Darf der Chef nach Krankheit den Urlaub streichen?
Hallo, Und zwar geht es um meine Mutter! Diese hatte sich am 6.4. das Handgelenk sowie den mittelhandknochen gebrochen! War eine sehr lange Geschichte mit 8 wochen Gips,schiene etc... Nun sieht es folgender Maßen aus: sie hat eine Manschette bekommen mit der sie aber nicht arbeiten darf (Lebensmittel) und ist noch für zwei Wochen krank geschrieben da das Gelenk noch nicht so mitspielt wie es soll! Wir wollen in drei Wochen in den Urlaub und heute als sie die Krankmeldung abgeben wollte hieß es auf einmal das sie den Urlaub vergessen kann und nicht bekommt! Er ist gebucht und bezahlt seid Dezember letzten Jahres! Meine Frage ist jetzt ob der Chef das darf und sie vor allem kündigen darf wenn sie auf den Urlaub besteht? Für sachliche hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar,vielleicht Kennt sich ja jemand von euch damit aus oder hat schon ähnliche Erfahrungen gemacht!
2 Antworten
Urlaub der genehmigt wurde kann nicht zurückgezogen werden.
Allerdings kann sie auch nicht eigenmächtig den Urlaub einfach antreten. Sie wird ein Arbeitsgericht darüber entscheiden lassen müssen.
Tritt sie den Urlaub einfach an ist das vermutlich ein berechtigter Grund für eine Kündigung.
Fraglich ist, ob der Betrieb überhaupt einen Grund brauch. Arbeitet sie in einem Kleinbetrieb bis zu 10 Beschäftigte kann ohne weiteres gekündigt werden.
Es ist also weniger die Frage ob der Chef das darf sondern eher, ob und wie sie zu ihrem Recht kommt. Und ob sie auch bereit ist es zu erstreiten.
Hat Deine Mutter eine beweisbare Genehmigung des Urlaubs? Gibt es einen unterschriebenen Urlaubsantrag oder wurde die Urlaubsgewährung nur mündlich erteilt?
Wenn die Urlaubsgewährung (Freistellungserklärung) eindeutig ist, kann Deine Mutter in den Urlaub. Der AG ist daran gebunden und kann sie nicht einseitig rückgängig machen.
Die Urlaubsgewährung kann nur in ganz seltenen Fällen zurückgenommen werden. Da müsste aber der Betrieb ohne die Anwesenheit Deiner Mutter schweren Schaden nehmen wenn z.B. ein großer Auftrag verloren ginge oder Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen würden.
Wenn Deine Mutter in einem Betrieb mit mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften arbeitet (Teilzeit- und Minijob werden entsprechend aufgerechnet) wird der Chef sie nicht kündigen können, wenn sie ihren vorher genehmigten Urlaub antritt.
Arbeitet sie in einem Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften greift das Kündigungsschutzgesetz nur in wenigen Ausnahmen. Hier hätte der AG wahrscheinlich kein Problem mit einer Kündigung.
Rechtlich gesehen kann der AG den Urlaub nicht streichen.
Er ist vorab nachweisbar genehmigt und der AG muss sich an diese Freistellungserklärung halten. Auch wenn Deine Mutter jetzt in Urlaub geht, kann der AG sie deswegen weder abmahnen noch sogar kündigen.
Es sind ja hier wegen der Buchung schon einige Kosten angefallen. Wenn Ihr das Geld nicht "in den Wind" schreiben wollt, weil Deine Mutter jetzt nicht in Urlaub gehen möchte, soll sie mal mit dem AG sprechen und ihn darauf hinweisen, dass er den Urlaub nicht zurücknehmen kann, wenn aber ihre Anwesenheit so wichtig ist, soll er die bisher entstandenen und durch eine Stornierung entstehenden Kosten übernehmen.
Ich vermute mal, der AG lässt sie lieber in Urlaub gehen. Was das weitere Arbeiten im Betrieb betrifft, kannst Du mit der Annahme dass es nicht einfach wird leider richtig liegen.
Die Entscheidung was Ihr tun sollt, kann ich Euch nicht abnehmen. Rechtlich gesehen steht dem Urlaub aber nichts im Wege und sollte dem AG einfallen eine Abmahnung oder gar Kündigung auszusprechen, sollte man unbedingt dagegen angehen, damit kommt er nicht durch.
Wie lange soll der Urlaub denn dauern? Wenn der AG ganz gemein ist und Ihr mindestens drei Wochen weg seid, kann er gleich zu Beginn des Urlaubs (wenn Ihr schon nicht mehr hier seid) eine Kündigung schicken und die drei Wochen die der AN Zeit hat Kündigungsschutzklage einzureichen, abwarten. Dann gilt die Kündigung auch wenn sie nicht rechtens ist.
Deshalb sollte unbedingt jemand Zugang zu Euerm Briefkasten haben, täglich nach der Post schauen und Deine Mutter bei Bedarf umgehend informieren.
Wir wollen eine Woche fahren also nicht ewig lange!
Ihre Anwesenheit ist nicht sehr wichtig da die erstens nur Eine Teilzeit Angestellte ist,zweitens mehr als genügend anderen Mitarbeiter dort sind und es ja die letzten fast drei Monate in der krankensache auch ging!
Auf gut deutsch gesagt ist der Chef einfach nur n a..... (Kenne ihn selbst lang genug)
Ich denke mal im Notfall werden wir einen Anwalt hinzuziehen und uns von diesem beraten lassen was wir nun machen sollen!
Aber vielen Dank für die Hilfe das hat uns schon ein Stückchen weiter gebracht :)
Bitte, gerne und schönen Urlaub
Also sie arbeitet in einem recht großen Betrieb mit ich meine knapp 120 Mitarbeitern insgesamt (Aushilfen und Vollzeit mit eingerechnet)
Zum anderen wurde der Urlaub mündlich sowie schriftlich Anfang des Jahres beantragt und auch genehmigt und das auch per system im pc (da gibt es ne gewisse software für)
Das Problem ist halt einfach das sie natürlich Angst hat gekündigt zu werden da sie auch nicht mehr die jüngste ist...aber nach so nem hin und her wird es denke ich mal auch kein einfaches arbeiten mehr werden für sie!