Handwerker will nur Bargeld, pöbelt und schickt nach 3 Wochen keine Rechnung

17 Antworten

da kommt wohl auch nichts mehr, denn ich glaube nicht, dass dieser Betrieb Dir überhaupt Deine Adresse samt Bankverbindung gibt, denn dann könntest Du ihn ja anzeigen und ich glaube auch nicht, dass der Monteur der den Schaden behoben hat, seinen Chef überhaupt davon informierte. Handwerkerrechnungen müssen zwingend überwiesen werden, denn sonst können die Kosten steuerlich nicht abgesetzt werden.

jenshiller  05.09.2014, 13:30

nanana, dies ist nicht ganz korrekt, sie können in Bar bezaht werden aber dann kannst du es nicht mehr als "Haushaltsnahe Dienstleistung" ansetzen. Es gäbe übrigens auch die Variante, der Vorabüberweisung. Die Fragestellering schioen hier aber etwas überfordert und auch der Chef der Firma wird von der Verwaltung wenig verstehen.

Also wir hatten auch Schwierigkeiten beim Umzug und haben VORHER geklärt, dass wir NACH Erledigung der Arbeiten, vor Ort, mit EC. bezahlen. Dann klappts mit dem Dienstleister und dem Finanzamt....

deveraux 
Beitragsersteller
 05.09.2014, 13:53
@jenshiller

Das bot ich dem Handwerker auch an, das ich es direkt überweise,aber dieser wollte keinesfalls eine Überweisung akzeptieren

Und zur weiteren Information,wenn es nicht klar wird:

  • Ich bin zahlungswillig und keine Schmarotzerin,aber ich wollte einfach den Handwerker per Überweisung bezahlen(vor Ort oder im Nachhinein war egal)

  • Ich finde es nicht seriös,wenn ein Fremder sagt,er will mit einem für Bargeld direkt zur Bank fahren.

  • Es war an einem Samstag,und ich konnte den Vermieter nicht erreichen-also sollte ich 2 Tage komplett ohne Strom leben? Oder nen Elektriker rufen.

  • Es war ein Kurzschluss durch die alten Leitungen durch eine Lampe verursacht- der Handwerker montierte zwar die Lampe ab,aber den Lichtschalter reparierte er nicht-also nicht zu 100% repariert.

  • Der Anruf wurde vom Elektronotdienst selbst aufgenommen,nicht von mir.

IRENEBOA  08.09.2014, 12:31

Alles klar - die, die es nicht kapiert haben, können nicht lesen oder sind zu faul zum Lesen.

Zeig den Handwerker an, wegen Nötigung, weil er dich zwingen wollte, mit ihm zur Bank zu fahren. Außerdem besteht der Verdacht auf Steuerhinterziehung, denn warum wollte der wohl nur Bargeld?!

Bezahl erst dann, wenn du eine ordentliche Rechnung bekommst. Nicht vorher!

jenshiller  05.09.2014, 13:37

Na klar, den Handwerker vor Ort auch gleich anzeigen. Die arme Sau geht arbeiten und sitzt nicht wie viele mit Hartz4 vor der Glotze und soll auch noch eine reingewürgt bekommen?

Dieser massive Funkenflug dürfte eine "gekomme" Sicherung gewesen sein, da die Fragestellerin ein def. Gerät angeschlossen hat.

Mal kurz nachdenken, aus welcher Ecke der erste Ärger kam......"Bargeld gegen Beleg" wäre auch eine Option gewesen....

deveraux 
Beitragsersteller
 05.09.2014, 13:59
@jenshiller

Ich habe kein Gerät angeschlossen,sondern es lag an der veralteten Leitung. Und 156eu in bar hab ich nicht einfach so rumliegen

Hardware02  05.09.2014, 16:07
@jenshiller

Das ist keine "arme Sau", das ist ein ungehobelter Klotz, der seine Kunden anpöbelt und nicht weiß, was sich gehört.

Lass dich nicht einschüchtern. Wende dich an die Handwerkskammer, melde die sauberen Herren notfalls bei der Polizei. Sofortige Barzahlung ist auch im Handwerk nur gegen einen entsprechenden Beleg realistisch - der dann im Nachfeld durch eine korrekte Rechnung ergänzt wird. Dass dich ein Handwerker zur Bank fahren will, ist äußerst merkwürdig; auch das Notieren des Personalausweises finde ich extrem seltsam.

Recherchiere doch mal im Internet unter Angabe des besagten Notdienstes, ob so etwas häufiger vorgekommen ist ... Mir jedenfalls stellen sich da die Nackenhaare auf.

Achja, ohne Rechnung (voll aufgeschlüsselt) würde ich mich hier gar nicht rühren. Hör' dich einfach mal um.

jenshiller  05.09.2014, 13:35

Yep. Vor Erledigung der Arbeit könnte der Dienstleister eine "Bestellung / Auftrag" einfordern, nach der Arbeit einen "Tätigkeitsbericht / Lieferschein" abzeichnen lassen, Kopie für den Kunden. Danach erfolgt eine ordentliche Rechnung, die sie ggf. auch bräuchte, um sie beim Vermieter einzureichen....