Wohngeld nach kündigung?
hallo ihr lieben ich hätte da eine frage bekomme seit 4 monaten wohngeld war auch teilzeit beschäftigt. Kriege aber jetzt die Kündigung weil wegek corona es nicht mehr viel arbeit gibt und die arbeiter die mit einen befristeten vertrag waren alle gekündigt werden
Krieg ich den weiterhin wohngeld oder wird das dann auch gestrichen ?antrag auf arbeitslosen geld hab ich letze woche alles gemacht nur ist meine sorge beim wohngeld jetzt weil leihen kann ich mir auch nirgendso wo soviel für die miete
1 Antwort
Auf jeden Fall solltest du deine Kündigung umgehend der Wohngeldbehörde melden.
Dann muss man sehen wie hoch dein ALG - 1 Anspruch ausfällt und wie hoch dein ALG - 2 ( Hartz - lV ) Bedarf vom Jobcenter ohne eigenes Einkommen wäre.
Denn für das Wohngeld benötigst du von diesem Bedarf min.80 % eigenes Einkommen, sonst würde der Antrag im Regelfall abgelehnt und dann käme nur zusätzlich zu deinem ALG - 1 noch ALG - 2 als Aufstockung in Betracht.
Bei einem Single z.B. würde der Bedarf derzeit bei min.432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt liegen + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete und davon bräuchtest du dann min.diese 80 %.
Deinen ALG - 1 Anspruch kannst du dir grob selber ausrechnen oder ihn im Internet mit einem kostenlosen ALG - 1 Rechner berechnen lassen.
So als groben Wert kannst du dir ab deiner Arbeitslosigkeit das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate berechnen und davon stünden dir dann an ALG - 1 etwa 60 % zu.
Wenn du also innerhalb von 30 Monaten ab deiner Arbeitslosigkeit auf 24 Monate Versicherungspflicht kommst ( Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast ), dann würdest du als unter 50 jähriger Mensch max.12 Monate ALG - 1 bekommen.