zurückgehen zu lassen. An eurer Stelle würde ich wirklich den Vermieter einschalten.
Was steht auf eurem Briefkasten? Doch wohl nur euer Nachname, oder?
Ich würde den Briefträger mal abfangen und ihn fragen, wie er auf die Idee kommt, Post mit einem anderen Namen einzuwerfen. Ist er unbelehrbar, erfrage die Telefonnummer seines Vorgesetzten.
Die Post macht doch den Fehler. Sie muss feststellen, dass es diesen Nachnamen bei der angeg. Adresse nicht gibt und somit selbst den "unbekannt verzogen" Stempel aufbringen und an den Absender zurückschicken.
nein selber abmelden kannst Du Deinen Vormieter nicht.
keine, selbst wenn du ihn Abmelden könntest, die post kommt ja weiterhin.
irgendwann hast du es geschafft, sämtlichen absendern zu sagen, der wohnt hier nicht.