vorkaufrecht Pferd?
Hallo,
2017 habe ich meine Stute verkauft. Sie ist 2000 geboren Dressur bis M ausgebildet.
Leider hatte sie seit der Geburt ihres 3 fohlen ein Problem mit der hüfte gehabt also habe ich mich damals dazu entschlossen sie als Freizeitmpel zu verkaufen...
Nun habe ich bei Kleinanzeige die Stute gesehen. Vertraglich ist ein Vorkaufsrecht vereinbart bzw folgender Satz steht 1:1 im Vertrag.
"Der Verkäufer, behält sich das Vorkaufsrecht bei Weiterverkauf vor."
Ich habe die Dame über WhatsApp darüber informiert/erinnert da hieß es das pferd wäre nicht zu verkaufen.
2 Wochen später steht sie wieder drin. Für das 3 Fache an Wert und mit einer Beschreibung die überhaupt nicht stimmt.
Leider wurde ich überall geblockt.
Wie fest gebunden ist man an das Vorkaufsrecht? Kann ich dahingehend weiter vorgehen ?
4 Antworten
Wenn du im Vertrag keine empfindliche Vertragsstrafe festgelegt hast, was bei Nichteinhaltung passiert, passiert genau nichts.
Es gibt zwei Gründe, warum so ziemlich alle Schutzverträge völlig wirkungslos sind:
- nicht einhaltbar. Wenn man z. B. darüber verfügt, dass ein Pferd in einem bestimmten Stall verbleiben muss und der Käufer hat einen plausiblen Grund, den Stall zu wechseln, hebelt der Grund den freien Wunsch aus.
- keine Vertragsstrafe vereinbart oder eine, die so niedrig ist, dass es dem Käufer das wert ist zu bezahlen. Wenn das beispielsweise 500 Euro sind, kann der Käufer entscheiden, ob er die 500 Euro dann halt bezahlt, wenn du drauf bestehst.
Vorkaufsrecht besagt nur, das Du dieses Pferd erwerben kannst zu dem Preis, wie der jetzige Käufer erwerben würde.
Kauft er das Pferd für 30 000 Euro, ist der Vertrag schwebend unwirksam, bis Du diese 30 000 aufwenden wirst um den Vertrag als unwirksam zu erklären.
Unabhängig von dem damaligen Verkaufspreis.
Pauschale Ausschlüsse eines Weiterverkaufes eines Tieres sind grundsätzlich ungültig, da sie gerade das recht am Eigentum unverhältnismäßig einschränken würden.
Ich würde mich in diesem Fall definitiv von einem Anwalt beraten lassen. Zum einen bezüglich der Gültigkeit des Vorkaufsrechts und zum anderen zu dem weiteren Vorgehen. Wenn die Frau dich blockt etc würde ich da im Notfall definitiv gerichtlich gegen vorgehen.
Hallo,
ich denke, du solltest dich im Zweifelsfall anwaltlich beraten lassen.