Darf der Betriebsarzt einen Drogentest machen?

3 Antworten

Drogentests müssen schriftlich angekündigt werden. Es muss das Einverständnis der zu untersuchenden Person vorliegen (Unterschriftsleistung).

Urin-Proben dienen in aller Regel der Bestimmung von Zuckerkrankheit (Diabetes) und/oder Harnwegs-Infektionen. Blutentnahmen zur Drogen(wert)bestimmung gibt es nur im Straßenverkehr und bei schweren Straftaten.

Du sorgst Dich vollkommen umsonst.


Der Betriebsarzt macht diesen Test nur, wenn er dich vorher darüber informiert. Heimlich geht nicht. Dazu braucht es auch noch den Hinweis deines Arbeitgebers, daß solch ein Test ansteht.

Alles andere ist mit dem Arbeitsrecht schwer vereinbar.

Was jedoch immer möglich ist, ist ein Schnelltest des AG bei Verdacht auf Drogenkonsum. Aus der Nummer kommst du dann so schnell nicht mehr raus.

Wie wäre es mit purer Akzeptanz der Realtität?

Naja, sagen wird mal so, ein Betrunkener stellt in vielen Firmen auch ein Betriebsrisiko dar! Mit Drogen dürfte das nicht viel anders sein!

Richtig schlimm wird es für alle Süchtigen, wenn ein Unfall passiert.......

Sollte man Dir, aus welchen Gründen auch immer, einen regelmäßigen Konsum nachweisen und sieht darin eine Gefährdung im Job, bist Du Deine Ausbildung ganz sicher los! Ist es das wirklich wert?